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Sozialversicherung in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von ibico, 8. März 2004.

  1. Hannover1980

    Hannover1980 Gold Member

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    Du meinst wohl eher "Zentralismus" einführen, denn eine Länderstruktur ist ja gerade föderalistisch. Den Föderalismus abschaffen, bzw. den Zantralismus einführen ist unmöglich, denn der Förderalismus ist verfassungmäßig festgeschrieben und kann nicht abgeschafft werden, da er ein sog. Ewigkeitsrecht darstellt. Was man machen könnte, ist z.B. Länderusionen. So könnte ich mir im Extremfall ein die drei Bundesländer Norddeutschland, Mitteldeutschland und Süddeutschland vorstellen. Allerdings finde ich , dass ein Bundesland auch immer ein Stück Identität der Menschen darstellt, die in dem Gebiet leben. Von daher sehe ich es als problematisch an, diese radikale Lösung zu probieren. Allerdings gab es ja schon einmal den Versuch, Brandenburg und Berlin zu fusionieren. Solch eine Länderfusion ist im übrigen das einzige plebiszitäre Element auf Bundesebene, denn nur in einem solchen Falle dürfen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden, ob sie so etwas wollen oder nicht. Damals scheiterte es hauptsächlich an den Brandenburgern, da sie befürchteten, dass die ganze Kohle dann nach Berlin fließen würde.
    Ich bin aber auf jeden Fall dafür, dass Länder wie Bremen und Hamburg in größe Bundesländer aufgenommen werden. So eine Kleinstaaterei darf es nicht geben. Ähnlich verhält es sich mit dem Saarland. Aber das sind schwierige Entscheidungen. Das wird noch ein paar Jahre´wenn nicht Jahrzehnte brauchen.
     
  2. nevers

    nevers Gold Member

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    Ohne Länder wäre es aber dann eine gigantische Bundesbehörde mit einem enorm größeren Koordinationsbedarf. Das wäre dann auch nicht billiger und schon gar nicht so effizient. Man kann sich über das eine oder andere Bundesland streiten, aber nicht über die Notwendigkeit der Länder. Es wäre besser, wenn man die Bundesländer neu einteilen würde. Damit man den ewigen Streit "wer mit wem" aus dem weg geht, wäre eine Einteilung nach Postleitzahlen ganz gut.

    Nach den letzten Jahrzehnt merkt man doch auch in der Wirtschaft, dass die Unternehmen nicht mehr nach einen großen Unternehmen mit zentraler Verwaltung streben, sondern diese wieder so strukturiert werden als wären sie mehrere kleinere Unternehmen. Die Informationen verteilen sich so einfach besser und man hat bis zur Entscheidung nicht so einen langen Weg.

    Wehrpflicht sollte man wirklich abschaffen. Aber nicht um Kosten zu sparen, sondern die Freiheit des Menschen nicht zu beeinträchtigen.

    Das Budget kann man allerdings nicht noch weiter kürzen. Zum ersten um nicht mit veralterter Technik die Soldaten zu gefährden und zum anderen um die internationale Verantwortung wahrzunehmen. Diese Stellung ist auch wichtig für die deutsche Industrie und deren Einfluss international. Wir brauchen uns doch hier nichts vormachen: (z.Bsp.)Ein Friedenseinsatz im Irak wäre wirtschaftlich sicher auf lange Sicht von Vorteil.

    Ich glaube soetwas ließe sich Datenschutzrechtlich nicht machen und wäre ein idealer Angriffspunkt für Datenmanipulation. Aber trotzdem: Da lässt sich noch vieles zusammenfassen.
    Es könnte allerdings sein, dass sowieso viele Daten in elektronischer Form fehlen.

    Lässt sich rechtlich bestimmt nicht durchsetzen. Prinzip: "Ich zahle dort ein, ich habe einen Anspruch auf Leistungen."
    Das Einzige was man da machen kann, wird jetzt gemacht. Man fährt die Rentenleistung langfristig runter. Das das nicht optimal ist, sollte aber auch klar sein. Es lässt sich aber nun nicht anders machen.
    Man könnte jetzt sicherlich den Generationsvertrag kündigen. Keiner würde mehr Beiträge zahlen. Dann müsste man aber von staatlicher Seite noch 50-60 Jahre Rentenzahlungen vornehmen, ohne Beiträge zu erhalten.

    Genauso war es auch damals bei der Öffnung geplant. Leider wurde dieses durch die Ausgleichszahlung an AOK zunichte gemacht.

