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Sonderkündigungsrecht für Studenten?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von dequer, 16. Mai 2006.

  1. Lady on a Rooftop

    Lady on a Rooftop Talk-König

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    AW: Sonderkündigungsrecht für Studenten?

    Dass Hartz IV-Empfänger ein Sonderkündigungsrecht haben, habe ich auch schon gehört. Studenten hätten dann auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn sie mit dem Studium aufhören und Hartz IV-Empfänger werden.
     
  2. diger

    diger Senior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht für Studenten?

    Also "Hartz IV Empfänger" wird man nicht plötzlich. Man steht also nicht morgens auf, und stellt überraschend fest:" Ups, bin ja jetzt Hartz IV" Empfänger" :eek: :eek: :eek:

    Von "Leider habe ich meinen Job gerade Verloren", bis "Jetzt bin ich Hartz IV Empänger" ist mehr Zeit, als es braucht ein Premiere Abo zu Kündigen.

    Und wer natürlich wartet, bis es zu spät ist, hat meines erachtens keinerlei Sonderrechte verdient.
     
  3. ofriesner

    ofriesner Senior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht für Studenten?

    Zustimmung. Das Arbeitsamt (welch lustiger Name) teilt einem ja bei der Meldung mit wie lange man AlGI bekommt. Danach wird es wohl auf Hartz4 hinauslaufen. In der Zeit kann man sich schon mal darauf einstellen und eventuell kündigen. Aber so mancher denke ich mal wird sich da schon was zurechtbiegen wollen, wie viele in diesem Land.
     
  4. dequer

    dequer Talk-König

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    AW: Sonderkündigungsrecht für Studenten?


    Für gute Abwechslung im Leben!;) :winken:
     
  5. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Sonderkündigungsrecht für Studenten?

    Es gibt einen Riesenunterschied zwischen Hartz4-Empfängern und Studenten: Bei Hartz4-Empfängern ist auf absehbare Zeit kein Geld (also Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze) zu holen, bei Studenten nach Ende des Studiums schon (klar, Ausnahmen gibt es auf beiden Seiten, aber in der Tendenz stimmt das schon).

    Wenn Premiere auf Vertragserfüllung bei Hartz4-Empfängern besteht, die aber nicht zahlen, kann Premiere höchstens einen wertlosen Titel bekommen, das kostet aber alles Geld.

    Bei Studenten haben sie dann auch einen Titel, können haben aber 30 Jahre Zeit, das Geld zu holen...
     
  6. DerABV

    DerABV Gold Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht für Studenten?

    Mag sein, dass sich das mittlerweile geändert hat, aber war es nichtmal so, dass man eine gewisse Zeit gearbeitet haben muss, um wieder "normales" ALG zu bekommen? Wenn man also als Hartz-4-Empfänger einen festen Job bekommt, die Firma aber nach kurzer Zeit in Konkurs geht (was ja bei unserer Wirtschaftslage nicht so unwhrscheinlich ist), steht man wieder mit Hartz 4 da, obwohl man eigentlich einen recht sicheren Job zu haben glaubte.
     
  7. diger

    diger Senior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht für Studenten?

    Ich bin mir da auch nicht 100% sicher. Aber wie kann sich jemand ein Premiere Abo leisten, der sowieso nicht schon längere Zeit gearbeitet hat? Wer natürlich nach 2 Tage Arbeit sich direkt ein Premiere Abo an den Fuss nagelt, und am 3. Tag wieder abreitslos wird, kann zumindest von mir kein Mitleid erwarten.

    Ich war glücklicherweise in den letzten 20 Jahren nur 3 Monate arbeitslos, aber in der Zeit wäre ich überhaupt nicht auf die Idee gekommen, ein Abo abzuschliessen. Und auch innerhalb einer Probezeit würde ich kein teures Abo abschliessen.

    Und alle Leute, die ich kennen, und denen das Schicksal von Hartz IV nicht erspart geblieben worden ist, hatten doch genug Zeit, sich darauf einzustellen und alle "Luxusartikel" abzustossen.

    Andererseits habe ich viele Sozialschmarotzer kennengelernt, wo man fast schon neidisch auf deren "Ausstattung" blicken musste, die man als arbeitender Mensch sich fast nicht leisten konnte.
     
  8. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Sonderkündigungsrecht für Studenten?

    Es gibt sehr viele Arbeitslose, die die Prioritäten richtig setzen und auf Luxus wie Premiere (und nichts anderes ist es) verzichten.

    Dann gibt es welche, die so gut wirtschaften können, dass sie sich Premiere als einzigen Luxus leisten können (immerhin ist man ja GEZ-befreit...)

    Dann gibt es einige Arbeitslose, die den Staat beschtrügen, nebenbei schwarz arbeiten und auf Gesamteinkünfte kommen, die einen braven Steuerzahler, der 40 Stunden/Woche arbeitet als Dummkopf darstehen lassen.

    Dann gibt es wiederrum welche, deren Prioritäten bei Alkohol, Zigaretten und Premiere liegen. Evtl. langt das Geld am Monatsende nicht zum Essen, aber daran ist ja nur der böse Staat schuld, der zuwenig Geld gibt...
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juni 2006
  9. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Sonderkündigungsrecht für Studenten?


    Vollste Zustimmung!

    Wenn allerdings ein Selbstständiger seinen Betrieb aufgibt, so bekommt er sofort Hartz IV und kein Arbeitslosengeld I. :eek::(
     
  10. Garfield

    Garfield Senior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht für Studenten?

    Das liegt dann aber nur daran, weil er auch solange er selbstständig war, nix bezahlt hat. Es steht auch einem Selbsständigen frei sich zu versichern. Aber der will natürlich vorher die Kohle sparen. Dann darf er sich auch hinterher nicht beschweren wenn er nix bekommt.
    Bei der Rentenversicherung läufts genauso. Da werden wir uns auch irgendwann auf das Gejammere der vielen Selbsständigen einstellen müssen, die nicht mal ihre Einheitsrente bekommen, weil sie nie was für ihre Alterversorgung angelegt haben.