1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von pupsy-cat, 23. Juni 2005.

  1. 88bibo

    88bibo Senior Member

    Registriert seit:
    18. März 2004
    Beiträge:
    205
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Anzeige
    AW: Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

     
  2. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

    Registriert seit:
    16. Januar 2005
    Beiträge:
    11.687
    Zustimmungen:
    1.356
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Sony XR-85X95J
    Technisat Sonata 1
    AUDIOMASTER SW 150 Subwoofer
    AUDIOMASTER RS 1 Surround-System
    AW: Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

    armes deutschland wenn man einfach so annimmt des jeder seine post, jeden tag öffnen kann! ich kanns nciht weil ich arbeiten gehen muss und da bin ich nciht immer zu hause. und gaaaaaaaanz viele andere auch! ich glaubs dir natürlich.. klaro! ich weiß das ich als arbeitsloser jeden tag in meinen postkasten zu schauen hab, ob was für mich da ist! das kann ich nachvollziehen, schließlich bekommt man eine leistung und wenn das amt was von mir will, muß ich natürlich parat sein! aber das als arbeitender mensch von jeden zu verlangen... na ja.... :-(
     
  3. 88bibo

    88bibo Senior Member

    Registriert seit:
    18. März 2004
    Beiträge:
    205
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

    Die Regeln dafür stammen ja schließlich noch aus den Anfängen des 19. Jahrhunderts. Da war jeder abends zu Hause. Und alle haben auch nah an ihrer Arbeitsstelle gewohnt. Außerdem brauchst du deine Post ja nicht selbst lesen. Es reicht, wenn du jemanden beauftragst, die Post zu kontrollieren, ob wichtige Sachen ankommen, bei denen irgendwelche Fristen einzuhalten sind.
    Aber das gehört langsam nicht mehr zum Thema, deshalb sollte die Diskussion nicht weiter in die Richtung "Sinn und Unsinn deutscher Gesetze und Verordnungen" gehen. Das wird sonst ein Monsterthread und wir entfernen uns endgültig vom Thema.
     
  4. Sonnenschein83

    Sonnenschein83 Neuling

    Registriert seit:
    28. Juni 2005
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

    Ich freu mich schon den September, da werden einige 20 Euro Komplett Kunden auf die Schnauze fallen. Dann geht das Theater hier wieder los.

    ***********************************************

    Kunden die eine Abo haben wo sie für Komplett nur 20 Euro bezahlen, sind Sonderkunden!!!! Ich glaube nicht das die Verträge geändert werden!:LOL:

    Gruß
     
  5. Sonnenschein83

    Sonnenschein83 Neuling

    Registriert seit:
    28. Juni 2005
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

    1. Er hat einen Breif erhalten, wonach sich sein Abo zu den aktuellen Konditionen verlängert, wenn er sich denn dafür entscheidet. Also 25€ für Film / 12 Monate. Das ist korrekt und daran lässt sich nicht rütteln. Auch durch einen noch so guten Rechtsanwalt nicht.

    2. Wenn er sich nicht kümmert, verlängert sich sein Vertrag halt ab dem 01.08. zu den neuen Konditionen. Auch hier steht Premiere sicher auf festem Boden. Auch hier wird der RA sicherlich wenig nützen.

    Er kann es sicher versuchen. Aber die Chance, dass es klappt, liegt wohl bei < 1 %.
    *****************************

    Er bezahlt er noch viel geld für den Rechtsanwalt, aber wird nicht viel Glück haben!
     
  6. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

    Registriert seit:
    21. Juni 2005
    Beiträge:
    339
    Zustimmungen:
    1.627
    Punkte für Erfolge:
    143
    AW: Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

    Schon interessant, wie ein jeder glaubt, dass Otto Normalverbraucher seinen Briefkasten täglich (am besten mehrmals) zu leeren habe. Und dass er dann binnen weiterer 5 Minuten rechtlich problematische Sachverhalte mit gleicher Acuresse zu bewerten habe, wie ein Staranwalt. Auch das er dafür alles andere stehen und liegen lassen zu habe.

    Man zeige mir bitte mal den Paragraphen bzw. das Urteil, in dem das geschrieben stehen soll? Viel Spaß beim Suchen, könnte in etwa unendlich lange dauern, weil es sowas nicht gibt!

    Wer eine Ware kauft, hat gerichtlich abgesichert, stets eine mindestens einwöchige Mangelprüfungsfrist, egal wie offensichtlich der Mangel schon bei Übergabe war und egal was die AGB des Verkäufers davon halten!
    Wer was im Internet bestellt, kann sich sogar einer gesetzlich verankerten zweiwöchigen Widerrufsfrist sicher sein!
    Seinen Steuerbescheid darf der Steuerpflichtige sogar einen satten Monat prüfen, zzgl. dreier Tage "Zustellungsfiktion" bzw. auf deutsch: Postlaufzeit!

