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Sonderkündigungsrecht wegen neuer Struktur?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Cimba, 20. März 2002.

  1. MrFX

    MrFX Junior Member

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    Hmmm... wenn Premiere aller 3 Monate alles ändert, wird man wohl nie an das Ende des Vertrages kommen. Man kann immer wieder zu den alten Konditionen verlängern (gut, der Preis bleibt, aber das Programm wird auch nicht besser [​IMG] ). Und dann ändern die wieder alles, und es beginnt von vorn.
    Also ich hab das jetzt schon 3 Mal durch... und bezahle immer noch den Preis, den ich sonst auch für DF1 bezahlt habe (naja gut, zzgl. 2,50 Euro, aber dafür hab ich ja auch 2 d-boxen).

    MrFX
     
  2. Steerpike

    Steerpike Junior Member

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    @MrfX & @all:

    Aus Sicht von Premiere ist es (abgesehen von verwaltungstechnischen und organisatorischen Gründen) eigentlich ziemlich egal, WELCHEN Vertrag ein Kunde hat. Hauptsache er hat überhaupt einen. Die pure Anzahl der Kunden (Verträge) ist das Wichtige für Premiere.
    Klar, jeweils bestimmte Prozentsätze der Kunden zahlen einen je nach Vertrag unterschiedlichen Preis, sehen ein je nach Vertrag unterschiedliches "Bouquet" des Gesamtprogramms, aber letzlich zahlt jeder dieser Kunden, der eine mehr, der andere weniger an den Sender, der letztendlich über die Masse der zahlenden Kunden (ab. 4Mio.) finanziert wird.
    Preis-/Leistungsgerechtigkeit bzw. -vergleichbarkeit zwischen dem einen Kunden und einem anderen (z.B Uralt- zu Ultraneu-Kunde) ist bei diesem Konzept nicht vorgesehen und imho auch nicht nötig. Jeder hat halt SEINEN Vertrag mit Premiere und muß selbst entscheiden, ob er mit diesem leben kann.

    MfG.
     
  3. Steerpike

    Steerpike Junior Member

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    Zum Sonderkündigungsrecht:

    Die AGB's sind nicht ohne Grund etwas schwammig formuliert. Premiere muß sich natürlich, um nicht unflexibel zu werden, Möglichkeiten offenhalten, Strukturänderungen im Programm vorzunehmen.

    Als Kunde hat man Anspruch auf einen mehr oder wenig abstrakt abgegrenzten Programmumfang bzw. -inhalt (Sport, Movie), aber sicher nicht auf eine genau festgelegte Senderanzahl, einen bestimmten Spartenkanal oder gar auf eine bestimmte Sendung.
    Wenn z.B. eine Serie plötzlich abgesetzt wird hat man ja auch kein Sonderkündigungsrecht und das trifft i.a. auch auf Wrestling oder Boxen zu. Das mag zwar für einen Fan der Beweggrund für den Vertragsabschluß gewesen sein, aber dann hätte er sich das darin auch schriftlich zusichern lassen müssen.
    Etwas anders könnte das aussehen, wenn P. z.B. für den Sports-World Abo-Abschluß mit 2 Live-BL Spielen geworben hat, dann muß der Kunde sowas auch nach einer Programmreform sehen können, hier könnte ein SKR greifen.

    Zum Gejammer "Meinen Kanal xxx gibt es jetzt nicht mehr!"
    Es kommt doch auf die Inhalte an und da P. sicher die alten Inhalte irgendwie in die neuen Kanäle pressen wird, wird jeder Altkunde größtenteils alles irgendwo wiederfinden können.
    Don't panic! Ich finde, einige ziehen Ihren Ärger jetzt schon zu sehr an bestimmten Details hoch, obwohl noch keiner das Programmheft für Mai in den Händen hält.

    MfG.

    [ 21. M&auml;rz 2002: Beitrag editiert von: Steerpike ]</p>