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Steigen Rundfunkgebühren wegen WDR-Gesetz?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. Februar 2016.

  1. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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  2. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    Hartzler müssen gar nix zahlen....
     
  3. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Dann lass ich mich verhartzen.
     
  4. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Ja Wernigerode ist ein schönes Städtchen im Harz.
    Aber leider musst du dort auch Rundfunkgebühren zahlen, es denn, du wohnst in der Brockenbahn.
    Das wäre dann keine feste Adresse.

    Eine Lösung zu o.g. Problematik könnte sein, ÖR Premium Club einzuführen.
    Mit höheren Gebühren und verschlüsselt, dafür aktuelle Sportereignisse, weniger oder keine Werbung, und sonstige Events, wie kostenloser Zugang zu Kultur und Co.
     
    Lechuk gefällt das.
  5. Wambologe

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    Was im Übrigen Unsinn ist. Aus dem 7. Rundfunkurteil, als sich der Hässliche Rundfunk über Werbebeschränkungen beschwerte:
    "Von Verfassungs wegen kommt es allein darauf an, ob der Beschwerdeführer insgesamt über diejenigen Mittel verfügt, die zur Wahrnehmung seiner Funktion erforderlich sind. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen wären daher erst dann verletzt, wenn sich das Gesamtangebot gerade aufgrund derjenigen Einbußen nicht mehr in dem erforderlichen Umfang aufrecht erhalten ließe, die durch das gesetzliche Werbeverbot verursacht sind. Eine allgemein schlechte Finanzlage, die unabhängig von dem Werbeverbot besteht oder durch dieses nur unbedeutend verschärft wird, kann keine Kompensationspflicht für die verloren gehenden Werbeeinnahmen begründen.

    Der Vortrag des Beschwerdeführers betrifft fast ausschließlich seine allgemein schlechte Finanzlage. Diese geht hauptsächlich auf die Umsatzrückgänge im Bereich der Werbung zurück, die den öffentlichrechtlichen Rundfunk fast durchweg getroffen, den Beschwerdeführer allerdings besonders schwer in Mitleidenschaft gezogen haben. Verglichen damit spielen die Einnahmeausfälle, die beim Inkrafttreten des gesetzlichen Werbeverbots zu erwarten sind, nur eine untergeordnete Rolle. Der Beschwerdeführer veranschlagt den Erlös aus Werbung in seinem Dritten Fernsehprogramm auf etwa 12 Mio. DM jährlich. Gemessen am Gesamtertrag von 557 Mio. DM im vergangenen Jahr sind das etwa 2 vom Hundert. Der Vortrag des Beschwerdeführers reicht für eine Feststellung, daß gerade dieser Anteil das Finanzvolumen unter die Erforderlichkeitsgrenze drückt, nicht aus. Ebensowenig ist dargelegt, daß das Programm bei weiteren kostensparenden Maßnahmen wie Kürzungen, Übernahmen oder verstärkter Kooperation mit anderen Rundfunkanstalten den Anforderungen an die Grundversorgung nicht mehr entspräche. Auch finden sich keine nachprüfbaren Angaben darüber, daß alle anderen Rationalisierungsmöglichkeiten, die die Grundversorgung nicht beeinträchtigen, ausgeschöpft wären."

    Beim WDR sind es ein "niedriger Millionenbetrag" bei einem Gesamtertrag von 1,28 Milliarden Euro. 25,6 Millionen wären etwa 2 vom Hundert, aber wohl kein niedriger Millionenbetrag. Entsprechend dürfte eine Kürzung verfassungskonform sein.
     
  6. Onkelhenry

    Onkelhenry Silber Member

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    Nein, Du hast meinen Beitrag nicht verstanden. Das war natürlich keine wirkliche Frage :cool:
    Die "rhetorische Frage" zielte nicht darauf ab, ob die Gebühren wirklich um einen beliebigen Betrag steigen.
    Du musst den ganzen Beitrag sehen, denn der soll die schwache Begründung bloßstellen, mit der mal wieder Gebührenerhöhungen gefordert werden.
    Es begegnet sozusagen dem Konzept/der Strategie, dass man immer erst fordert und fordert und fordert.
    Immer mehr und mit jeder noch noch so fadenscheinigen Begründung.
    Eigentlich hätte man nichts bekommen aber weil man so vehement gefordert hat, kriegt man doch etwas.
    Ein Erfolg :)
    Eine beliebete Strategie, besonders von Politik und staatlichen Institutionen.

    Zwei mögliche Gegenstrategien sind, selbst übertriebene Gegenforderungen zu stellen oder auf die Absurdität der gestellten Forderung hinzuweisen (mein Beitrag). Es gibt natürlich noch viel mehr.

    Es ist ja auch zum Beispiel klar, dass sich die Gebühren für GEZ-Zahler in NRW nicht von denen der restlichen Republik abkoppeln ;)