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Standort Sat-Antenne

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von RobertGe, 25. Februar 2017.

  1. heronimo

    heronimo Silber Member

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    Zum einen stelle ich keine Behauptungen auf sondern habe dich ganz vernünftig etwas gefragt, so schwer sollte doch die Antwort nicht sein.

    Zum anderen wurde hier bereits 3 mal die Quelle nachgewiesen, offensichtlich bist du nicht in der Lage zu lesen was dir andere schreiben. Und im Gegensatz zu deinem unleserlichen grammatikalisch katastrophalen Geschreibsel wurde in einem korrekten deutsch geantwortet.
     
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  2. mass

    mass Board Ikone

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    Geschreibsel kommt nur von dir , wo steht in einem deiner Links das eine Schüssel am/auf dem Balkon einen Blitzschutz haben muss Vorschrift ist ?
     
  3. heronimo

    heronimo Silber Member

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    Du schnallst es ja nicht mal das ich in diesem Thread vorher gar nichts geschrieben habe. Meine Güte lese doch mal richtig und höre auf einen auf Experten zu machen. Du hast doch nun oft genug bewiesen dass du keinen Plan von der Materie hast.
     
  4. heronimo

    heronimo Silber Member

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    @mass,

    mir ist es immer wieder unbegreiflich wie sich jemand so wie du zum Kasper machen kann ohne sich selbst peinlich zu sein.
    Seit Jahren treibst du deinen Unfug hier und in anderen Foren, mein einziger Trost ist dass du bisher immer wieder aus den Foren entfernt wurdest. So gesehen arbeitet die Zeit für mich.
     
    Volterra und sat 01 gefällt das.
  5. Millex

    Millex Gold Member

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    Geht sicher irgendwie zu machen. Nur dir geht es um die Gesetze, da solltest du dir mal die Vorschriften, die für dein Bundesland gelten, raussuchen. Baurecht ist Ländersache und in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Ich komme z.B. aus Sachsen, hier ist Blitzschutz an privaten Eigenheimen nicht vorgeschrieben. Ich habe dazu auch mal bei der Versicherung (Allianz) angefragt, und die bestätigten mir daß ich keinen Blitzschutz brauche, nicht mal für die Überspannungsschutzversicherung.
    Wie das die hiesigen Handwerker machen weiß ich nicht, die sind an ihre VDE und DIN-Richtlinien gebunden, aber als Heimwerker...
     
  6. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Es geht nicht um eine Blitzschutzanlage für das gesamte Wohngebäude, sondern um die von einer Empfangsanlage ausgehende Gefährdung. Das regelt eine europaweit gültige IEC-Norm, nicht das Länderrecht.
     
  7. Millex

    Millex Gold Member

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    Also geht es um die Erdung und nicht um den Blitzschutz. Warum schreibt dann hier ständig einer das Wort "Blitzschutz" rein?
     
  8. delantero

    delantero Gold Member

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    Also dass hier jeder Thread in Blitzschutz, Erdung oder Potenzialausgleich ausartet ist exorbitant, ne einfache Frage artet durch Blitzschutz etc in nen Seitenthread aus, ein Hinweis sollte reichen, obs der TE dann umsetzt ist sein Problem, kann mir nicht vorstellen dass die Blitzschutzfetischisten vom Blitz beim TE direkt getroffen werden, so hartnäckig ist man ja nur bei persönlicher Gefährdung, und am Rande, verglault habt ihr viele User , das steht mal fest, mich eingeschlossen.
     
  9. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Ich habe von Blitzschutz für die Antenne geschrieben, und genau darum geht es. Denn der Blitzschutz für eine Antenne kann zwar durch Erdung der Antenne erfolgen, aber das muss nicht so gehandhabt werden. Ebenso kann die Antenne durch eine Fangeinrichtung geschützt werden, weswegen Erdung eine zu einseitige Betrachtung ist.

    Vom Blitzschutz für das gesamte Gebäude hat hier niemand geredet.


    Der TE selbst hat die Blitzschutzthematik angesprochen. Dass dies so ausufert hat nur damit zu tun, dass hier User mass mehrfach falsche Infos geliefert hat und sich unbelehrbar zeigt.

    Wer sich selbst nicht dafür interessiert: Sei's drum. Aber diejenigen, die sich sachlich um Aufklärung bemühen, als Blitzschutzfetischisten abzutun, ist einfach armselig.
     
  10. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Verantwortlich und haftbar für die Normkonformität von Anlagen aller Art sind die Anlagenbetreiber, die davon am wenigsten verstehen. Auch schriftliche Zusagen von Versicherungen sind keine Persilscheine für Normmissachtungen. Sachbearbeiter, die solche Schreiben ausstellen, sind keine Sachverständige für relevante Sicherheitsnormen und diesbezüglich ebenso ahnungslos wie du.

    Die für Antennensicherheit primär maßgebliche DIN EN 60728-11 gibt leider bezüglich gefährlicher Näherungen keinerlei Hilfestellungen und überlässt die Verantwortung dem mehrheitlich nicht vorhandenen Blitzschutzverstand von gewerblichen und Do-it-yourself-Antennenbauern.

    Die museale VDE 0855 Teil 1 von 1959 war blitzschutztechnisch schon fortschrittlicher. Wären die Vorschriften für erdungspflichtge Antennen der Blitzschutznormenreihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305) angegliedert, hätte es das Chaos um Zulässigkeit, Verbot und Wiederzulässigkeit mehrdrähtiger Erdungsleiter nicht gegeben und die Einhaltung äquivalenter Trennungsabstände wäre schon längst eine schriftlich eindeutig formulierte Standardforderung.