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"Star" gehört endlich mal angeklagt

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Eike, 15. Juli 2013.

  1. Worringer

    Worringer Guest

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    AW: "Star" gehört endlich mal angeklagt

    Indizierung hat nichts mit einem Verbot im Sinne des StGB zu tun.

    Rammstein hat es auch if den Index geschafft.
     
  2. AW: "Star" gehört endlich mal angeklagt

    Es gibt eine Platte der Onkels, die als beschlagnahmt gilt (totales Verkaufsverbot). Steht im von mir verlinkten Artikel drin.
     
  3. Worringer

    Worringer Guest

    AW: "Star" gehört endlich mal angeklagt

    Entweder etwas ist verboten oder nicht. Dazwischen gibt es nichts.
     
  4. Markes

    Markes Senior Member

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    AW: "Star" gehört endlich mal angeklagt

    Falsch. Wenn Spiele, Filme oder Musik auf dem Index landen, dürfen sie nicht öffentlich beworben werden und dürfen auch nicht für jederman sichtbar im Regal liegen. Verkauf nur an Volljährige.
    Sind die Medien beschlagnahmt, ist der verkauf und ich glaube auch der besitz verboten.
     
  5. Worringer

    Worringer Guest

    AW: "Star" gehört endlich mal angeklagt

    Bei einer Indizierung, hast Du das richtig beschrieben. Eine Indizierung ist aber kein Verbot, denn man bekommt die Medien nachwievor zu kaufen.

    Bei verbotenen Medien, ist der Besitz nicht strafbar, außer KiPo und Sodomie. Man darf verbotene Medien sogar persönlich für den Eigenbedarf nach Deutschland einführen (ausgenommen o.g.). Verboten ist aber der Handel damit. Beispielsweise darf man den ungeschnittenen ersten Teil von der Originalverfilmung von "Tanz der Teufel" persönlich einführen. Eine Einfuhr auf dem Postweg hingegen ist verboten und wenn der Zoll die Sendung kontrolliert, dann beschlagnahmt dieser diese.
    Ein Besitzverbot wäre auch nur schwerlich durchsetzbar. Nimm doch mal "Battle Royale", welcher 13 Jahre nach Veröffentlichung verboten wurde: Gäbe es ein solches Besitzverbot dafür, würden sich alle Eigentümer dieses Films strafbar machen.
     
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: "Star" gehört endlich mal angeklagt

    Ha ha..geil. Hatte mich schon gewundert, warum der Hassprediger in Berlin aus der großen C-Halle in das nicht mal halb so große Huxleys für sein Konzert am 28.09. umziehen musste. Eigentlich kriegt er ja die C-Halle mit 3.500 "jo Alder" Gel/Goldketten Spacken voll. Jetzt kommt raus, dass der Hallenbetreiber ihn nach seinem letzten Song rausgeworfen hat und er seine Einnahmen beim Berliner Konzert mehr als halbieren muss :).