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Spezielle AGB's gesucht

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Jokelmann, 26. Mai 2006.

  1. Jokelmann

    Jokelmann Neuling

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    AW: Spezielle AGB's gesucht

    Danke Joost38 und Charly1511, es scheint, ihr wart die einzigen, die meine Frage richtig gelesen haben :)
    Gruss
    Jokelmann
     
  2. Golphi

    Golphi Gold Member

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    AW: Spezielle AGB's gesucht

    Ich habe mal nachgeschaut und die AGB vom 01.09.2000 gefunden. Da ging es noch um Premiere World. Wird Dir aber nichts helfen....



    Golphi
     
  3. Thrakhath

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    AW: Spezielle AGB's gesucht

    Es wäre halt interessant, worum es im Streifall geht. Denn bei bestimmte Sachen haben nie in den AGB gestanden...
     
  4. Jokelmann

    Jokelmann Neuling

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    AW: Spezielle AGB's gesucht

    Hallo,

    zu den Hintergründen: Ich hatte einen 12-Monate ABO und habe die Kündigungsfrist verpasst. Dann kam die Preiserhöhung zum 01.10.05. Da in meinen damals vorliegenden AGB's ein SK drinstand, habe ich mich darauf bezogen und zum 01.10. gekündigt. Die haben dann auch kein Geld mehr abgebucht und den Service eingestellt. Zwei Monate später habe ich meinen Schreibtisch aufgeräumt und dabei die Premier-Ka.. weggeworfen - es schien mir erledigt, bis dann Anfang des Jahres ein schreiben von einer Inkasso-Truppe kam, in dem si die neuen Gebühren als summe bis zum 30.09.06 einfordern.
    Ich habe nun gerade Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid eingelegt und einen Anwalt eingeschaltet.
     
  5. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Spezielle AGB's gesucht

    Also meiner Meinung nach hat sich bezüglich außerordentlichen Kündigungen in den AGB seit 2004 nichts mehr geändert.

    Auch nach den momentanen AGB sind ja außerordentliche Kündigungen möglich. Entscheidend hier vor allem die Punkte 3.6 und 6.5:
    Preiserhöhung von mehr als 5% während der Laufzeit (ohne das dies durch einen selbst gewünschten Paketwechsel passiert) führt zum Recht der außerordentlichen Kündigung. Premiere muss dies rechtzeitig inklusive Kündigungsrecht mitteilen.

    Z.B. zweimal Preiserhöhung (auch unter jeweils 5%) innerhalb eines Jahres während einer Laufzeit (ohne das dies durch einen selbst gewünschten Paketwechsel passiert) führt zum Recht der außerordentlichen Kündigung.

    Bei der Preisänderung 2005 (durch die Herauslösung von Fussball Live als extra Paket) kann also auch nach den jetzigen AGB ein Kündigungsrecht entstanden sein. Je nachdem, was für ein Abo man vorher hatte usw..


    Unabhängig vom Recht zur außerordentlichen Kündigung musst Du natürlich nachweisen, dass Du dieses auch ausgeübt hast. Ansonsten hast Du nämlich die neuen Preise akzeptiert. Hast Du also weder Einschreibebeleg der außerordentlichen Kündigung noch eine Kündigungsbestätigung wüßte ich nicht, wie Du dies belegen willst. In dem Fall kann Premiere behaupten, Du hättest nie außerordentlich gekündigt und somit die neuen Preise akzeptiert.

    Aber ich bin sicher, dass Du mit dem Anwalt schonmal die Eventualitäten durchgesprochen hast. Glücklicherweise gibt Premiere meist nach, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird.
     
  6. Jokelmann

    Jokelmann Neuling

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    AW: Spezielle AGB's gesucht

    ich hoffe auch, dass wir das hinbekommen :)

    Vielen Dank für die Infos

    Gruß