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Sonderkündigungsrecht aufgrund fehlender Fussball-Konferenz

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von neuer-User, 9. Juli 2003.

  1. Alternativer Name

    Alternativer Name Junior Member

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    Tja, bei mir hat Premiere noch nicht geantwortet aber die Verbraucherzentrale zeigte sich interessiert und leitet den Vorgang momentan weiter.

    Ich verlange von Premiere nichts weiter als die SamstagsKonferenz aufrecht zu erhalten bis Vertragsende und dann kann ich selbst entscheiden, ob ich den Vertrag fortsetze zu den neuen Bedingungen oder nicht.

    BTW: hält sich ein Handy Unternehmen nicht an die zugesagten Leistungen und wird der Vertrag daher vom Kunden aufgelöst, gekündigt etc. kann der Kunde sein subventioniertes Handy behalten, gleiches gilt bei D-Boxen....
     
  2. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Ja Thorsten, das ist ja auch von meiner Seite völlig unbestritten. Worum es mir geht ist der Umstand, was passiert mit der Box, entschließt sich z.B. ein Kunde nicht zur Kostenrückzahlung, sondern zur Kündigung des Prepaidvertrages. Eben weil der Vertrag aufgrund der fehlenden Konferenz persönlich für ihn keinen Sinn mehr ergibt, bzw. die Vorraussetzungen für den Vertragsabschluß entfallen sind. Oder einfacher ausgedrückt, Wandlung.

    Der Verkuender
     
  3. Thorsten Berlin

    Thorsten Berlin Gold Member

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    Auf solche wenn-dann Spiele gebe ich wenig - mein Vorredner meinte ja, man könne sie wie bei einem Prepaid-Handyx behalten. Wie man dann aber die restliche Abogebühr herausrechnet und/oder ob man noch Anspruch darauf hat, wenn man die Box behält - dafür gibt es Gerichte.

    Ich stelle mir jetzt eines in die Mikrowelle.
    Mahlzeit.
     
  4. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Dass der Receiver erst nach vollständiger Vertragserfüllung in dem Besitz des Kunden übergeht, würde ich aus zweierlei Gründen anzweifeln:
    Erstens wurde die Vertragserfüllung ja schon vollzogen, indem der Kunde den Jahresvertrag inklusive Box im Voraus zahlte. Dass er nun anteilig die Monatsgebühren zurück will, liegt ja am Verhalten Premieres und nicht am Kunden.
    Zweitens: Schon in der Werbung für die Paketangebote wurde darauf hingewiesen, dass der Digitalreceiver sofort dem Kunden gehört.
     
  5. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Das Eine hat doch mit dem Anderen nichts zu tun.
    Der Vertrag wird zwar gekündigt, aber der Receiver ist ja nicht nur zum Empfang von Premiere geeignet. Mitunter war der Grund des Vertragsabschlusses sogar der, einen günstigen Digitalempfänger zu erhalten und als "Nebenprodukt" auch noch ein Jahr Premiere zu empfangen.
     
  6. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Der Vertrag gilt erst als erfüllt, wenn die Leistungen, die sich aus den Vertragsverpflichtungen für beide Parteien ergeben, vollständig erbracht wurden, d.h. nach Ablauf des Prepaidvertrages. Bei einem Prepaidvertrag geht der Käufer erst mal in Vorleistung und das bedeutet lediglich, das er seinen Teil der Vertragsbedingungen erbracht hat.

    Das tut ein Videorecorder auch wenn du ihn im Laden kaufst. Allerdings gilt bei der von mir angesprochenen Wandelung des Vertrages auch hier, bei Wandlung Geld zurück, Ware zurück. Der Vertrag gilt dann als nicht geschlossen und die Box geht an den Händler zurück. Inwieweit und ob Premiere wegen nicht eingehaltener Werbeaussagen überhaupt Anspruch auf Erstattung bereits erbrachter Leisungen hat, wird, wie Thorsten Berlin schon angesprochen hat, das Gericht zu klären haben.

    Tut mir leid aber das ist völliger Quatsch. Der Digitalreceiver ist und bleibt in jedem Fall Bestandteil des Prepaidvertrages. Du kannst nicht einfach zu deinen Gunsten und zum Nachteil des anderen Vertragspartners eigenmächtig die Bedingungen ändern. Auch dann nicht wenn sich der andere Vertragspartner deiner Meinung nach nicht regelgerecht verhält. Das gilt natürlich für beide. Es sein denn du gehst auch hier in Vorleistung und weist Premiere einen entsprechenden Receiver in deinem Besitz nach. Und bitte nicht vergessen es geht hier ausschließlich um den Fall der Wandelung des Vertrages und nicht der eventuellen Kostenerstattung wegen der fehlenden BuLi Konferenz. Hier wird vermutlich dann die Vorleistung des Kunden um den Betrag gemindert, der ungefähr der fehlenden BuLi Konferenz entspricht. Alle anderen Vertragsvereinbarungen inkl. dem Eigentumsrecht des Kunden an der Box, bleiben in diesem Falle natürlich unberührt.

    Der Verkuender
     
  7. Student23NRW

    Student23NRW Junior Member

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    Für mich sind das 2 verschiedene Paar Schuhe.
    Das eine ist ein Dienstleistungsvertrag, der mit Premiere abgeschlossen wurde und der von Premiere einfach so verändert wurde.
    Das andere war ein Kaufvertrag. In den Prepaid-Paketen ist sowohl die Gebühr für das Premiere-Programm enthalten, alsauch ein Kaufpreis für die D-Box.
    Sollte gekündigt werden, wird der Dienstleistunsvertrag aufgehoben, allerdings nicht der Kaufvertrag.
    Ggf. müßte man dies gerichtlich Prüfen lassen.
     
  8. Thorsten Berlin

    Thorsten Berlin Gold Member

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  9. Alternativer Name

    Alternativer Name Junior Member

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    Ich habe hier zwei Antworten auf die Beschwerden wegen Wegfalls der Konferenz, natürlich die Namen ge-Xt
    Da fällt einem nichts mehr zu ein.....

    Ich will meine 1. BuLi-Konferenz haben!!!
     
  10. digitalreceiver24

    digitalreceiver24 Platin Member

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    Der Kunde sitzt am längeren Hebel, wenn man glaubt durch diese Aktion die STartkunden zum Sportabo switchen zu können mag das bei einigen Kunden vielleicht sovgar zutreffen, allerdings wird ein Großteil Premiere den Rücken zeigen und unzufriedene, gegangene Kunden sind auch gefrustete Kunden. Und am Stammtisch könnte es dann Sätze wie: "Premiere? Die kannste vergessen, da wurde ich gerade erst verarscht".

    IMO nicht klug was P da gemacht hat, auch ich habe Kollegen für Start mit der Konferenz geworben, die sehen es auch gelassen und freuen sich über den gesponsorten Digitalreceiver. Die Kündigung ist schon längst geschrieben...