    Aber wenn der Herr Kofler mal wieder Kleingeld für seinen Cappuchino braucht, dann soll Premiere am Mittwoch, den 15.06. Briefe verschicken dürfen, die im Optimalfall dem Abonnenten am Donnerstag, den 16.06. nach Schließen aller Postämter zugehen, wenn er von der Arbeit kommt. Am Freitag, den 17.06. darf der Abonnent dann zur Post laufen, damit das Einschreiben an Schorsch noch am Samstag, den 18.06. ankommt. Weil, wenn es erst am nächsten Werktag, Montag, dem 20.06. ankäme, wäre es nämlich schon zu spät.

    Aber Premiere hat dem Kunden ja nach Ansicht einiger Koflerspeichellecker eine angemessene Frist gesetzt, die sich an üblichen Fristen orientiert, denen Otto Normalverbraucher bei vergleichbaren Dingen gegenübersteht, wenn es um 500 Euro geht.

    Edith meint: Ja nee, is klar! :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juni 2005
  7. Guybrush Threepwood

    Guybrush Threepwood Wasserfall

    Registriert seit:
    3. September 2002
    Beiträge:
    7.505
    Zustimmungen:
    29
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

    naja , man geht halt davon aus das man Premiere nur abonniert wenn man selbst ein Jura Studium absolviert hat oder zumindest eine vernünftige Rechtschutzversicherung hat

    alles andere wäre grob fahrlässig

    :eek:
     
  8. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

    Registriert seit:
    17. Oktober 2002
    Beiträge:
    8.872
    Zustimmungen:
    259
    Punkte für Erfolge:
    93
    AW: Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

    Es gibt in Deutschland nun mal Postlaufzeiten, an denen man sich orientiert und an nix anderem. Wenn er pendelt oder unterwegs ist, ist das leider sein Problem. Die angenommene Postlaufzeit für Briefe zum Empfänger und zurück beträgt jeweils 2 Tage, nicht "nur" einen. Er kann höchstens auf die Kulanz von Premiere hoffen oder eben klagen.

    Ist leider so. Ich denke auch, dass die Hirnies in der Rechtsabteilung bei Premiere sich da auch sicher fühlen können.
     
  9. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

    Registriert seit:
    21. Juni 2005
    Beiträge:
    339
    Zustimmungen:
    1.627
    Punkte für Erfolge:
    143
    AW: Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

    Also HarryPotter,

    unser beider Rechtsverständnis driftet ja nun gnadenlos auseinander. Ich schrieb doch haarklein zerbröselt folgendes:

    Der Sachverhalt geht
    a) von einer unter regulären Lebensverhältnissen in Deutschland frühmöglichen Kenntnisnahme des Verbrauchers aus und
    b) von kürzestmöglichen Postlaufzeiten aus.

    Und nur in diesem einen superoptimalen Fall ist es dem Verbraucher möglich, seine Kündigung fristgerecht per Einschreiben dem Cappuchino-Fanatiker zugehen zu lassen!

    Patzt die Post auf dem Hin- oder Rückweg, ist die Frist nicht mehr einhaltbar.
    Möchte der Kunde eine zweite Nacht drüber schlafen, ist die Frist nicht mehr einhaltbar.

    Diese Wahnvorstellung einer "angemessenen Frist" würde JEDER Richter in Deutschland dem Herrn Kofler dermaßen um die Ohren prügeln, dass er anschließend einem Elefanten Konkurrenz machen könnte. Da müßten schon gewaltige Hirnies in der Rechtsabteilung sitzen, wenn sie in diesem Fall versuchen würden, den Verbraucher zu verklagen.

    Und genau aus diesem Grund hat Koflers Rechtsabteilung ihm jetzt empfohlen, die 150.000 Betroffenen mit einer "Kulanzregelung" zu bedenken, dass sie bis 30.06. kündigen können, also 14 Tage Zeit haben. Das ist imho eine angemessene Frist, wie der Verbraucher sie üblicherweise bei allen Geschäftsabschlüssen erwarten darf, wenn die Kommunikation ausschließlich per Brief, Telefon, Internet, etc. stattfindet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Juni 2005
  10. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

    Registriert seit:
    17. Oktober 2002
    Beiträge:
    8.872
    Zustimmungen:
    259
    Punkte für Erfolge:
    93
    AW: Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

    Wenn die Post patzt ist das nachweisbar. Denn auch hier zählt der Stempel. Bekommt man das Schreiben nicht, kann man auch locker gegen eine solche Verlängerung angehen. Ganz so ist es ja nun auch nicht.

    Die angenommenen Postlaufzeiten gibt es nunmal und es wird sie auch weiterhin geben. Das ist nämlich nichts Verbotenes.
    Da hast du Recht; unser Rechtsverständnis driftet da weit auseinander, denn ich sehe es genau andersherum.

    Und auch, wenn der Kunde wie von dir beschrieben am 18.06. erst zur Post gegangen wäre, hätte die Kündigung gezählt. Man nimmt natürlich eine Quittung mit. Denn auch die ist Beweismaterial in einem solchen Fall.

    Aber das ist ja nun auch egal, da er ja noch bis zum 30.06. (also bis morgen) kündigen kann. Nur vergessen sollte man es nicht.