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Sky Rückholangebote

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von stargate1306, 12. Juli 2015.

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  1. Hafensaenger

    Hafensaenger Senior Member

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    Bei mir weicht Sky noch nicht von der Strafgebühr ab. Großer Aufwand laut CCA, den Vertrag zu reaktivieren. Hoffe da hängt dann keiner von Sky an meiner Satschüssel rum. Also schon mal Karton für den Rückversand besorgen, Rücksendetikett ausdrucken und ein paar Tage abwarten. Oder ich schließ zum Bestpreis und behaupte bei Sky & Friends, dass man mir die Strafgebühr im Gespräch verschwiegen hat
     
  2. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Ja weil du nur 266 der 306 Spiele schriftlich bekommen kannst. Klar muss dann Jeder selber wissen, ob man dann lieber 0% statt 87% haben will.
     
  3. yogohama

    yogohama Neuling

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    Hättest dir wenigstens die Mühe machen können einen eigenen Artikel zu schreiben, statt meinen zu kopieren
     
  4. hg313

    hg313 Foren-Gott Premium

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    Denon AVR X2000
    Denon AVR X4000
    @Alle !

    Mittlerweile muss doch jeder wissen, wie das Spiel zwischen uns und Sky aussieht. So wie es im Moment ist, bekommt man den allerbesten Preis nur wenn der Vertrag ausgelaufen ist.

    Jeder muss entscheiden, ob er ggf. warten oder nicht zum Bestpreis Ende des Monats zuschlägt.

    Ich habe jedenfalls noch 20 Tage Zeit um diese Entscheidung zu treffen. Die bisherigen Angebote waren eher Empfehlungen aber kein Angebot.
     
  5. digisatelli

    digisatelli Wasserfall

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    Hier hast du es schriftl.:
    Bundesliga bei Sky - das ändert sich ab der Saison 2017/18 - Sky - Hilfecenter

    Schonmal was v.Suchfunktion hier gehört,oder wie wäre es mit googeln.
     
    west263, Jack68, Lausitzerbub und 3 anderen gefällt das.
  6. samblum

    samblum Neuling

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    Hallo zusammen,

    bin immer noch Juni-Kündiger und habe schwarz werden lassen. Bis jetzt immer noch kein Rückholangebot von SKY für mich, daher habe ich es mal über den Chat versucht. Der gute "Lukas" wollte aber noch nicht mal meine Kundennummer wissen und hat mir nur das Standardangebot unterbreitet, das man so auch über die Homepage abschließen kann. :(

    Geht es jemandem ähnlich wie mir?

    Grüße
    Sam
     
  7. Hank_Scorpio

    Hank_Scorpio Neuling

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    Ja was denn nun? Ich fand deinen Beitrag eben sehr übersichtlich und habe ihn dann mit meinen Infos ergänzt. Ansonsten wird doch auch dauernd gemosert dass dies und das an Information gefehlt hat.

    Wenn das nicht gewünscht ist, bitte löschen und meinen Abschluss aus der Statistik nehmen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juli 2017
  8. Ripper85

    Ripper85 Senior Member

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    Einfach mal anrufen und nachfragen wo genau du die Hardware hinschicken musst/sollst.
    Meist unterbreitet man dir dann ein Angebot
     
  9. Ickinho

    Ickinho Neuling

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    Nach wochenlangem Mitlesen hier mein Beitrag für die Statistik:

    War Juni-Kündiger und habe schwarz werden lassen. Am Wochenende kam ein neues schriftliches Angebot von Sky. Inhalt, E+3 Pakete inkl. HD für 29,99€ mit AG alternativ für 12 oder 23 Monate. Habe daraufhin gestern bei Sky angerufen und meinen Vertrag reaktivieren lassen. Die AG ließ der CCA von sich aus wegfallen. Neuer Vertrag E+3Pakete inkl. HD läuft seit gestern + 23 Monate für 29,99€.

    Vielen Dank an die Forumsgötter für ihren unermüdlichen Einsatz bis in knapp zwei Jahren(y)
     
    rosithal gefällt das.
  10. derWaise

    derWaise Gold Member

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    In den AGBs steht folgendes , war das schon immer so oder gabs da nichtmal eine 5% Regelung.... ? und gilt das auch für Rückholangebote im ersten Jahr ?

    4.2 Sky kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky informiert den Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky weist den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.
     
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