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SPD - Das Ende einer Volkspartei?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Fakeaccount, 13. Februar 2018.

  1. Martyn

    Martyn Institution

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    Sagen wir so, unter der Auswahl an aktuellen Politikern wäre Olaf Scholz einfach das kleinste Übel. Nicht mehr und nicht weniger. Denn was wären die Alternativen?

    Annegret Kramp-Karrenbauer: Steht für die direkte Fortsetzung der Merkel-Politik, sowohl was die Ayslpoltik als auch die Rentenpolitik betrifft.

    Friedrich Merz: Würde zwar am ehesten Verbesserungen in der Asylpolitik erreichen, aber andererseits würde dann der Rückkehr des Neoliberalismus drohen.

    Robert Habeck: Dann würde von Autos mit Verbrennungsmotor über Fleisch aus konventioneller Haltung bis Silvesterfeuerwerk fast Alles entweder unbezahlbar teuer oder gleich ganz verboten.
     
  2. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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  3. Martyn

    Martyn Institution

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    Eigentlich hätte diese Änderung möglichst noch im Kabinett Merkel I angestossen werden müssen, jetzt die Sanktionsregelung abzumildern ist nämlich unfair gegenüber Menschen dir vor Jahren in ALGII waren und stärker sanktioniert wurden.

    Vorallem ist der Unterschied: Die Menschen die so 2005-2009 in ALGII waren, das waren Deutsche und Europäer. Die Menschen die jetzt in ALGII sind, sind meistens Araber und Afghanen.

    Da muss man sich dann nicht wundern wenn die Leute AfD wählen.
     
    Redfield gefällt das.
  4. Richard D.

    Richard D. Silber Member

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    Redet das Grundgesetz nicht von einem Existenzminimum? Sind damit jede Sanktionen, die unter das Existenzminimum gehen damit nicht generell verfassungswidrig?
    Nicht nur das ist eine Sauerei, ich beklage, dass weiterhin Dauerarbeitslose aus der Statistik ausgenommen werden aus fadenscheinigen Gründen. In Wirklichkeit wollen sie das verschweigen, um uns so aufzuschwatzen, dass wir nur 2,2 Mio. Erwebslose haben, wenn die Ziffer wesentlich höher sein dürfte mit Hartz IV-Empfängern in der Statistik (weil dann die Zahl auf mindestens 5 Mio. steigt und das nicht präsentabel ist in den Leitmedien).
     
  5. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Dass die Sanktionen nicht verfassungswidrig sind, würde schon vor längerer Zeit festgestellt.
    Aktuell geht es um die Höhe und da galten, wie schon mal erwähnt, zumindest in Baden-Württemberg schon vor HartzIV 30 Prozent als faktische Obergrenze.

    Und dass diese bei einigen Leistungsempfängern notwendig sind, wird jeder bestätigen, der mal eine Weile in dem Bereich gearbeitet hat.

    Dass bei der Arbeitsagentur und Jobcentern unter deren Regie da andererseits manches nicht ganz hasenrein ist, musste ich andrerseits auch sowohl beruflich als auch privat schon feststellen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. November 2019
  6. Richard D.

    Richard D. Silber Member

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    Das ist unbestritten. Ich sprach aus Sicht des Gesetzes, nicht aus subjektiver Sicht.
    Gott sei Dank musste ich nie ein Arbeitslosengeld jeglicher Art beantragen. Nur die paar Male, wo ich mich beim Arbeitsamt anmelden musste drei Monate vor Vertragsablauf weil befristeter Vertrag halt (glücklicherweise wurde ich im April 2012 von meinem damaligen Arbeitgeber entfristet).
     
  7. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Die Sanktionen als solche ergeben sich aus den Mitwirkungspflichten bzw als Folge von Verstößen dagegen und sind so auch im Gesetz festgehalten.
    Nur die Höhe wird eben nicht als bestimmter Betrag bzw Prozentsatz aufgeführt (die von mir erwähnten 30 Prozent standen in den Sozialhilferichtlinien für Baden-Württemberg, die eben nicht bundesweit gelten - das SGB II ist nur ein Rahmengesetz, weshalb manches nicht in allen Bundesländern gleich gehandhabt wird).

    Die genaue Formulierung habe ich leider nicht mehr im Kopf, weil ich seit 10 Jahren nicht mehr in dem Bereich tätig bin.
    Mit HartzIV hatte ich aber ohnehin nur 3 Monate zu tun und konnte mich vor einer Versetzung zum Jobcenter drücken.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. November 2019
  8. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Notwendig in wie fern ?
    - > Bedenke, wer z.b Schwarz arbeitete und erwischt wurde, bekam auch bisher keine Sanktionen.

    Und die bisherigen Sanktionen wurde ja im überwältigenden Teil deshalb ausgesprochen,
    weil jemand nicht zu zwangsweise angesetzten Terminen erschien.

    Der Rest betraft nicht angenommene Arbeits"angebote",
    und aber auch Verweigerung der Teilnahme an Maßnahmen;
    deren Sinn schon mehr als Zweifelhaft anzusehen war.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. November 2019
  9. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Als erzieherische Maßnahme :D.
    Bei meinen Schäfchen half das zwar auch nicht immer, aber doch desöfteren.
    Und ob einer dann nur wegen der Kürzung arbeitete war mir egal, weil ich den Beruf bekanntlich auch nicht ganz freiwillig ergreifen musste.

    Wer als Leistungsbezieher bei der Schwarzarbeit erwischt wird, muss die Leistungen zurück zahlen und wird wegen Betrug angezeigt.
    Und wer nicht erwischt wird, hat zumindest etwas weniger Taschengeld ;).

    Ich darf das gar nicht so laut sagen, aber die Schwarzarbeiter waren mir immer noch lieber als die Lebenskünstler, weil die wenigstens gearbeitet haben :whistle:
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. November 2019
  10. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Und genau dieses "Erzieherische" hat das BVG in seiner Schlussrede - mit dessen
    Vorsitzende Heebarth oder wie er heißt kritisiert, mit folgenden Applaus des Publikums.
    -> sollte noch bei Phoenix in der Mediathek sein.

    Wer sanktioniert wurde, wird gelernt haben, wie er nicht mehr sanktioniert wird.
    Entweder durch Tricks, oder durch massive Sichtung der eigenen rechtlichen Möglichkeiten.
    Die Motivation wird jedenfalls kaum höher sein.