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Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Ruedi, 9. Juni 2005.

  1. wolf

    wolf Gold Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

    So kann man es auch probieren wenn man das rechtzeitige Kündigen vergessen hat und aus seinem Vertrag nicht rauskommt. Du kannst uns ruhig deinen Fehler mitteilen. Wir beißen nicht,:D Oder du kündigst jetz und bist zum nächst möglichen Thermien drausen. Wenn du dich lächerlich machen willst dann versuch Sonderkündigung.:cool:
     
  2. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

    Tja, da irrst du dich aber. Es ist sehr wohl ein Vorteil für den Kunden. Es gibt eben keine 2 Kanäle mehr, sondern ein übersichtliches und geniales Sportportal. :winken:

    Und nun weise mal nach, dass es keiner ist. Premiere und Dr. Kofi können das sicher belegen.

    Und wegen der Aufnahme: Es gibt eben keine Verpflichtung und auch kein (natürliches / Gewohnheitsrecht), dass man die Sendungen dort aufzeichnen kann. Dafür gibt es ja WDHs. Das würde man zumindest bei Premiere so sagen.

    Also, alles im grünen Bereich für Premiere. Ob das nun dem Nutzer gefällt, ist doch egal.

    PS: Ich habe kein Sport, wäre mit dem Portal aber auch nicht einverstanden.
     
  3. Premiere-Kofi

    Premiere-Kofi Senior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

    @Ruedi

    Zum Thema frislose Kündigung:

    Da das Sportportal keine besonderen technischen Schutzmaßnahmen beihaltet (Macrovision, CGMS etc.), die auch die Aufzeichnung und damit auch zeitversetzte timergesteuerte Nutzung von Sportsendungen verhindern, kann der vertragserfüllende Kunde darauf vertrauen, daß er ein solches Feature in Verbindung mit einem "Geeignet für Premiere" - Receiver in vollem Umfang nutzen kann.

    Hier liegt eindeutig ein Verstoß seitens Premiere, gemäß § 242 BGB vor:

    BGB § 242 Leistung nach Treu und Glauben

    "Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern."

    Das bedeutet, daß der (Leistungs-)Schuldner, in diesem Fall Premiere, die Leistung so zu erbringen hat, daß der Kunde sie jederzeit, nach den Geboten von Treu und glauben nutzen kann. Das schließt die timergesteuerte Aufnahme, um auch bei Abwesenheit das Abo nutzen zu können, in vollen Umfang mit ein.

    Das was die Premiere Heinis erzählen, "aufnehmen nicht möglich, basta", verstößt erstens gegen geltendes Recht, ist riesengroßer Bullshit und berechtigt den Kunden zur fristlosen Kündigung des Vertrages, da Premiere eindeutig die Spielregeln zum Nachteil des Abonnenten geändert hat.

    Ach ja, bevor nun wieder dummes und relativierendes Gesülze kommt:

    Nein, ein besonderes Recht für die zeitversetzte Aufnahme muß nicht im Vertrag aufgeführt sein, da der Abonnent darauf vertrauen kann, Sendungen, die ohne lizenzrechtliche Schutzmaßnamen ausgestrahlt werden, jederzeit aufzeichnen zu können, auch timergesteuert.

    Das bedeutet im Klartext:

    - Frist setzen und Premiere Gelegenheit geben die Einschränkung abzustellen.

    - Reagiert Premiere nicht und läßt die Frist verstreichen, ohne Einhaltung der vertraglichen Mindestlaufzeit kündigen.

    Die AGB´s brauchen dich in diesem Fall nicht zu kümmern. Und laß Dir von einigen Laienjuristen hier keinen Furz ins Ohr setzen. Das Recht ist ganz klar auf deiner Seite.
     
  4. DUFFY_DUCK0808

    DUFFY_DUCK0808 Talk-König

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    AW: Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

    Ich will hier nicht die Portal Diskussion aufnehmen, ABER früher gabs Sport1 incl. bei Bedarf mit mehreren Optionen UND Sport 2.

    Jetzt gibt's nur noch 1 Kanal, ob ich das nun als Portal bezeichne oder sonst irgendwie ist Augenwischerei.
    Und der Vorteil für Kunden ist für mich nicht ersichtlich, sondern nur die Probleme, die es im Moment gibt (EPG, Aufnahme)
     
  5. Garfield

    Garfield Senior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

    Alleine dieser Satz qualifiziert Dich ja schon zum absoluten Fachmann!

    Gruß
     
  6. Premiere-Kofi

    Premiere-Kofi Senior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

    Du hast es genau erfaßt. ;) Im konkreten Fall ist nämlich eine Rechtslage eingetreten, in der die AGB´s weder nach der einen, noch nach der anderen Seite, irgend eine Relevanz aufweisen. Das ist auch nicht notwendig, da das BGB und die allgemeine Rechtssprechung hierzu alles sagen, was notwendig ist.

    Eventuell solltest Du dich vielleicht mal über den eigentlichen Sinn von AGB´s kundig machen. Denn noch stehen sie unter und nicht über dem Gesetz. :)
     
  7. Garfield

    Garfield Senior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

    Klar, das BGB sagt, was mir Premiere bieten muss!
    Übrigens wirst Du dann auch ARD und ZDF nicht mehr bezahlen müssen, weil sie Dir Deine letze timergesteuerte Aufnahme versaut haben, indem sie eine Werbeunterbrechung eingebaut haben. Auch damit haben sie die Leistung gemindert!

    Gruß
     
  8. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

    Ich glaube auch, dass das auf wackeligen Beinen steht.

    Und ich glaube immernoch nicht, dass Premiere eine mögliche Aufnahme garantieren muss.
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

    Die könnten auch einen generellen Kopierschutz für alle SportSender einführen und man dürfte nicht Sonderkündigen. (Für Film gilt natürlich das gleiche!)
    Andere PAY-TV Anbieter machen das auch.

    Gruß Gorcon