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Sky Receiver durch Update unbrauchbar!?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Masum, 27. Juni 2018.

  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Juristisch ist das ganz einfach zu klären: Der Übergang eines Eigentums kann immer nur dann übergehen, wenn beide Parteien sich auch ausdrücklich darüber einig geworden sind. § 929 BGB - Einzelnorm

    Daran ändert auch eine Schadenersatzzahlung grundsätzlich nichts.

    Es kommt also darauf an, was zwischen beiden Parteien vereinbart wurde. Ich kenne den Wortlaut der Schadenersatzanforderung von Sky nicht, deswegen lässt sich das nicht ohne belastbare Unterlagen beantworten.

    Die reine Annahme, man habe ja Geld gezahlt und sei deswegen auch Eigentümer geworden, ist schlicht falsch, wenn auch weit verbreitet.

    Der Dieb eines Fahrrads wird nicht automatisch Eigentümer, weil die Versicherung des Geschädigten den Schaden ersetzt hat. Sondern der Geschädigte bleibt Eigentümer. Oder, wenn es der Versicherungsvertrag so will, wird die Versicherung Eigentümer des Fahrrads.
     
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  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Sehe ich grundsätzlich (jur. !) auch so.
    Eike hat doch mal an Sky gezahlt wegen Receiver weg oder kaputt........wie war denn da das Wording, @Eike ?
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Gezahlt habe ich für den Verlusst den Sky geltend gemacht hat.
    In meinem Fall war er ja tatsächlich gestohlen und ist auch nicht mein Eigentum geworden. Weder praktisch noch in einem Vertrag.
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Egal wofür, wie war das Wording in dem Schreiben/Rechnung von Sky.? Sky ist es egal ob gestohlen, verbrannt oder verkauft.
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Wenn da nicht ausdrücklich drin stand, dass das Gerät mit der Zahlung dann in dein Eigentum übergegangen ist (oder bspw. in den AGB), dann ist das Gerät juristisch gesehen immer noch Eigentum von Sky. Trotz der Zahlung. Die Zahlung erfolgt nicht, weil man sich über den Übergang des Eigentums einig geworden ist, sondern als in Geld messbarer Schaden, der dem Eigentümer (was er weiterhin ist) durch die Nichtrücksendung entstanden ist
     
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  7. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Sky hat den Gegenwert des nicht (fristgerecht) zurückgesandten Receivers als Schadensersatz abgebucht, weil das vertraglich so vereinbart ist. Davon unberührt ist der Eigentumsvorbehalt an dem Receiver durch Sky.

    Deshalb kann und darf Sky mit solchen Receivern machen, was sie wollen. Wenn es technisch möglich wäre, könnte Sky solche „verlorengegangene“ Receiver auch wirklich vollkommen unbrauchbar machen.