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Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. Mai 2009.

  1. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen"

    Wenn du mit dem Fahrrad ohne Helm unterwegs bist und von einem Auto angefahren wirst, wirst du Mitverschulden an deinen Kopfverletzungen tragen.

    Noch schlimmer ist es bei Premiere: Denn sie wussten ganz genau, dass die Verschlüsselung umgangen werden kann, unternahmen aber nichts dagegen, das war mindestens grob schwachsinnig. Also haben sie den eigenen Schaden mitverursacht (Mitverschulden).
     
  2. Gag Halfrunt

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    AW: Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen"

    Eben. Zumal es ja noch nicht einmal eine "offene Haustüre" war, sondern der Händler de facto "Einbruchswerkzeug" verkauft hat, mit dem sich die Kunden dann in ein Zugangskontrolliertes System illegal Zutritt verschafft haben.

    Wer sich eine solche Karte gekauft hat, tat dies im vollen Bewusstsein, eine strafbare Handlung damit begehen zu wollen.

    Daher kann ich diese Sprüche, dass Premiere selbst Schuld sei, echt nicht mehr hören.
    Wo hast du denn den Unsinn her?
    Außerdem würde dies maximal die zivilrechlichen Schadensersatzansprüche bzw. das Schmerzensgeld mindern, aber nicht die Schuld des Autofahrers im strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Sinne. Ein Helm hätte nichts daran geändert, dass der Radfahrer angefahren wurde. Anders sähe es z.B. bei einer fehlenden Beleuchtung aus. Hier würde dem Radfahrer eine Teilschuld zugesprochen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Mai 2009
  3. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen"

    Das ist kein Unsinn. Natürlich ändert das einiges: Aus einer gefährlichen Körperverletzung kann schnell eine normale werden.

    Was ist der Zweck zB § 263a StGB? Schutz des Vermögens. Jeder hat sich um sein Vermögen zu kümmern. Hat Premiere um sein Vermögen gekümmert? Nein, denn die seit 2005 bekannte Lücke wurde ignoriert, wonach der Angriff auf das Vermögen von Premiere extrem erleichtert wurde, das mindert die Schuld. Und wonach richtet sich die Strafzumessung? Nach der Schuld des Täters.
     
  4. Freakie

    Freakie Platin Member

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    AW: Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen"

    Dieses Urteil verfolgt die gleiche Linie wie das Pirate Bay Urteil.
    Ungerecht, unberechtigt, abschreckend.

    Es gut nur darum, daß beim nächsten Hack die Händler die Finger davon lassen. Die AEPOC setzt auf deutliche Abschreckung.
    Verständlich, abe rechtlich finde ich sehr bedenklich.
    Wenn ich auf meiner homepage erkläre, wie man einen Menschen tötet, werde ich dann für jeden Mörder, der bei mir gelesen hat, mit verurteilt??
    Naja, auf Wiedersehen Rechtsstaat kann ich da nur sagen.

    Die Händler waren dreist, das stimmt, aber die Reaktion darauf waren nicht angemessen
     
  5. nmmicha

    nmmicha Platin Member

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    AW: Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen"

    Selbst eine Anleitung für die bau einer Bombe im Internet ist nicht erlaubt und wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Also kannst du von ausgehen das eine Anleitung wie man ein Mensch tötet leicht zur Anstiftung eines Mordes gesehen werden kann. Diese Anstiftung ist auch strafbar.

    Der Händler hat sich bereichert auf Kosten von Premiere. Ob Premiere jetzt eine Mitschuld trägt ist nur im Zivilverfahren interessant aber nicht für das Strafverfahren.
     
  6. Mr. Moose

    Mr. Moose Platin Member

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    AW: Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen"

    Verstehe die Aufregung nicht.

    Premiere versucht mit dem Zurverfügungsstellung von Fernsehinhalten Geld zu verdienen. Genauso wie ein Autohersteller versucht mit dem Verkauf von Autos versucht, Geld zu verdienen.

    Wenn nun also jemand hergeht, und das zu Verfügung gestellte Fernsehprogramm, für das Premiere Lizenzen zahlen muss (also Kosten hat), anderweitig "freischaltet", stellt das für mich eindeutig eine strafbare Handlung dar, die entsprechend bestraft werden muss.

    Nur weil jemand seine Haustür nicht abschließt, heißt das noch lange nicht, dass man die Wohnung kostenlos ausräumen darf.

    Ich verstehe bei manchen den Gerechtigkeitssinn nicht. Alles was nicht niet- und nagelfest ist kann entwendet werden?
     
  7. Freakie

    Freakie Platin Member

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    AW: Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen"

    Nein, natürlich nicht.
    Aber es haben dutzende Händler in D, renommierte onlinehändler, diese Karten sowie Nachfolgerkarten Daytona, Anaconda & Co. verkauft.
    Wieso trifft es nur den Ossi aus Bautzen und alle anderen gehen schadlos aus? Hat der evtl. seine Kundendaten nicht herausgegeben?

    Nochmal: ich habe vollstes Verständnis, daß Rechteinhaber eben diese schützen wollen und müssen, aber die Vorgehensweise und das juristische Ergebnis bei Premiere oder Pirate Bay finde ich trotzdem sehr merkwürdig, nicht zu sagen ungerecht bis Fehlurteil.

    Aber ich bin zum Glück auch kein Rechtsverdreher sondern habe was anständiges gelernt :D
     
  8. nmmicha

    nmmicha Platin Member

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    AW: Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen"

    Ich weis nicht wie du drauf kommst das es sich bei dem Händler um den aus Bautzen handelt? Schon das Hamburger Gerichte entschieden haben sollte dich stutzig werden lassen aber spätestens beim lesen der Überschrift müste es doch bei dir klingeln oder.;)
     
  9. Freakie

    Freakie Platin Member

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    AW: Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen"

    Aha, also ist das Nr. 2. Hatte ich echt überlesen.
    :LOL: