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Skytec Group übernimmt Loewe

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 17. Dezember 2019.

  1. everist

    everist Wasserfall

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    Wenn das nicht gestimmt hätte, glaube ich, hätten Mitbewerber da schon interveniert.
    Keiner verlangt, dass das Panel in Deutschland gebaut werden muss, oder jedes sonstige Bauteil!
     
  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    "Made in Germany" ist keine geschützte Bezeichnung und schon öfter vor Gericht gelandet. Durch die alleinige Softwareentwicklung in Deutschland kann LOEWE mit "Made in Germany" für das gesamte Produkt werben, da die Software "wesentlicher Bestandteil" des Produktes ist, denn ohne Firmware laufen die Geräte nicht. Der uninformierte Verbraucher versteht aber meist was ganz anderes drunter, also dass alles in Deutschland hergestellt und produziert und nur das Beste vom Feinsten verwendet wird.

    Die Firmware Entwicklung dürfte aber der billigste Teil sein, denn es wird ja keine von grundauf neu entwickelt, sondern vorhandene für ältere TV Generationen leicht modifiziert. Die wirklichen Kosten entstehen durch Zukauf der Panel und dem Zusammenbau in ausländischen Fabriken mit vielen Arbeitern.
     
  3. everist

    everist Wasserfall

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    Du glaubst aber doch nicht im Ernst, dass die Software vom zB. des TVs aus 2017 per Paste & Copy + einige wenige Veränderungen in das TV Modell des Jahres 2018 reinkopiert werden kann?!

    Anderes Panel, andere Netzteile und sonstige Bauteile bedingen in der Regel einer komplett neuen Software einschließlich aufwändigen Tests.
    Desweiteren wurden auch Platinen in Kronach bestückt, natürlich mit ausländischen Bauteilen!

    Deiner Theorie nach könnte man nun auch sagen, wenn das Netzkabel in Deutschland entwickelt und gebaut wurde, ist der TV Made in Germany, denn ohne Netzkabel läuft der Loewe TV auch nicht! :)

    Siehe aber auch Auszugweise hier:


    c) Grundsatz des Ortes der wesentlichen Verarbeitung
    In Anlehnung an die für die Zulässigkeit der Herkunftsangabe unbeachtlichen Umstände hat sich nunmehr in Literatur und Rechtsprechung der Grundsatz etabliert, dass es bei Industrieerzeugnisses maßgeblich auf den Ort der nach dem Verkehrsverständnis wesentlichen Verarbeitung ankommt. Liegt dieser in Deutschland, verdient das Erzeugnis das Prädikat „Made in Germany“, wobei anderenfalls regelmäßig eine Irreführung anzunehmen ist. Dieser Grundsatz wird auf die Auffassung gestützt, dass die Qualität von Industrieerzeugnissen im Wesentlichen durch die Verarbeitung bedingt wird und nur deren Lokalität ein hinreichendes Indiz für die besondere Qualität sein kann, weil mit ihr subjektiv besondere Güte- und Klassevorstellungen einhergehen (aus der Literatur siehe Piper/Ohly, UWG, § 5 Rn. 372; aus der Rechtsprechung jüngst OLG Köln, Urteil vom 13.06.2014 - Az. 6 U 156/13).

    Gleichermaßen außer Betracht bleibt insofern, ob das fertige Produkt außerhalb Deutschlands vertrieben wird oder ob der die Leitstelle der Produktionsfirma im Ausland sitzt. Maßgeblich soll nur die Fertigung auf deutschem Grund sein.