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Sozialverbände empört über Rundfunkbeitrag für Behinderte

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Dezember 2012.

  1. bernd02

    bernd02 Gold Member

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    AW: Sozialverbände empört über Rundfunkbeitrag für Behinderte

    @suniboy
    e.V. und gGmbh sind auch Wirtschaftsunternehmen die sich tragen müssen,wobei letztere sein Gewinn nicht bei Seite packen kann,sondern muss es direkt im Unternehmen wieder einsetzen.
    Du meinst wohl,das Unternehmen nehmen wir mal grosse wie Siemens oder BMW SB's ohne Förderung oder gefördert für ein begrenzten Zeitraum unbefristet einstellen und nur sowas ist für dich 1.Arbeitsmarkt?
    Dann sag ich nur aufwachen,die Realität sieht anders aus.
    Denn die beiden großen machen es auch nicht anders heutzutage.
    Arbeits-und Beschäftigungsprogrammprojekte werden zu 100% vom Arbeitsamt gesteuert.
    Bei meinen Beispielen gibt das Amt nur den Förderobulus und Rest macht das Unternehmen.
     
  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Sozialverbände empört über Rundfunkbeitrag für Behinderte

    Wie geht das denn? :eek:


    Wie auch immer. Wenn du mir aber solche Beispiele von Siemens oder BMW hier nennen kannst (5J gefördert) dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil!!! :D

    Abgesehen davon, drehen wir uns aber im Kreis. Ausgangspunkt war, daß es so einen Kündigungsschutz für Behinderte bereits mit 50% gibt. Punkt. So einen zusätzlichen Kündigungsschutz haben nicht Behinderte nicht. Punkt. ;)
     
  3. borg2

    borg2 Platin Member

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    AW: Sozialverbände empört über Rundfunkbeitrag für Behinderte

    Doppelpost, bitte löschen!
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Januar 2013
  4. borg2

    borg2 Platin Member

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    AW: Sozialverbände empört über Rundfunkbeitrag für Behinderte

    Man sieht,viele Diskutierende sehen bei der Thematik nur das Direkt: Blinde können nicht Fernsehen und sollen deshalb nicht bezahlen...
    Der Hintergrund für die Befreiung bei Seh-, Hörbehinderten und anders Behinderten mit dem Passus RF im Behindertenausweis geht jedoch weiter.
    Es sollten mit der Befreiung auch Barrieren abgebaut werden, mit welchen die Behinderten UND deren betreuende Angehörige konfrontiert werden. Nicht nur der Behinderte, auch der pflegende Angehörige hat bei der Wahrnehmung kultureller und unterhaltender Angebote (Theater, Kino, Veranstaltungen) mit enormen Einschränkungen zu tun. Auch soziale Kontakte werden meist stark reduziert, man kann nicht ohne grossen Aufwand jemanden Besuchen, Bekannte scheuen die Konfrontation mit der Behinderung und kommen nicht mehr zu Besuch auch nicht zum Lebenspartner oder den Eltern bzw. der pflegenden Tochter/Sohn. Durch die GEZ-Befreiung und vergünstigte Telefontarife mit zusätzlichen Freieinheiten sollte dieser Nachteil etwas ausgeglichen werden.
    Bei der Telefonie sind jedoch heutige Flatrate-Angebote preiswerter und mehrwertiger (inkl. Internet), als die sog. Sozialtarife. Somit hat der Behindertenhaushalt keinen "Vorteil" mehr. Auch werden die Behindertentarife nur noch dem Behinderten selbst gewäht, nicht mer dem Angehörigen, wenn der Behinderte nicht geschäftsfähig ist. Trotzdem müssen von diesem Anschluss vorwiegend Kontakte mit Ärzten, Krankenkassen, Therapeuten und Behörden geführt werden und der Behinderte telefoniert selbst damit oder löst einen Notruf aus. Der Anschluss ist jedoch zum regulären Tarif auf den Lebenspartner oder Eltern- bzw. Nachkommen gemeldet.

    Man ist nicht behindert, man wird behindert!
    Und sei es durch zusätzliche Haushaltsabgaben oder Gebühren.
     
  5. Eisenbahnfan

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    AW: Sozialverbände empört über Rundfunkbeitrag für Behinderte

    Mit Verlaub, aber o.g. Satz ist einfach Unsinn.
     
  6. bernd02

    bernd02 Gold Member

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    AW: Sozialverbände empört über Rundfunkbeitrag für Behinderte

    Ich weiß das es den erhöhten Kündigungsschutz nach SGB9 gibtnur was nützt es wenn die AG heutzutage das gut umschiffen können.:)

    Hier mal ein Zeitungsartikel von heute(Für Behinderte bleibt der Arbeitsmarkt hart):
    Manchmal sind sogar Lügen erlaubt - Für Behinderte bleibt der Arbeitsmarkt hart*-*Märkische Allgemeine - Nachrichten für das Land Brandenburg

    Glaub mir, durch meine Schwerbehinderung kennt man über Jahre die Tücken und Tricks zw. Ämter und Arbeitgeber.

