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Sky wollte Gebühren von einem Toten

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Blue7, 23. Januar 2010.

  1. deepmac1

    deepmac1 Silber Member

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    AW: Sky wollte Gebühren von einem Toten

    Naja, das passiert nun mal im automatisierten Kleinkundengeschäft, da sitzen Leute vorm PC, bearbeiten den ganzen Tag Kündigungen (per klicken) und haben eine Quote zu schaffen, oder meint ihr ernsthaft, da sitzt jemand, öffnet den Briefumschlag und faltet das Blatt auseinander und liest langsam Detail für Detail durch?

    Die Schreiben werden meist von Billigkräften geöffnet,Fließbandmässig eingescannt, und dann im Kundensystem am PC weiterbearbeitet, die Adresse zieht sich das System automatisch, und gibt dies zur Druckerstation weiter.
     
  2. mannesmann

    mannesmann Junior Member

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    AW: Sky wollte Gebühren von einem Toten

    Verstehe nicht ganz, wieso Sky denn Tote bzw. dessen Erben aus dem Vertrag raus lassen sollte? Die Erben erben nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden und damit auch die Zahlungsverpflichtungen gegenüber Sky. Gleichzeitig haben die Erben natürlich damit auch das Recht das Sky Programm zu schauen.

    Wenn Sky Erben aus dem Vertrag heraus lässt ist das Kulanz, aber einen Rechtsanspruch hat man sicher nicht!

    Bei dem Verein mit den grßen drei Buchstaben ist das anders hier schließt man keinen Vertrag, den auch noch die Erben bedienen müssen. Man muss kraft Gesetzes für das Bereithalten von Rundfunkgeräten zahlen. Mit dem Tod hält man dann auch nicht mehr bereit und dann müssen auch die Erben nichts mehr bezahlen, sofern sie nicht in die Bereithaltung eingetreten sind.
     
  3. Maika-de-Skyman

    Maika-de-Skyman Senior Member

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    AW: Sky wollte Gebühren von einem Toten

    schon ziemlich hart ey :confused:
     
  4. pedi

    pedi Talk-König

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    AW: Sky wollte Gebühren von einem Toten

    vermutlich weil herr maier den vertrag geschlossen hat und nicht die tochter.
    ansichten hast du-allerübelst!!!!
    wenn du abkratzst geht dein mitvertrag auch nicht automatisch auf deine erben über.
     
  5. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Sky wollte Gebühren von einem Toten

    Ach nein? §563 BGB sagt was anderes.
     
  6. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    AW: Sky wollte Gebühren von einem Toten

    muss aber nicht, §564 BGB auch lesen ;)
     
  7. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Sky wollte Gebühren von einem Toten


    Fehler können passieren, es ist halt sehr "unglücklich" wenn es in einem Todesfall passiert!
     
  8. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Sky wollte Gebühren von einem Toten


    Vollkommener Mumpitz! Wenn der Vertragspartner verstirbt, dann kann niemand die Erben zur Fortführung des Vertrages zwingen!

    (Ich arbeite in der Versicherung, glaube mir ich weiß es! ;):D )
     
  9. thunderlips

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  10. NoFa

    NoFa Guest

    AW: Sky wollte Gebühren von einem Toten

    Immer dieses reflexartige Verweisen auf andere Firmen.

    Thema ist, das Sky einen grottenschlechten Service hat, offenbar seit einem dreiviertel Jahr nicht in der Lage ist, ein funktionierendes EDV-System einzusetzen und völlig inkompetentes Personal einsetzt, dass meist nicht mehr kann, als Standardphrasen am Telefon zu dreschen oder stupide Standardschreiben zu verschicken, die häufig gar nicht zum Sachverhalt passen.

    Der Verwies auf andere Firmen macht es auch nicht besser.