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Sonderkündigungsrecht bei Gegenangebot?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von ThomasBePunkt, 10. März 2004.

  1. ThomasBePunkt

    ThomasBePunkt Gold Member

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    Die angekündigten Preiserhöhungen bei Premiere sind ja zur Zeit echt ein heisses Eisen. Bei einem 12-monatigem Sport- oder Filmabo beträgt die Erhöhung glatte 25%.

    Florian hat geschrieben das Bestandskunden
    zur Rückgewinnung wieder die alten Preise angeboten werden sollen. Wie sieht das in so einem Fall mit dem Sonderkündigungsrecht aus wenn die Kündigung einmal ausgesprochen wurde?
     
  2. BarbarenDave

    BarbarenDave Board Ikone

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    Mich bewegt ja vielmehr die Frage, ob bei einem SoKüRe der gesamte Vertrag nichtig wird. Und ob ich meine D-Box dann vielleicht zurückschicken muss und die Kaution zurück bekomme, weil das ja Bestandteil der Vertragsverlängerung war.
     
  3. Ole

    Ole Silber Member

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    Der Vertrag wird nicht nichtig, sondern aufgelöst. Und dann musst du deine Box normalerweise zurückschicken und Premiere erstatte dir dafür die 75 Euro.
     
  4. Satikus

    Satikus Guest

    Du darfst die Box in dem Fall behalten, würde ich sagen!!

    [​IMG]
     
  5. sky

    sky Gold Member

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    Nimmt der Kunde das Rückgewinnungsangebot an ----> SoKüRecht ist WEG!

    Nimmt der Kunde das Rückgewinnungsverbot NICHT an ----> SoKüRecht bleibt BESTEHEN!

    So einfach ist das!
     
  6. ThomasBePunkt

    ThomasBePunkt Gold Member

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    Klar, was berechnet Premiere momentan dafür? So an die 300 Euro waren das doch? sch&uuml
     
  7. sky

    sky Gold Member

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    Der Receiver darf behalten werden.
    DU wolltest den Vertrag ja so weiterführen, Premiere hat den Vertrag eigenmächtig geändert.
    du kannst nichts dafür und brauchst auch nicht dafür haften!
    Wir sind hier schliesslich nicht in Albanien, sondern im Bereich des deutschen Grundgesetzes!

    ha!
     
  8. ThomasBePunkt

    ThomasBePunkt Gold Member

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    Ist das Wissen (Quelle?) oder Meinung?
     
  9. sky

    sky Gold Member

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    Das steht so im Gesetz.
    Das SoKüRecht gilt solange bis es der Kündiger widerruft, z.B. durch die Annahme eines Rückgewinnungsangebot.
    Das kann dir jeder Jurastudi im ersten Semester bestätigen.

    <small>[ 10. M&auml;rz 2004, 20:41: Beitrag editiert von: sky ]</small>
     
  10. ThomasBePunkt

    ThomasBePunkt Gold Member

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    und genau deswegen muss der Reciever, der Eigentum von Premiere ist (für Kaufreciever zahlt man keine Kaution) auch zurückgeschickt werden. Nicht vergessen den Einlieferungsbeleg mindestens 2 Jahre aufzubewahren.