    Die Ämter wissen,wenn sie ihre frühere "Schiene" fahren:
    * Behinderte in Arbeit vermitteln
    * dem Arbeitgeber die Einstellung mit Förderung schmackhaft machen
    * gleichzeitig die unbefristete Anstellung als Bedingung stellen

    Was folgt daraus?Wie oben im Artikel "Schwerbehinderter nein danke.",da dann der Kündigungsschutz nach SGB9 greifen würde.

    Daher gehen heutzutage die Ämter mit den Arbeitgebern den Kuhhandel ein,
    Schwerbehinderter wird inkl.Förderung mit einem Zeitvertrag(befristet)eingestellt.
    Beide Seiten haben ein Vorteil der SB ist für gewisse Zeit beim Amt aus der Statistik.
    Der Arbeitgeber ist den SB bei "nichtgefallen" oder schlechter Auftragslage wieder los.
    oder
    Der Arbeitgeber schliesst mit dem SB nach Ablauf des bisherigen Arbeitsvertrages bei "gefallen" oder guter Auftragslage ein neuen ab und kann so bei Ämtern erneut Fördertöpfe anzapfen.

    Dieses Vorgehen ist zwar nicht schön für den Schwerbehinderten,aber heute leider gang und gebe.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Januar 2013
  7. borg2

    borg2 Platin Member

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    AW: Sozialverbände empört über Rundfunkbeitrag für Behinderte

    @ Bernd02
    Danke für Deinen Beitrag.
    Leider eine nicht unübliche Methode. Überhaupt wird bei Behinderten in vielen Bereichen (Ämtern, Behörden, Krankenkassen, Versicherungen) deren oft vorhandene Hilfslosigkeit oder auch Unwisseneit ausgenutz.
    Es ist eine Klientel die nicht selten froh ist, überhaupt Hilfe zu erhalten und dann nicht noch durch Unbequemlichkeit gewisse Changen verspielen will.
    @ Eisenbahnfan
    Du musst es ja wissen...
     
  8. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Sozialverbände empört über Rundfunkbeitrag für Behinderte

    Grundsätzlich ist das natürlich richtig, aber Partner, Angehörige und Freunde von Menschen die "nur" blind oder taub sind, aber sonst körperlich und geistig gesund sind, sind jetzt nicht so stark eingeschränkt das sie nicht mehr ins Kino oder Theater können, und keine Freunde mehr einladen können. Denn Blinde finden sich in ihrer Wohnung schon so zurecht das sie nicht ständig Hilfe brauchen. Und Taube können ihren Alltag ohnehin allein bewältigen.

    Zutreffen tut das also nur auf schwer pflegebedürftige Mehrfachbehinderte. Und die sind dann ja quasi immer auf Grundsicherung (nebst Pflege- und ggf. Blindengeld) angewiesen, und somit weiterhin von den Rundfunkgebühren befreit.
     
  9. borg2

    borg2 Platin Member

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    AW: Sozialverbände empört über Rundfunkbeitrag für Behinderte

    Zustimmung, was einen Hörbehinderten betrifft, bei einem Sehbehinderten stimme ich nur unter der Prämisse zu, dass dieser quasi "von Geburt an" erblindet ist. Für jemanden der im gehobenen Alter (dies kann durchaus auch schon mit 30 bedeuten) das Sehvermögen verliert, kann dies durchaus trotz therapeudischer Massnamen bedeuten, dass dieser sich nie damit arangieren kann und ohne Hilfe im Extremfall nicht mal zur Toilette findet.
    Grundsicherung, also Hartz, bzw. früher Sozialhilfe wird bei einem im Haushalt lebenden Angehörigen (z.B. volljähriges Kind) immer noch nur unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der Eltern bzw. wenn ein pflegebedürftiger Elternteil im Haushalt lebt, der leiblichen Kinder gewährt - auch wenn dann mehr notwendige Ausgabenfaktoren bezüglich der Höhe des "Eigenanteils" angerechnet werden. Es käme dann, im besten Falle, auch bei dem Passus RF ebenfalls nur zum verminderten "Betragssatz".
    Das "Blindengeld" wird übrigens in der Regel bei häuslicher Pflege mit dem Pflegegeld verrechnet. Nur wenn die erhöhten Pflegegeldsätze für institutionelle Pflege (Pflegedienst oder stationäre Einrichtung) aufgewendet werden, wird das Blindengeld zusätzlich gewährt. Mit den Sätzen die für die häusliche Pflege bezahlt werden (nicht ganz 1€/Std bei 24/7/4 Betreuungsaufwand) wird man sich jedoch kaum eine qualifizierte Kraft vertretungsweise für die Zeit eines Theaterbesuches leisten. Bestenfalls im Rahmen der Verhinderungspflege, wenn man selbst unaufschiebbare Termine wahrnehmen muss. Bei ehrenamtlichen Kräften ist meist die Qualifikation für solche Fälle kaum ausreichend.