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Spiegel: Sky nutzt Spitzel, um Abo-Preller zu finden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Juni 2011.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Spiegel: Sky nutzt Spitzel um Abo-Preller zu finden

    ... wenn ein Kneiper sein legales Privatbo dazu nutzt die Inhalte in seiner Kneipe öffentlich wiedergibt, dann macht er sich sehr wohl strafbar. Ohne Zustimmung des Rechteinhabers dürfen die Inhalte nicht öffentlich wiedergegeben werden.
    Und wenn er es denn doch tut:
    ... da der Kneiper damit mehr Gäste in seine Kneipe lockt und auch mehr Umsatz macht, ist das ganze auch gewerbsmäßig:
    Gleiches gilt natürlich für die öffentliche Wiedergabe von z.B. BluRays und DVDs.
    Auch Musik-CDs dürfen nicht ohne weiteres in Kneipen öffentlich Wiedergegeben werden. Das geht nur mit einer Genehmigung der GEMA, die natürlich kostenpflichtig ist.
    Auch wenn der Kneiper z.B. die Übertragung von WM-Spielen auf z.B. ARD oder ZDF öffentlich wiedergibt, bedarf es einer Genehmigung der GEMA, die auch hier kostenpflichtig ist.

    Kneiper die ein Sportsbar-Abo haben, brauchen sich da keine Gedanken zu machen, denn die GEMA-Entgelte sind in den Sky-Aboentgelten enthalten und werden von Sky an die GEMA abgeführt ...
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Spiegel: Sky nutzt Spitzel um Abo-Preller zu finden

    ... nee, die kaufen einfach 'ne BluRay :D
     
  3. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Spiegel: Sky nutzt Spitzel um Abo-Preller zu finden

    Aber gegen AGBs zu verstoßen ist an sich schon mal keine Straftat.
    Es sei denn die Punkte gegen die verstoßen werden sind strafrelevant. Darauf wollte ich hinaus.

    OT_
    Wäre ich Betroffener Kneiper würde ich mein Sky Abo kündigen.
    Als kleine Revanche. :)

    Und an die Bierausschenker ohne Sky Kneipenabo kleiner Tipp.
    Hausverbot für allle Sky Mitarbeiter. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2011
  4. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    AW: Spiegel: Sky nutzt Spitzel um Abo-Preller zu finden

    Ein Programmkino zahlt für einen Film den vorher von mir genannten Betrag, kann also durchaus 500 Euro sein. Dabei ist zu beachten, dass oft eine Blu-ray geliefert wird.

    80% an den Verleih gibt es in den USA tatsächlich, ist aber in D eher unüblich. 50% + eine Minimumgebühr ist aber üblich, wenn es ein Blockbuster ist.

    GEMA geht extra als Pauschale, wobei eine Verbandsmitgliedschaft einen Rabatt der GEMA-Gebühren zur Folge hat.
     
  5. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    AW: Spiegel: Sky nutzt Spitzel um Abo-Preller zu finden

    Ist in der Realität kein §108 UrhG, dieses Thema hatte ich mal mit einem Medienanwalt besprochen. Das bleibt straffrei, weil es zivilrechtlich ausreichend geahndet werden kann.

    Nach einem Gerichtsurteil könnte man es mit einer Anzeige versuchen. Allerdings wird die StA deswegen wohl nicht ermitteln. Reagiert der angezeigte nicht und verweigert die Aussage, hat die Sache keine strafrechtlichen Folgen.
     
  6. nmmicha

    nmmicha Platin Member

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    AW: Spiegel: Sky nutzt Spitzel um Abo-Preller zu finden

    Du scheinst auch nicht weit zu fliegen, wenn man dich wirft.;)

    1. hätte dies auswirkungen auf alle Rechte die im TV vertickt werden.

    2. besteht ein Verein oder Organisationen nicht nur aus Spitzenfunktionären. Solltest mal dich ein wenig umhorchen wie viele Menschen in verschiedenen Vereinen oder Organisationen einen stink normalen Job haben.:winken:

    3. Wenn das Geld nicht mehr über TV Rechte reinkommt muss man das ausgleichen als Verein (Stellenabbau oder Ticketpreise erhöhen oder eigenen TV-Sender).

    4. Wenn es ganz doof läuft siehst du als TV Zuschauer garnix mehr von Livesport.

    usw.
     