    Die Durchsetzung dürfte schwierig werden. Die Verwaltungskosten in den Behörden würden explodieren.
    Was ist mit Unternehmen, die sowieso schon einstellen wollen? Was ist mit Unternehmen, die sowieso schon zu viele Beschäftigte haben? Wenn die Arbeitsplatz-Kapazität überhaupt nicht vorhanden ist? Können die Haushalte überhaupt diese massiven Einschnitte verkraften? Was ist mit der Nachfrage nach Konsumgütern? Wie lange müssen die neuen Beschäftigten angestellt werden? Darf ich die alten Mitarbeiter entlassen? Wann darf ich dann überhaupt wieder entlassen? Kann ich vor inkrafttreten des Gesetzes noch schnell kräftig entlassen, da ich sowieso neue Mitarbeiter erhalte? Gibt es überhaupt so viele hochqualifizierte Mitarbeiter? Was mache ich mit Ausnahmefällen(Unternehmen würde wegen Lage normalerweise entlassen, darf aber nicht)? Kann ich nicht durch Fluktuation und Zurückhaltung bei Neueinstellung diese Auflagen umgehen? Würden nicht eine Vielzahl kostenloser Mitarbeiter die technische Entwicklung verlangsamen (Lieber die 3 Pflichtarbeiter als eine neue Maschine)? Wäre diese massive Netto-Einkommensverringerung nicht die sichere Pleite für viele Unternehmen? Was soll gegen die massive Verschuldung der Haushalte gemacht werden, da geplante Einnahmen im privaten Haushalt fehlen? Ist eine so massive Wohlstandsverschlechterung überhaupt erstrebenswert? Erhöht das nicht nur einseitig den Gewinn des Unternehmens, da mehr hergestellt werden kann? Auf total übersättigten Märkten würde sich doch die Lage verschlechtern, was macht man dagegen? Können Großunternehmen davon nicht deutlich mehr profitieren? Was macht man, wenn zwar noch Arbeitslose vorhanden sind, aber diese total unterqualifiziert sind? Verschwendet man dann nicht notwendige Kapazitäten (Büro, Maschinen)?
     
  3. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    @nevers

    Deutschland ist ein kleines Land. Sogar bei Russland funktioniert Zentralismus. Über Russland kann man streiten. Aber Russland ist auch 50 Mal oder mehr größer als Deutschland.

    Dann wird es wohl in Deutschland ja klappen.

    @Hannover1980
    Verfassung kann man ändern.
     
  4. SVB2001

    SVB2001 Senior Member

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    Glaub dir baggerts, Das Saarland muss so bleiben breites_ Ich will net mit den Pfälzern in ein Bundesland [​IMG]
    Die Saar-Franzosen werden dir eins husten. Nee,nee

    DIGIXP.DE
     
  5. Roli

    Roli Platin Member

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    boah eh,das ist für einen Saarländer aber eine schlimme Beleidigung. Ich wohne jetzt seit fast 15 Jahren im Saarland und ich konnte dieses Unwort nur einmal in den Mund nehmen. entt&aum breites_

    Ich würde mal sagen, daß 90 % der Saarländer gegen eine Zusammenlegung mit Rheinland-Pfalz sind.
     
  6. nevers

    nevers Gold Member

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    Die Frage ist allerdings WIE das funktioniert.Wenn man mal weg von den großen Städten geht, dann sieht man, dass es nicht funktioniert. Der Wohlstand fließt nach Moskau und die ländlichen Gebiete weit weg von Moskau haben auch kaum Einfluss. Okay, Russland ist auch absolut nicht vergleichbar. Mal ganz davon abgesehen, dass das ganze politische System in Russland noch relativ fragwürdig ist (siehe Wahlen).

    Man sollte eher das Gegenteil machen. Den Ländern mehr Kompetenzen zusprechen und durch einen innerdeutschen Wettbewerb von den Besten lernen.
     
  7. Hannover1980

    Hannover1980 Gold Member

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    Du hast mich offensichtlich nicht verstanden oder nicht gelesen was ich geschrieben habe.

    Art. 79 Abs. 3 GG: Eine Änderung dieses Gesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.


    Abs.3 gibt die Schranken einer Verfassungsänderung an. Das Grundgesetzt versucht sich mit dieser Bestimmung selbst zu schützen; Art. 79 Abs. 3 enthält eine Art Ewigkeitsgarantie".

    Zu den geschützten Teilen gehören:

    Das bundessataatliche Prinzip mit der Gliederung des Bundesgebietes in Länder. Damit sind aber weder Zahl noch Grenzen der Bundesländer festgelegt; es müssen jedoch mindestens zwei sein;

    Die Mitwirkung der Länder bei der Bundesgesetzgebung. Der Umfang dieser Mitwirkung ist dabei nicht garantiert.

    Die in Artikel 1 bis 20 niedergelegten Grundsätze.


    Als Konsequenz des Sinngehalts von Abs. 3 des Art. 79 folgt, dass dieser selbst auch nicht durch ein verfassungsänderndes Gesetz aufgehoben werden darf. Nur das deutsche Volk selbst als souveräner Verfassungsgeber, vom dem alle Staatsgewalt ausgeht (Art. 20 Abs. 2) wäre in seiner Entscheidung frei.


    So, ich hoffe, ich habe es jetzt deutlicher gemacht. Du kannst mir ruhig glauben, wenn ich hier sowas poste. Denn mit Verfassungsrecht kenne mich durch meinen Beruf etwas aus.
     
  8. Satikus

    Satikus Guest

    In Russland funtioniert der Zentralstaat??!!

    Wenn etwas in Moskau beschlossen wird heisst es noch lange nich das irgendein Gouverneur das auch ausführt!!

    [​IMG]

    <small>[ 15. M&auml;rz 2004, 14:45: Beitrag editiert von: Satikus ]</small>
     
  9. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    Ja aber zum Vergleich: in ein Bereich wo ein Gouverneur regiert passen bestimmt min. 3 Staaten wie Deutschland!!!
     
  10. Tribun

    Tribun Silber Member

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    Na klar, Junge ! Dann habe ich (Bauj. 68) ja nur 17 Jahre umsonst in die RV eingezahlt.
    Aber sonst geht´s noch, ja ? sch&uuml