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Sonderkündigungsrecht aufgrund fehlender Fussball-Konferenz

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von neuer-User, 9. Juli 2003.

  1. Alternativer Name

    Alternativer Name Junior Member

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    mal eben, weil ich auch kein Rechtsgelehrter bin:

    andere Frage, was ist mit arglistiger Täuschung

    Schliesslich bin ich durch die wissentliche Täuschung der unrechtmäßigen Werbung und Aussage der Hotline darin getäuscht worden, dass ich meine Willenserklärung den Vertrag abzuschliessen abgegeben habe....

    ist ein bisschen weit hergeholt, ich weiss aber bestimmt lustig, die Antwort von Premiere zu lesen...

    <small>[ 30. Juli 2003, 23:08: Beitrag editiert von: Alternativer Name ]</small>
     
  2. Student23NRW

    Student23NRW Junior Member

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    In deinem Fall würde ich auf jeden Fall auf §13a (1) UWG pochen. Warte dann ersteinmal eine Antwort ab. Dann wird wohl abgelehnt und dann widerspricht du nochmal mit der Drohung eines Anwalts.
    Bin mal gespannt, wie auf meine E-Mail reagiert wird.
     
  3. Thomas5

    Thomas5 Guest

    Es wurde noch in diesem Frühjahr damit geworben!
     
  4. Chakan

    Chakan Junior Member

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    wenn du jemanden "härter" angehst, wie du das nennst, wird das ergebnis sein das du die a...lochkarte ziehst und dir nicht geholfen wird. zu recht. das prinzip "kunde = könig" entbindet nicht von anstand und sitte, auch wenn einige freaks das wohl glauben.
     
  5. Thorsten Berlin

    Thorsten Berlin Gold Member

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    Weder bezeichne ich mich als Freak (ja, ja, die Anglizismen), noch habe ich gesagt, dass ich anstandslos, sittenlos oder beleidigend bin.
    Aber wenn es um meine Rechtswahrung geht (auch ein Abonnent ist ein Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten) - dann kann es sein (was nicht heissen muss, dass es immer so ist), dass ich zu einem schwierigen Kunden mutiere. Allerdings passiert so etwas nur, wenn einseitig Verträge geändert werden, die bezahlte Leistung geändert wird etc. Man kann auch direkt sein, ohne zu beleidigen - und manche sollen auch beleidigen können, ohne dass es jemand merkt.
    Als Endbemerkung: Einmal anrufen und ein Brief reichen allgemein, um ans Ziel zu kommen. Sollte das nicht ausreichen, gibt es den Rechtsschutz und Anwälte... denn manche Unternehmen begreifen einfach nicht, dass ein Kunde kein Bittsteller ist, sondern ein gleichberechtigter Vertragspartner (s. o).
     
  6. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Tja, bei einem vorzeitig aufgelösten Vertrag bleiben jedoch gegenseitige Ansprüche, die sich eventuell sonst noch daraus ergeben, unberührt. Das bedeutet, das ein eventuell subventionierter Digitalreceiver, der auch Gegenstand des Vertrages ist, NICHT in das Eigentum des Kunden übergeht. Das passiert nur, wenn der Vertrag VOLLSTÄNDIG erfüllt wurde. Vielleicht sollte Premiere an dieser Stelle wirklich mal nachhaken.

    Der Verkuender
     
  7. Thorsten Berlin

    Thorsten Berlin Gold Member

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    Nun Verkünder, da kommt auf die juristische Auslegung an - ändert der Abonnent einseitig den Vertrag ist es sicherlich ein Grund. Aber da die Vertragsänderung durch Premiere erfolgt, wäre dies juristisch zu klären. Genauso ein Thema sind Pre-Paid-Abos... ob Premiere den Differenzbetrag ab dem Kündigungsdatum anteilig erstattet will ich mal bezweifeln (wahrscheinlich - wenn überhaupt - mit rechtlichen Druckmitteln).
    Letztendlich sollte es gar nicht soweit kommen - erfüllen beide Vertragspartner gegenseitig ihre Pflichten und wäre speziell Premiere als Diensleister kundenorientiert (und nicht vergleichsweise so kundenfeindlich wie die Telekom), gebe es gar keine Probleme. Aber bei dem Gebahren und dem in keinem Verhältnis stehenden Preis-Leistungs-Verhältnis...?!

    <small>[ 01. August 2003, 09:47: Beitrag editiert von: Thorsten Berlin ]</small>
     
  8. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Hmm, aber wieso sollte, juristisch gesehen, eine einseitige Vertragsänderung seitens Premiere anders behandelt werden, als wenn diese vom Abonnenten ausgeht. Wie will der Abonnent es z.B. begründen den Vertrag wegen falscher Werbeaussagen nach z.B. 3 Monaten zu kündigen und dann noch die subventionierte Digibox behalten zu wollen?

    Der Verkuender

    <small>[ 01. August 2003, 09:54: Beitrag editiert von: Der Verkuender ]</small>
     
  9. Student23NRW

    Student23NRW Junior Member

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    Auf dieses Schreiben habe ich heute von Premiere natürlich eine Standard-Absage erhalten:
    "..., dass der von Ihnen genannte Grund den nötigen Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung nicht genügt."
    Das nächste Schreiben an Premiere liegt bereits fertig vor mir und geht heute noch mit der Post raus.
    Der Inhalt ist inetwa der Gleiche wie beim obrigen Schreiben (zumindest die Begründung). Premiere hat nach dem jetzigen Schreiben die Möglichkeit die SA-Konferenz ohne zusätzliche Kosten zu ermöglichen, der außerordentliche Kündigung stattzugeben und bereits geleistete Zahlungen rückzuerstatten oder ich werde meine Rechtsschutzversicherung informieren und ggf. einer gerichtlichen Entscheidung gelassen entgegensehen.
    Auch wenn es "nur" ein paar Euro sind, sehe ich nicht ein, dass Premiere mit dieser Veränderung einfach so durchkommt!

    <small>[ 01. August 2003, 10:46: Beitrag editiert von: Student23NRW ]</small>
     
  10. Thorsten Berlin

    Thorsten Berlin Gold Member

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    Es geht ja nicht darum, die Box behalten zu dürfen, sondern bei einem pre-paid-Vertrag die entsprechenden Kosten erstattet zu bekommen. Und da Premiere ja selbst eine Preise für abhanden gekommende Boxen jenseits von Gut und Böse in Rechnung stellt, sollte der Kunde genau diesen Betrag geltend machen bzw. der nette Anwalt, dessen Kasse klingelt.

    <small>[ 01. August 2003, 10:51: Beitrag editiert von: Thorsten Berlin ]</small>