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Stadium des Kündigungsprozesses!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von DerHenker, 31. Oktober 2006.

  1. DerHenker

    DerHenker Neuling

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    AW: Stadium des Kündigungsprozesses!

    Moin Gemeinde,
    erstmal vielen Dank für Eure Antworten an dieser Stelle.

    Ich denke ich werde jetzt erstmal abwarten ob sich da überhaupt etwas tut bei Premiere. Habe auf die 4te Mahnung ebenfalls mit nem "Standardschreiben" einspruchshalber reagiert.
    Sollten die tatsächlich ein Inkassobüro beauftragen, werde ich die Sache an einen Anwalt abgeben. Aber es gab hier ja nicht einen ernst zu nehmenden Hinweis , das Premiere diesen Weg einschlagen würde und damit evtl. sogar noch Erfolg haben könnte.

    Wie man hier ja zigfach lesen kann, ist ja nach dem "Erstkontakt" seitens Premiere mit nem Anwalt eh Ruhe im Karton.

    Greetz
    DerHenker
     
  2. gammoncrack

    gammoncrack Junior Member

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    AW: Stadium des Kündigungsprozesses!



    Wie erwartet erhielt ich heute ein Schreiben von Premiere:

    Mahnung 94,35 € + 9.- € Mahngebühren

    Weiterhin wurde mir mitgeteilt,

    A: daß mir bei Nichtzahlung innerhalb von 7 Tagen die Karte gesperrt wird!!!!!! (das geschah bereits am oder vor dem 26.10.)

    B: daß ich Premiere Stars und den Ticket Service nicht mehr nutzen kann

    Das kann ja noch richtig lustig werden. Das mit dem Reißwolf vor der Poststelle hat sich offensichtlich nicht wirklich geändert......

    Gammon

     
  3. Fino

    Fino Junior Member

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    AW: Stadium des Kündigungsprozesses!

    Habe auch gekündigt,und die Kündigungsbestätigung zum 31.8.2006
    war sehr zügig da. hatte eigendlich wenig probs mit Prem.
     
  4. Arenal

    Arenal Junior Member

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    AW: Stadium des Kündigungsprozesses!

    Da Du die Forderung bestritten hast, darf Premiere den Vorgang nicht der Schufa melden.
     
  5. Zodac

    Zodac Foren-Gott

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    AW: Stadium des Kündigungsprozesses!

    Wow ... lange nicht mehr so gelacht.
    Du bist mein Held gammon...

    Greets
    Zodac
     
  6. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Stadium des Kündigungsprozesses!

    Den Schufa-Eintrag gibt es nur bei einem wirksamen, also nach Ablauf der Frist unwidersprochenen Mahnbescheid. Vorher darf die Schufa nix machen.

    Falls Du also dem Mahnbescheid widersprichst, besteht keine Gefahr für deine Schufa.

    Die Frage ist dann, ob Premiere tatsächlich ein Gerichtsverfahren anstrengt...
     
  7. penny24

    penny24 Guest

    AW: Stadium des Kündigungsprozesses!

    @gammoncrack

    super Schreiben. Ist eigentlich Schade das Premiere sowas nicht liest.
     
  8. hamburg22

    hamburg22 Senior Member

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    AW: Stadium des Kündigungsprozesses!

    Wieder ein Hobby-Rechtsberater mit falscher Auskunft hier im Forum. Richtig ist vielmehr folgendes: Eingetragen werden Forderungen von Gläubigern die Schufa-Mitglied sind. Dabei ist es unerheblich ob diese durch Mahn- oder Vollstreckungsbescheid, durch Klage oder überhaupt nicht gerichtlich geltend gemacht werden, dies aber auch nur wenn das Schufa-Mitglied diese Tatsachen an die Schufa meldet. Daneben kann das Schufa-Mitglied den Verfahrensstand melden (z.B. Mahnbescheid beantragt).
     
  9. fesmeedy

    fesmeedy Junior Member

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    AW: Stadium des Kündigungsprozesses!

    hallo möchte keinen neuen thread aufmachen. aber da es hier schon um kündigungsprozesse geht, frag ich infach mal.
    kann man seinen vertrag kündigen oder ändern wegen des neuen hd angebots. möchte nämlich nur noch premiere hd , hd discovery und arena. mehr interessiert mich nicht. das würde 35 euronen kosten . zur zeit zahl ich 55 euronen. steig lieber mehr in dvd leih versand ein. da kann ich aktuellere filme anschauen und das wann ich will. ausserdem verleihtxxxxxxxx möchte keine werbung machen blue ray discs. und mit der neuen playstation 3 gehts dannrund....:eek:
     
  10. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Stadium des Kündigungsprozesses!

    @hamburg77: Ja, es gibt auch das Merkmal "MB" für Mahnbescheid beantragt, dann muss aber auch "MW" für Mahnbescheid widersprochen hinein und somit ist das gar nix.