  7. Dark-Sider

    Dark-Sider Senior Member

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    AW: Spiegel: Sky nutzt Spitzel um Abo-Preller zu finden

    Hallo,

    um die Rechtslage nach bisherigem EU-Recht zusammenzufassen - das ist auch sehr schön hier aufgedröselt AKTUELLE RECHTSPRECHUNG - Ergebnisse:

    Es geht mir dabei nicht um das ausstehende Urteil des EUGH sondern um die bereits vorhandenen Rundfunk Rechtsnormen:

    Satellitengestützter Rundfunk ist grundsätzlich öffentlicher Rundfunk, auch dann wenn er verschlüsselt wird, die "Karten" aber öffentlich zugänglich sind - dafür reicht der Verkauf im "eigenen" Land.

    Satelliten gestützter Rundfunk unterliegt immer der Jurisdiktion des landes aus dem gesendet wird, also wo der Veranstalter sitzt.

    Jedem EU-Mitgliedsstaat steht es frei gesetzesnormen zu schaffen, das die öffentliche Vorführung gewisser geschützter Programme vertragliche sonderregelungen bedarf.

    Um Fernsehen in Kneipen zu zeigen benötigt man in Deutschland einen GEMA Vertrag, dieser erlaubt es einem dann alle unverschlüsselten Fernsehsendungen in seiner Lokalität öffentlich vorzuführen. In _deutschen_ Sendeanstalten steht es frei verschlüsselte Programme davon auszunehmen (oder wie Sky extra geld dafür zu verlangen).

    Der rechtlich derzeit strittige Fall ist nun, was passiert wenn man eine Karte eines ausländischen Veranstalters (der z.b. die "kneipennutzung" nicht vertraglich verbietet) hier in Deutschland (oder England etc.) benutzt.

    Zeigt der Gastwirt Sky mit privatem Abo ist er zu recht dran
    Zeigt der Gastwirt einen ausländischen Sender, der die öffentliche wiedergabe erlaubt und bezahlt er seine GEMA so ist es derzeit fraglich ob er belangt werden kann, und wenn ja von wem.

    Da das Verfahren schon seit 2008 unter den Aktenzeichen C-403/08 und C-429/08 läuft hoffe ich auf eine baldige entscheidung um endlich mehr rechtssicherheit im EU-Land zu haben :)
     
  8. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: Spiegel: Sky nutzt Spitzel um Abo-Preller zu finden

    @nmmicha
    Es könnte auch einfach mal sein, dass die Gehälter unserer Fußball-Millionäre auf ein erträgliches Maß heruntergestutzt werden...
    Soviel wie es da an möglchen Einnahmeausfällen gibt, kann man das gar nicht durch Stellenabbau oder Erhöhung der Ticketpreise kompensieren. Im Übrigen sollten wir erstmal abwarten. Nichts wird so heißv gegessen, wie es gekocht wird...
     
  9. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Spiegel: Sky nutzt Spitzel um Abo-Preller zu finden


    Also die Schwarzarebit wundert mich nicht, der Staat läßt einem ja kaum was übrig vom hart erarbeiteten Geld.

    Was man Netto verdient ist ja nicht einmal netto, da geht ja nochmal überall die Steuer drauf und die Tabaksteuer und Steuern auf Benzin oder Strom braucht man wohl auch nicht nochmal zu erwähnen.

    Dazu dann stagnierender Lohn seit 10 Jahren, kein Wunder das man da versucht alle Möglichkeiten zu nutzen um mehr Geld zu haben.


    Das heißt natürlich nicht das ich das gut finde, aber ich kann es verstehen.

    Wenn der Urteilspruch gefällt ist und man kann zu 99 % davon ausgehen das er für uns positiv sein wird ändert sich der ganzen Pay TV Markt in Europa, dann kann man nämlich die Bundesliga auch in irgendeinem anderen europäischen Land buchen und der Zwang zu sky ist weg ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juni 2011
  10. nmmicha

    nmmicha Platin Member

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    AW: Spiegel: Sky nutzt Spitzel um Abo-Preller zu finden

    Es war auch nur eine kleine Diskussion ob der EUGH überhaupt eine Entscheidung zu gunsten der Kneibenbesitzer fällen kann.

    Im übrigen verdienen die meisten Fussballspieler zB keine Millionen im Jahr. Genug kleinere Vereine kämpfen Jahr für Jahr einfach nur ums finanzielle Überleben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juni 2011