1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sterbehilfe verweigert

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 17. August 2012.

  1. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

    Registriert seit:
    8. Mai 2002
    Beiträge:
    32.371
    Zustimmungen:
    11.044
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    AW: Sterbehilfe verweigert

    der ist nicht rechtsverbindlich. Das ist das Strafgesetz, das verbietet in manchen Ländern die Sterbehilfe.
     
  2. selassie

    selassie Platin Member

    Registriert seit:
    26. August 2004
    Beiträge:
    2.743
    Zustimmungen:
    147
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: Sterbehilfe verweigert

    Ich denke mal, dass könnte man so handhaben. Gutachten eines nicht behandelnden Arztes, Gutachten einer Art Ehtikrat, der sich nur mit Sterbehilfe beschäftigt und unabhängig urteilen kann und schlussendlich ein Richter, der nicht völlig sachfremd ist und das Ergebnis der anderen beiden Parteien bewertet und ggf. sein OK zur Sterbehilfe gibt.
     
  3. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

    Registriert seit:
    8. Mai 2002
    Beiträge:
    32.371
    Zustimmungen:
    11.044
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Sterbehilfe verweigert

    es gibt aber derzeit unterschiedliche juristische Grenzen. De facto. Siehe Unterschied Schweiz Großbritannien.
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Sterbehilfe verweigert

    Ich weiß nicht. Irgendwie sollte die Entscheidung beim Sterbehilfesuchenden liegen. Folglich dürfte der Richter nur wiedersprechen, aber nicht anordnen. Da muss dann aber immer noch ein Arzt als Handlungsausüber einbezogen werden. Ersucht dann der Arzt um Erlaubnis?

    Irgendwie sind da zu viele Personen. Beim Schwangerschaftsabbruch sind es 3 Personen nur (plus die Beratungsstelle), davon 2 Ärzte. Dabei erlaubt das Gesetz eine Sonderform bei Spätabbruchen, wobei sich der ausführende Arzt strafbar macht - das Gericht aber von einer Bestrafung absehen darf.

    Entsprechend wäre mein Ansatz, nach Beratung + Zustimmung eines unabhängigen Arztes wird der ausführende Arzt angeklagt wegen dieses Tötungsdeliktes. Er bekommt Berufsverbot, und die Mindeststrafe. Diese wird vom Gericht für 100 Jahre ausgesetzt. Jeder Arzt darf damit Sterbehilfe nur einmal leisten, er muss in einem reifen Alter sein, sodass ein Berufsverbot konsequenzenfrei ist. Da er eh im Ruhestand ist oder gehen will. Außerdem braucht man keine Gesetze oder Grenzen juristisch zu ziehen.
     
  5. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Sterbehilfe verweigert

    Ich bin der Meinung, daß der Staat hier mit zweierlei Maß mißt. Er verteidigt das Recht auf Leben. Für mich gehört aber der Tod genauso zum Leben. Daher leite ich für mich daraus ab, daß der Staat mir nicht verweigern darf, mich umzubringen.
    Wenn es nur durch die Hilfe Außenstehender geht, dann sind diese Außenstehenden entsprechend zu schützen. Und der hier vorliegende Fall ist ein solcher.

    Es geht nicht darum, einem Depressiven die Tötung auf Verlangen zu erleichtern. Es sollte schon an hohe Hürden geknüpft sein, aber sie dürfen nicht unüberwindbar sein.

    Das Gericht ist in diesem Fall in der ungünstigen Situation, das bestehende Recht anzuwenden, daher ist dem Gericht auch kein Vorwurf zu machen. Solche ethischen Fragen müssen aber von der Gesellschaft und dem Parlament entschieden werden.
    Leider fürchte ich, daß man schnell auf die religiöse Schiene abschwenkt und etwas von Schöpfung und Gnade des Lebens durch ein höheres Wesen argumentieren wird (ob es dieses gibt oder nicht, soll hier garnicht Gegenstand der Diskussion werden).
    Eine religiöse Betrachtung darf bei der Beantwortung einer solchen Fragen keinerlei Rolle spielen.
    Wenn es entsprechende Regelungen zur aktiven Sterbehilfe gibt, heißt es ja nicht, daß diese jeder anwenden muß. Wer der Meinung ist, keine Sterbehilfe zu benötigen, dann ist das in Ordnung. Es sollte aber auch möglich sein, diese in Anspruch zu nehmen, ohne das es für die Helfer zu negativer Konsequenz in Form von Strafverfolgung führt.

    Um es kurz zu machen: Ich bin für Sterbehilfe und halte es für geboten, daß unsere Gesellschaft endlich eine ethisch vertretbare Regelung findet.
     
  6. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Sterbehilfe verweigert

    Das ist ein überdenkswerter Ansatz. Problematisch dürfte hier sein, daß die Zahl der Ärzte, die sich auf eine solche Regelung (nicht nur wegen des Alters) einlassen, doch überschaubar sein dürfte.
    Aber eine gewisse Lebenserfahrung sollte schon vorhanden und ein Mindestalter für derartige Entscheidungen vorhanden sein.
     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.656
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Sterbehilfe verweigert

    Ach weißt du, jeder von uns hat mal einen schwerkranken Angehörigen oder Bekannten gehabt und weiß wie diese Leute gelitten haben. Man muß nun wirklich kein Chefarzt sein um zu wissen wann das Ableben keinen Sinn mehr macht und wo die Hoffnung aufhört. In Deutschland gibt es 80.000 (!) Gesetze und Verordnungen -warum sollte ausgerechnet -Sterbehilfe- nicht funktionieren?
     
  8. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Sterbehilfe verweigert

    Weil's dabei nicht um irgendeine Verordnung über die Höhe des Gartenzauns geht, um mal eine der 80.000 Verordnungen aufzugreifen.
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.349
    Zustimmungen:
    47.932
    Punkte für Erfolge:
    278
    Technisches Equipment:
    Panasonic TX-P46S20E
    Sky Q Receiver (Sat)
    Apple TV 4K 32 GB
    Apple TV 4 32 GB
    Glasfaser FTTH 250 MBit/s
    Abos: Sky, Amazon Prime, Netflix, DAZN, Disney+
    AW: Sterbehilfe verweigert

    Nach § 56a StGB muss die Bewährungszeit mindestens 2 Jahre und darf höchstes 5 Jahre dauern...

    Nette Idee, vor dem Verfassungsgericht aber nicht durchsetzbar. Du befürwortest hier eine Straftat mit vorab mit der Judikative abgesprochene Strafmilderung... ist dir klar, was Du da geschrieben hast?

    Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananenrepublik, da kann man nicht einfach machen, was man will.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. August 2012
  10. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Sterbehilfe verweigert

    Bewährungszeit? Wo hab ich was von Bewährungszeit geschrieben? Nein, die Strafe muss abgesessen werden. Keine Strafmilderung.

    Es geht um AUSSETZEN. Es geht einzig um den Antrittszeitpunkt der Strafe. Und bereits jetzt hat da das Gericht einen Spielraum.

     
    Zuletzt bearbeitet: 17. August 2012