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Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von g-shock, 23. Februar 2012.

  1. g-shock

    g-shock Neuling

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    Hallo
    Ich werde im April umziehen, beziehe dabei noch das alte Premiere Paket für 44,95 (5er inkl. TV Digital) über UnityMedia.
    Am neuen Standort wird kein Kabelanschluss angeboten. UM macht auch kein Problem da kein Versorgungsgebiet werde ich von denen zum 01.04.2012 entlassen. :p
    Nun könnte ich Sky über Satellit beziehen aber Sky will mich nur zur Sky Konditionen auf Sat umstellen wass ja dann 55 statt 45 kosten würde :mad:, also mehr als 10% (laut AGB)
    Meine frage habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht?
     
  2. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Nein!

    Der Umzug ist ausschließlich Dein Problem ... selbst wenn Du im neuen Haus gar kein Sky empfangen kannst ... musst Du den Vertrag erfüllen ...
     
  3. michatubbie

    michatubbie Board Ikone

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    AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    soll das heissen, Sky verweigert dir einen Kartentausch? Ich denke dann hast du auf jeden Fall ein Sonderkündigungsrecht weil dir Sky die Entschlüsselung deines Signals nicht ermöglicht.
     
  4. McPoldy

    McPoldy Silber Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    na ich denke mal den Kartentausch gegen die entsprechende Pauschale wird nicht das Problem sein, nur in was will er die Karte rein stecken einen selbst gekauften SKY Receiver,aber gerne doch. Sobald er von SKY vielleicht einen rabattierten Receiver verlangt wird SKY das an den wechsel in die SKY Struktur koppeln,ist doch normal.
    Der Kunde möchte etwas von SKY also macht SKY die Regeln nicht andersrum.
     
  5. michatubbie

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    AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Davon war aber in der Fragestellung nichts zu lesen.
     
  6. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Die Frage war: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Und das gibt es nicht ... wurde von diversen Gerichten schon durchgespielt ...

    Ein 1:1 Kartentausch sollte ohne Wechsel machbar sein ... ich gebe aber zu, daß ich mir da nicht sicher bin ...
     
  7. rave86

    rave86 Junior Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Lass dir einfach eine neue karte schicken. Wir haben letztes Jahr auch von Kabel auf Sat gewechselt (waren aber Skykunden). Eigentlich sollte es doch kein Problem darstellen da du ja nur die Empfangsart änderst, sonst ja nichts.
     
  8. fcsh

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    AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    1. Die Information von sky, dass der Wechsel der Empfangsart mit einem Wechsel in die neue Struktur verbunden ist, ist falsch. sky muss in jedem Fall den Vertrag nach dem Umzug zu den gleichen Konditionen fortführen = Karte wird getauscht, Receiver wird getauscht (sofern Leihreceiver schon vorhanden), eine geringe Barbeitungsgebühr wird erhoben, der Abopreis sowie die Laufzeit bleiben gleich. Sollte sky etwas ändern wollen, hast du ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wenn du allerdings etwas an dem Vertrag ändern willst, oder einen neuen Receiver bestellen willst, dann können durchaus andere Konditionen gelten.

    2. Die Urteile, auf die Mythbuster verweist, betreffen alle DSL-Anschlüsse, gelten also nicht z.B. für sky-Verträge und Kabelanschlüsse. Aus diesem Grund macht eben Unity Media keine Probleme und löst den Vertrag auf. Bei sky ergibt sich dennoch das "Problem", dass der Empfang in der Regel technisch möglich ist. Nur wenn im Haus weder SAT noch Kabel technisch möglich ist und dies entsprechend (z.B. vom Vermieter) schriftlich bestätigt wird, hättest du eventuell ein außerordentliches Kündigungsrecht (sky ist keine Versicherung, also ist der Begriff Sonderkündigung falsch).

    3. Die 10% in den AGB sind irrelevant, da für diesen Fall unwirksam. Es handelt sich dabei nur um Preiserhöhungen, die sky nicht zu vertreten hat, und auch dann ist diese Klausel eine Grauzone mit sehr vielen Einschränkungen. Bei jeder Änderung während der Laufzeit muss der Kunde sonst widersprechen können.

    Zusamengefasst: sky darf den einfachen Wechsel der Empfangsart nicht verweigern, nur weil du nicht in die neue Struktur wechseln willst. Tun sie das doch dann hast du in der Tat ein außerordentliches Kündigungsrecht, weil sky ihre vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erfüllt.
     
  9. LordMystery

    LordMystery Talk-König

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    AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Sowas geht nur bei Internet :D
     
  10. Berry2

    Berry2 Gold Member

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    AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Kartentausch von Kabel auf Sat oder umgekehrt hat keine Auswirkung auf den Vertrag. Sky verlangt dafür lediglich eine kleine Gebühr.
    Bei Umzug an einen nicht von Sky versorgten Ort lässt dich Sky nicht aus dem Vertrag. Andere Anbieter machen das, z.Bsp. Kabel Deutschland, allerdings nur auf Kulanz. Laut AGB müssen sie das auch nicht.