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Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Ruedi, 9. Juni 2005.

  1. Ruedi

    Ruedi Senior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

    Na ja, das könnte man jetzt auf alles Mögliche ausdehnen:
    • Z.B.wenn P die Filme alle 3 Monate später ausstrahlt. Egal, steht ja nichts davon in den AGB und das Angebot wurde ja nicht verschlechtert.
    • Z.B. wenn P die Filme nur noch 2 Monate lang abspult. Egal, steht ja nichts davon in den AGB und das Angebot wurde ja nicht verschlechtert.
    • Z.B. wenn P Sendepause von 0:00 bis 6:00 macht. Egal, steht ja nichts davon in den AGB und das Angebot wurde ja nicht verschlechtert.
    Das Angebot wurde ja durch das Sportportal auch nicht verschlechtert (wer ehrlich ist: es wurde sogar ausgedehnt). Aber die Nutzung wurde eingeschränkt. Und das darf lt. AGB nicht sein.

    Probieren werde ich es auf jeden Fall mal mit der Kündigung. Mal sehen, was sie schreiben.

    Gruß
    Rüdiger.
     
  2. Garfield

    Garfield Senior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

    Hallo,


    heute Nacht hats bei uns geregnet!
    Habe ich deswegen Sonderkündigungsrecht?

    Gruß
     
  3. nachtvogel42

    nachtvogel42 Junior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

    Ganz so einfach ist das auch nicht.

    Es muß nicht jeder Firlefanz im Vertrag stehen, es gibt auch so etwas wie "natureigene" Features, die als so selbstverständlich erscheinen, daß sie nicht vertraglich fixiert werden müssen. Es gibt dafür einen griffigen juristischen Begriff - der mir momentan ums Verrecken nicht einfällt.

    Natürlich wäre erst einmal der Beweis zu erbringen, daß es sich hier um so etwas handelt und das ist der Knackpunkt, das geht nicht beim Amtsgericht um die Ecke ...

    Andreas
     
  4. nachtvogel42

    nachtvogel42 Junior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

    Nachtrag:

    Auch wenns nicht im Vertrag steht, in vielen gängigen Premiere-Anleitungen (DBox, etc.) ist definitiv vom Aufnehmen die Rede. Auch die Äußerugnen von Premiere zu dem Logo-SKandälchen vor einiger Zeit zeigen ja klar, daß das Aufnehmen als normale Nutzun erkannt wird. Und ich hab ja erst gestern wieder eine Premieremail bekommen, worin Aufnehmen und Timerprogrammierung als "selbstverständlich" bezeichnet werden.

    Da ginge schon was ... aber wie gesagt, das ist ein juristisches Mammutprojekt.

    Andreas
     
  5. Garfield

    Garfield Senior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

    Premiere AGB´s:


    Bei der Programmgestaltung für die einzelnen Kanäle ist Premiere frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals erhalten bleibt. Unabhängig davon behält sich Premiere vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, die Nutzung der einzelnen Kanäle sowie die Zusammensetzung der Programmpakete zum Vorteil der Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern.


    Der Gesamtcharakter hat sich wohl nicht geändert. Es kommt nach wie vor Sport, oder?


    Gruß
     
  6. Ruedi

    Ruedi Senior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

    Da Wichtige habe ich bei dir markiert: Die Nutzung der Kanäle hat sich nicht zum Vorteil geändert! Vor mir aus das Angebot, aber nicht die Nutzung.

    Gruß
    Rüdiger.
     
  7. nachtvogel42

    nachtvogel42 Junior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

    Mit der Kanalzusammenstellung hat das nichts zu tun. Hier gehts um grundklegende Nutzungsformen, darum, was ich von einem derart teuren Pay-TV-Sender erwarten kann und was nicht.

    Man bedenke die Sache mit dem CD-Kopierschutz. Als sich abzeichnete, daß es vor Gericht durchgehen wird, daß die Abspielbarkeit auf einem PC-Laufwerk erwartet werden kann (wenn nicht explizit ausgeschlossen), war RuckZuck die entsprechende Beschriftung auf den CD's. Derweil konnte man CD's (auch geöffnete) zurückgeben ...

    Das Problem ist, daß sich die Leute vielzuviel gefallen lassen und vor großen Konzernen und bekannten Namen sowieso immer kuschen ...

    Mich erinnert Premiere allzuoft an die Kopierschutzmafia. Freilich in meinem Fall hats nichts gebracht. In der Zeit von 1984-2000 hab ich über 900 CD's erstanden, in den Jahren darauf bis heute noch ganze 7 Stück! Eher verzichte ich, als daß ich mich so bevormunden lasse!

    Andreas
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2005
  8. Garfield

    Garfield Senior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

    @ Ruedi: Ich habe mir ebenfalls erlaubt, das Wichtige zu markieren.
    @ nachtvogel42: Da ist doch Eindeutig von Nutzung die Rede, oder nicht?

    Gruß
     
  9. nachtvogel42

    nachtvogel42 Junior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

    Richtig, aber es ist ja auch von "zum Vorteil" die Rede - und das aus Kundensicht. Wenn die Nutzung stark eingeschränkt wird - was ja zumindest momentan zweifelsfrei der Fall ist - begeht Premiere damit doch letztendlich Vertragsbruch, oder?

    Andreas
     
  10. Grassi2000

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    AW: Sonderkündigungsrecht wg. Sportportal?

    Die ganze Diskussion führt uns zu nix. Er sollte es einfach mal probieren. Dann wissen wir wie Premiere reagiert und können dann darüber diskutieren. Im Moment drehen wir uns ja im Kreis. Ich bin auch der Meinung die Nutzung sei eingeschränkt. Also soll er es damit mal probieren. Wir werden doch sehen, uns muss er ned überzeugen. :)