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Sonderkündigungsrecht wegen Wegfall des Magazines

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von alexander33, 2. April 2004.

  1. Nimrai

    Nimrai Silber Member

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    Die Hotline-Tanten und Onkels sagen viel, den lieben langen Tag lang.
    Wenn das kostenlose Premiere-Magazin weder in deiner AGB erwähnt wurde, noch etwas davon in deinen sonstigen Premiereunterlagen zu finden ist, dann hast du es von Premiere freiwillig erhalten ohne das die dazu gezwungen waren.
    Wenn sie es dann eines Tages nicht mehr liefern wirst du dich kaum auf ein Gewohnheitsrecht berufen können.
    Schon möglich das sie deine Kündigung kulanterweise annehmen, Verpflichtet dazu wären sie wohl nicht.
     
  2. Fireborg

    Fireborg Silber Member

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    Wenn ich das Programmheft jahrelang bekommen habe kann man aber auch von Gewohnheitsrecht ausgehen!
     
  3. ThomasR.

    ThomasR. Silber Member

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    Ich kann nur mit AGBs von 2000 (speziell für Weihnachtspakete) aushelfen.
     
  4. Der_Aal

    Der_Aal Neuling

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    Hallo!

    Wenn jemand diese AGB's noch hat, wäre ich ebenfalls dankbar dafür!!!

    mail: deraal@genion.de

    Danke & Gruß,

    Der_Aal
     
  5. lemmy

    lemmy Junior Member

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    Bittaschön!

    http://www.lemke-kg.de/pics/agb.jpg

    AGB´s von Oktober 2000

    Leider hat jedoch mein Scanner schon einige Jahre auf dem Buckel.
    Und die datei ist mit 200 dpi recht groß (ca.1,8 MB).

    Aber vielleicht reichts ja.

    mfg
     
  6. wolf

    wolf Gold Member

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    Es gibt doch ein gewohnheits Recht. Wenn mann sich über mehrere Jahre an die Premiere Zeitschrift gewöhnt und sie plötzlich ersatzlos gestrichen wird kann mann doch aus diesem Grund kündigen. Oder weis einer nach wieviel Jahren tritt eigendlich das gewohnheits Recht in kraft. Das wäre doch mal eine neue Variante des kündigungs Rechts. Das ist so ein Gedanke von mir oder liege ich da komplett falsch.
     
  7. arno

    arno Gold Member

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    Einfach versuchen, sich darauf zu berufen. Entweder wird es akzeptiert oder nicht. Bei mir wurde es jedenfalls akzeptiert. Klar ist aber auch: wenn Premiere sich weigert, kann man auch nicht viel machen. Wer wird schon wegen eines Programmhefts im Wert von ca. 1,50 Euro im Monat vor Gericht ziehen?
     
  8. wolf

    wolf Gold Member

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    arno Da hast du recht aber ich habe auch schon festgestellt wenn mann mit seinem Anwalt droht das Premiere schnell auf (berechtigte) Forderungen seitens des Kunden reagiert. Einen Rechtsstreit will Premiere unbedingt vermeiden. Ein Rechtsstreit schent für Premiere wohl einen Immitschschaden darzustellen.
     
  9. tommie

    tommie Junior Member

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    Hi,

    Warum muss man denn vor Gericht ziehen?
    Man kündigt aufgrung des SoKü-Rechtes und bucht die monatlichen 5€ zurück.
    Das kostet nicht einmal Gebühren.
    Wegen der 5€ geht PREMIERE auch nicht vor Gericht.
    Ich gehe dabei davon aus, daß START-Kunden keine Kaution bei PREMIERE hinterlegt haben. Dann hilft es nur zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen, um die nicht zu gefährden.

    Tommie
     
  10. sky

    sky Gold Member

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    Die schicken dir dann ein Inkassobüro auf den Hals!