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Sky Rückholangebote- 2 - Ab August 2017

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Jürgen 7, 2. August 2017.

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  1. jonny.pl

    jonny.pl Junior Member

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    Im Normalfall werden doch Verträge zusammengefasst am Telefon und dort kann man explizit die 6 Freimonate mit ansagen lassen.
    Oder hat sich das mittlerweile geändert?
     
  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    "Ansagen" heißt bei Sky nichts. Es muss in der AB drinstehen, dass 6 Monate DAZN inkludiert sind und dass man von DAZN dazu gesondert ne Info bekommt. Steht nix in der AB, hat man nichts in der Hand wenn von DAZN nichts kommt und vor allem ist die Widerrufsfrist dann vorbei.
     
  3. jonny.pl

    jonny.pl Junior Member

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    Die Verträge werden am Telefon zusammengefasst, man kann dort gefragt, ob man das Mitschneiden genehmigt. In diesem Zusammenhang kann man ebenfalls das Gespräch mitschneiden, ich sehe da kein Problem drin. Notfalls macht man dem Gegenüber klar, dass man das Gespräch ebenfalls mitschneidet...

    Ich sehe dann ein Sonderkündigungsrecht nach den 14 Tagen als gegeben an...
     
  4. maagfly

    maagfly Junior Member

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    Um eure Verwirrung noch ein wenig anzuheizen zuzüglich DAZN gibt es auch noch Eurosport xtra2 dazu so habe ich gerade verlängert was rauskommt schau ich mir an wenn ich die AB habe aber das Risiko musste ich eingehen.

    Also verlängert mit E + C + S + B und alles in HD für 29,99 zuzüglich 10 für Sky Q (habe ich genommen da ich zwei Q Receiver habe und die 9,99 € für die IP Zweitkarte wegfällt) leider mit 24 Monate Laufzeit 12 wollten sie einfach nicht machen.

    Dazu bekomme ich eine Freischaltung für Eurosport HD xtra2 für die gesamte Laufzeit und die 6 Monate DAZN das mit dem Eurosport habe ich explizit mehrmals nachgefragt und immer wieder die Antwort bekommen ja wird freigeschaltet damit sie die Freitags und Montagsspiele sehen können.

    Wenn es so sein sollte schalten die ja die Sportsbar Kanäle für Private frei.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. September 2018
    giga_ev, Ludwig II, Parasi und 2 anderen gefällt das.
  5. Northboy

    Northboy Junior Member

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    Rechtlich bindend ist grundsätzlich die Auftragsbestätigung.
    Ein Sonderkündigungsrecht über 14 Tage hinaus gibt es nicht, (auch wenn du es gerne sehen würdest)
    Um das Angebot zu prüfen hast du ja, bei einem Fernabsatzgeschäft, die entsprechenden 14 Tage Widerrufsfrist.
    Wenn du diese nicht nutzt hast du den Vertrag angenommen.
     
    ckoestner und Berliner gefällt das.
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Wenn es so kommt, schön für die Sky Abonnenten, teuer für Sky, die die Gebühren dafür an DAZN und ES zahlen. Wenn nicht, die wohl frechste Lüge der Hotline seit langem.
     
    zahnbuerste, Schnirps und Jürgen 7 gefällt das.
  7. chris1969

    chris1969 Wasserfall

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    Ob das so stimmt? ;)
     
  8. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    melde dich bitte, wenn du deine AB hast, ob alles so drin steht..
    werden wir sehen, wenn die AB da ist...
     
    rosithal gefällt das.
  9. maagfly

    maagfly Junior Member

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    Werde ich definitiv machen sobald ich die AB habe und Freischaltung ich glaube es ja selber nicht
     
    oerli, chris1969, Berliner und 3 anderen gefällt das.
  10. jonny.pl

    jonny.pl Junior Member

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    Dann gelten die 14 Tage aber auch erst ab Zustellung der Auftragsbestätigung, denn vorher konnte man nicht die Kenntnis erhalngen, was man denn tatsächlich abgeschlossen hat. Hier klang es so, dass wenn die AB nicht innerhalb der 14 Tage ab Zusage am Telefon eingangen ist, man keine Chancen mehr hat den Vertrag zu kündigen und das ist dann eben auch falsch.
     
    rosithal gefällt das.
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