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Sprengsatz-Attacke in Berlin schockiert Polizei

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von SvenC, 13. Juni 2010.

  1. PapaJoe

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
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    AW: Sprengsatz-Attacke in Berlin schockiert Polizei

    Hmmm. Was ist an dem Böller eigentlich "links"? Weil er aus Polen stammte?
    :rolleyes:
     
  2. mjölnir

    mjölnir Neuling

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    AW: Sprengsatz-Attacke in Berlin schockiert Polizei

    Mir gehen diese gewaltbereiten Chaoten schon lange auf die Nüsse, egal ob rot oder braun.
    Wann wird der Polizei eindlich erlaubt, auch mal entsprechend dagegenzuhalten.

    Ich würde beim schwazren Block einfach mal versehendlich nen Wasserwerfer mit Benzin füllen, dann hätts a Ruh !