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Sky Rückholangebote- 2 - Ab August 2017

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Jürgen 7, 2. August 2017.

Status des Themas:
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  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Nein. Keine Ahnung, wo du so einen Unsinn gehört hast.

    Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt ausschließlich für den Kunden. Ein einseitiges Verbraucherrecht.
     
  2. wwolf

    wwolf Junior Member

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    Ein Widerrufsrecht hat Sky in der Form wahrscheinlich tatsächlich nicht, aber ihre AGBs geben ihnen etwas Ähnliches in die Hand:

    Siehe dort Punkt 8.1 Vertragsschluss im Fernabsatz: [...] Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Vertragsbestätigung von Sky zustande. [...]

    Solange du als Kunde also keine Vertragsbestätigung in der Hand hast, braucht Sky gar nicht zu widerrufen. Der Vertrag ist noch in der Schwebe und sie können dich einfach ohne Konsequenzen ignorieren.

    Ob das die Außendarstellung ist, die sich ein seriöses Unternehmen wünscht, steht allerdings auf einem anderen Blatt...
     
  3. mofaeddy

    mofaeddy Neuling

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    Danke dir @Jürgen 7 für deine Antwort.
     
  4. skyper2000

    skyper2000 Junior Member

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    Ahhh, gibts jetzt hier auch Rechtsberatung?
    Ich hoffe doch, durch einen Rechtsanwalt!
     
  5. wwolf

    wwolf Junior Member

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    Nur zur Klarstellung: IANAL. Mehr als den großen BGB-Schein musste ich während meines Studiums nicht erbringen; Gott sei Dank!

    Alles was ich schrieb, sollte sich so für einen juristischen Laien aus den AGBs ergeben.

    Wer juristischen Rat benötigt, ist meines Erachtens hier aber auch grundsätzlich im falschen Forum...
     
  6. skyper2000

    skyper2000 Junior Member

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    Ein juristischer Laie "wie ich" kann nicht beurteilen ob die AGB von SKy rechtsverbindlich und gesetzeskonform ist, da haben schon gestandene Rechtsanwälte Probleme in der Auslegung. Bei den SKY AGB ergibt sich für mich "kann sein, muss aber nicht".

    Entschuldigung an alle, schon zweimal OT diese Woche.
    Wenns bei mir nichts neues zum Thema Verlängerung gibt melde ich mich frühestens im nächsten Monat wieder ;-)
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    DAS ist korrekt.
    "Invitatio add offerendum"

    @skyper2000
    Die AGB sind erstmal Vertragsbestandteil und damit zunächst rechtsverbindlich. Ob alle Bestandteile gesetzeskonform sind, steht auf einem anderen Blatt, das müsste man allerdings erstmal selber gerichtlich feststellen lassen.

    In diesem Fall aber ist es tatsächlich so wie bei vielen anderen Unternehmen: Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung des Unternehmens zustande. (oder ggf. auch durch konkludentes Handeln, wenn das Unternehmen den Vertrag erfüllt hätte. Ohne schriftliche Bestätigung)

    (Bitte meine Signatur beachten !)
     
    wwolf gefällt das.
  8. harald2019

    harald2019 Senior Member

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    Hallo Wolfgang,
    vielen Dank für deine Antwort. Habe nochmal im Vertrag, auf den Geräten und in den Sky-Apps geschaut. Dort steht Folgendes( Achtung, sehr ausführlich :

    Im Vertragsscheiben von 2018:
    Ihr Abonnement im Überblick:

    Abobeginn: 01.04.2018
    Vertragslaufzeit: 1 Monat
    Das Abonnement verlängert sich automatisch um 1 Monate(e), wenn nicht Sky oder der Abonnent vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform kündigt.

    Ihre gebuchten Pakete:
    E+ C + S + BL + HD/4k UHD + ZK CONNECTED + Q-SERVICE FULL


    Statt des monatlichen Standardpreises von 86,98 € zahlen Sie nur 34,98 €.

    In der Mein-Sky-App:

    Meine Pakete: E + C + BL + S + Sky Q Full + HD (inkl. UHD/ 4k) + Sky Go + On Demand

    Mein Paketpreis:
    01.04.2018 - 31.03.2020: € 34,98
    Ab dem 01.04.2020: 86,98 €

    Mein Vorteil:
    01.04.2018 - 31.03.2020:
    € 41,50 € Gutschrift auf Deine Pakete

    01.04.2018 - 31.03.2020:
    € 10,50 Gutschrift auf Dein Premium HD Erlebnis

    Unter "Vertragsdetails in der Mein Sky-App:

    Vertragsdatum: 01.04.2018
    Laufzeitende: 29.02.2020 <--
    Folgelaufzeit: 1 Monat

    Auf dem Sky Q-Receiver unter "Mein Abo":

    Gesamtpreis
    1.2.2020 - 31.3.2020 € 34,98 mtl.

    Mindestvertragslaufzeit bis 29.02.2020
    Ab 1.4.2020 € 86,98 mtl.

    In deinen Kosten enthalten
    Sky Pakete: Entertainment, Fußball Bundesliga, Cinema, Sport
    Zusatzoptionen: Sky HD (inkl. UHD), Sky Q, Sky Go, On Demand
    Sky Zweitkarte / Multiscreen

    Vielleicht kannst du @Wolfgang38 oder andere hier daraus erschließen, wann ich denn nun kündigen muss, um nicht Vollzahler zu werden.
    Vielleicht noch interessant: Habe den Sky Q Full Service mit einem Sky Q-Receiver, einem Sky+-Receiver und einem Sky Q-Mini.
    Hoffe, dass die mir dann nichts andrehen von wegen ohne Q-Full-Service...

    Und wie gesagt: Weder in der Mein-Sky-App noch auf den Receiver, per Mail oder per Brief, habe ich ein Schreiben zur automatischen Verlängerung zum Vorteilspreis bekommen. Falle demnach also evtl. aus dem Raster.
     
  9. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    nun weiß man nicht, ob bei dir die 7 Tagesfrist zum Monatsende ist, oder ob genau 1 Monat davor gekündigt werden muss....ich würde am 25 .02. 20 kündigen, dann ist die 7 Tagesfrist zum Ende Febr. vorbei, und es reicht dann zum Ende März....
     
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  10. Eulendieb

    Eulendieb Gold Member

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    Nein, Du fällst nicht aus dem Raster. Längst nicht alle bekommen dieses Schreiben zur automatischen Verlängerung zum Vorteilspreis.
    Zwar posten es hier einige, aber die meisten warten und hoffen ebenso wie Du.
    Und frag jetzt nicht "Warum denn ich nicht?" - dafür verfolgst Du das Sky-Gebahren schon lange genug mit ;)
     
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