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Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von pupsy-cat, 23. Juni 2005.

  1. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

    Du hast völlig recht Selbstverständlich hat er ein Sonderkündigungsrecht.
    genau so wird es laufen.
    Und nicht vergessen ein guter Anwalt holt sich seine Kohle auch noch von Premiere wieder :winken:
     
  2. 88bibo

    88bibo Senior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

    Das mit dem Sonderkündigungsrecht steht meiner Meinung nach auf äußerst wackeligen Beinen. Bevor man versucht, so aus dem Vertrag herauszukommen, empfiehlt es sich dringend zunächst einmal einen Anwalt zu befragen.

    Wie gesagt, in diesem Fall wurde die Ankündigung der Preiserhöhung meiner Meinung nach noch rechtzeitig zugestellt. Eine rechtzeitige Kündigung wäre möglich gewesen.
    Nicht vergessen sollte man auch, dass sich auch die Anwälte der Fa. Premiere ihr Geld in einen Rechtsstreit bei einem evtl. unterliegenden Kunden wiederholen. Die Fa. Premiere wird sich auch nicht scheuen, bei einem aus ihrer Sicht klaren Sachverhalt, eine Zivilklage einzureichen. Die dabei entstehenden Kosten übersteigen den Streitwert in solchen Fällen spielend um ein Mehrfaches.
    Nicht jede Rechtsschutzversicherung übernimmt immer alle Kosten. Meistens wird von einem Mindeststreitwert ausgegangen, der erst mal überschritten sein muß.
     
  3. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

    so klar wie du es gern hättest ist es aber nicht und das weis auch Premiere Deswegen geben sie auch "aus Kulanz" nach.
    Die frage dürfte hier mal wieder lauten welche AGB der Thread-eröffner hat, in einigen kann er nämlich bis zu vier Wochen ab Bekanntgabe der geplanten Änderung zum Ende des auf die Bekanntgabe folgenden Quartals kündigen.

    P.S. hatt zwar nicht mit dem Thema zu tun aber
    :winken: :love: :winken: ICH HABE JUBILÄUM DIES IST MEIN 500er BEITRAG:winken: :D :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juni 2005
  4. Grassi2000

    Grassi2000 Gold Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

    Sie bieten ihm doch sein bisheriges Abo zu den Konditionen vom 31.7. an. Wenn er also versucht zu kündigen können sie sagen er hat sich nicht an die 6 Wochen gehalten und bekommt aber die Verlängerung zu den Konditionen vom 31.7. Dann kann man meiner Meinung nach auch nix machen.
     
  5. 88bibo

    88bibo Senior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

    Das mit "aus Kulanz" nachgeben und jemanden aus dem Vertrag lassen ist aber nicht gesichert. Da wäre ich vorsichtig. Wenn er tatsächlich noch AGB hat, wonach man in einer 4 Wochen-Frist kündigen kann, ist er auf der sicheren Seite. Leider bewahren Viele solche Unterlagen nicht auf. Und Premiere wird wohl die AGB vom Tage des Vertragsschlusses nicht mehr vorlegen.

    Weiter wird hier gepostet, dass man ihm eine Verlängerung zu den Konditionen vom 31.07.2005 anbietet. Dies ist wohl nicht richtig. Am 31.07.2005 läuft der Vertrag ab, und am 01.08.2005 fängt die Verlängerung an. Dann natürlich zu den Konditionen vom 01.08.2005 und das ist hier das Problem. Da steigen die Preise ja erheblich.
     
  6. Grassi2000

    Grassi2000 Gold Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

    Er hat doch den Brief bekommen in dem steht das er sein Abo für 23 Euro um 24 Monate verlängern kann. Und wenn er kündigt mit Hinweis auf die zu geringe Vorankündigungsfrist was die Preiserhöhung betrifft wird er auch für 12 Monate die aktuellen Konditionen angeboten bekommen, also 25 Euro.
     
  7. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

    Und nein @NullBock?, es gibt kein Sonderkündigungsrecht.

    1. Er hat einen Breif erhalten, wonach sich sein Abo zu den aktuellen Konditionen verlängert, wenn er sich denn dafür entscheidet. Also 25€ für Film / 12 Monate. Das ist korrekt und daran lässt sich nicht rütteln. Auch durch einen noch so guten Rechtsanwalt nicht.

    2. Wenn er sich nicht kümmert, verlängert sich sein Vertrag halt ab dem 01.08. zu den neuen Konditionen. Auch hier steht Premiere sicher auf festem Boden. Auch hier wird der RA sicherlich wenig nützen.

    Er kann es sicher versuchen. Aber die Chance, dass es klappt, liegt wohl bei < 1 %.

    Er ist nunmal selber schuld, wenn er nicht rechtzeitig kündigt. Und er hätte ja nach Eingang des Schreibens noch Zeit gehabt zu kündigen. Nämlich 6 Wochen und 3 Tage.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juni 2005
  8. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

    also an den 3 tagen würde ich mich nciht verbeissen! das ist für mich nicht angemessen (ich bin zb. montag bis donnerstag oft beruflich unterwegs... was mach ich wenn der brief montag kommt und ich ihn erst donnerstag lesen kann??) sollten die neuen preise greifen, so müßte man schon vernünftig infomiert werden. hätte ich es nciht hier gelesen, würde ich bisher noch gar nichts von der neuen preisstruktur wissen! verlängert sich das abo zu den 25, zu den alten preisen, wäre das in ordnung, das ist ja jeden bekannt! eine preiserhöhung von 25 auf dann 35 mit 3 tagen vorwarnzeit um zu kündigen, glaub ich nicht das das durchgeht wenn man es drauf anlegt! und wie hier schon erwähnt, wurde ja angeboten das abo zu den alten konditionen zu verlängern!
     
  9. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Sonderkündigungsrecht?? HIIIIILFEEE!!

    Ja, @Kinofreak. Mag ja sein, dass du recht hast. Aber in seinem Fall hatter er Zeit und hätte noch kündigen können. Premiere hätte die Kündigung dann auch akzeptieren müssen. So einfach ist das.

    Er hat ja nun außerdem die Wahl, ob er "nur" 25€ für ein Jahr oder eben 23€ für 2 Jahre zahlt. Bei Premiere muss man halt aufpassen und gleich mit Abschluss des Abos kündigen.

    Einen Handyvertrag kündige ich auch rechtzeitig vorher. Egal, ob die sich nun von alleine Melden würden oder nicht. Da würde ich mich also nie drauf verlassen. Es steht außerdem nirgens geschrieben, dass man auf Änderungen bei automatischer Verlängerung hinweisen muss. Ist zwar nicht korrekt, aber eben auch keine Pflicht, da sich der Kunde ja auch informieren kann.
     
  10. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    ist schon klar! er hätte es noch machen können! wenn man aber gar nicht VOR HAT zu kündigen und dann findet man post und man hat grade mal 3 tage zeit sich zu infomieren und zu reagieren, ist das für mich zu wenig! auch, wie ich in meinem beispiel erwähnt habe, lese ich die post von montag am donnerstag.....

    ich kündig ja auch immer rechzeitig! nur bei meinem handyvertrag war ich zu spät dran :) verlängert sich jetzt um ein halbes jahr (alter telly vertrag) aber dann steig ich aus!