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Sky Q und Zweitkarte

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von doubleu97, 11. Juni 2018.

  1. iltisitc

    iltisitc Junior Member

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    Mein folgender Post bezieht sich auf die AGB: AGB_Deutschland.pdf (sky.de)

    Also das kann ich aus den AGB nicht erkennen. Wenn man noch Mitte 40 bei seinen Eltern in der Bude lebt, ist es doch immer noch der selbe Haushalt. Da steht doch nirgends, dass jede volljährige Person einen eigenen Sky-Vertrag abschließen muss.

    Soweit ich das in Bezug auf andere Themen (Steuern etc.) lese, kann eine Gartenlaube im Schrebergarten genauso zum privaten Haushalt gelten, ein Zweitreceiver dort könnte also auch prinzipiell erstmal nicht gegen die AGB verstoßen.

    Zudem verweisen die AGB immer wieder in Bezug auf Stichwort "Haushalt" auf Punkt 1.4, in denen lediglich steht, dass sich die Verschlüsselung ändern kann. Aber eben nicht unter dem Motto "Du verstößt gegen die AGB, also wird jetzt dein Bild schwarz".

    Ich bin absolut kein Jurist und werde es nie sein. Es gibt sicher einige Spitzfindigkeiten in den AGB. Aber die gibt es sicher auch, wenn man es drauf ankommen lassen will, um sich gegen mögliche Strafen zu wehren.

    Ich "teile" meinen Zugang mit einem Freud? Vollkommen klar, das ist so definitiv verboten!
    Ich habe im Urlaub meinen Wohnsitz temporär in eine Ferienwohnung verlegt? Da gibt es sicher wenige Gründe, warum ich meinen Receiver nicht auch dort an Sat und Internet hängen dürfte. (Ja, in 1.3.1 ist explizit die Adresse als Nutzungsort angegeben.) Ich glaube aber auch nicht, dass das die Fälle sind, die Sky abfangen und "bestrafen" will und wird.

    Lustigerweise finde ich keine Informationen mehr zum IP-Abgleich - auch nicht innerhalb eines Netzwerkes. Das gab es meine ich doch auch mal innerhalb der AGB geregelt. Möglicherweise ist denen das schonmal um die Ohren geflogen? Ich habe tatsächlich eine Freundin, die zwei Internet-Anschlüsse hat (Privat und für die Arbeit / Telefon und Kabel) und das im Haus auch aufgrund des Bunkerbaus getrennt ist :D Da ist dann oben in der Wohnung am Telefonanschluss das private Netz und unten im Keller beim Kabelanschluss im Arbeitszimmer das zweite Netzwerk. WLAN kommt von oben nicht nach unten. Im Hobbyraum neben dem Arbeitszimmer steht der Zweitreceiver, aber am anderen Netzwerkanschluss. Da würde Sky ganz sicher Probleme bekommen, wenn sie das verbieten wollen würden, weil zwei unterschiedliche IP-Adressen. Denn Haushalt und Adresse ist die selbe. Zudem kommt noch Datenschutz etc. dazu.

    Gibt es eigentlich eine Quote/Zahl benannt von Sky, wie viel Geld denen durch echtes Account-Sharing verloren geht? Ich glaube, die meisten hier gestellten Fragen fallen nämlich nicht unter Verstöße gegen die AGB und das, was Sky damit erreichen will. Da geht es eher m SkyGo-Zugänge und Mutti und Vati mit kostenlos Sky versorgen. Aber ich kenne von den 10 Sky-Abonnenten persönlich niemanden, der da auch was weitergibt.
     
  2. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    Eigener Haushalt hat ja nicht nur mit der gemeinsamen Adresse zu tun, aber ja, das Thema dürfte komplexer sein als es Sky lieb ist.
    mMn ist das so lange AGB komform wie der Mittvierziger kein eigenes Geld verdient und es nur einen Kühlschrank gibt.

    Der verschwand aus den AGB als SkyQ auf den Markt kam.
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Man kann sich viel schönreden und geradebeten........Fakt ist, allein die Anschrift des Kunden ist der Ort, wo man den Receiver betreiben darf.

    Punkt, aus, Ende.
    Solange du dein Abo nicht offiziell ummeldest also auch nicht im Schrebergarten oder Ferienhaus.

    Fakt bleibt: Nicht zulässig. Fakt bleibt auch: Interessiert niemanden.
     
    Cro Cop, horud und Jürgen 7 gefällt das.
  4. iltisitc

    iltisitc Junior Member

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    Ich bin weder vom einen noch vom anderen betroffen, daher interessiert es mich persönlich tatsächlich nicht. Ich versuche aber, mich in einigen Ebenen mit den Dingen zu beschäftigen, die mir vorkommen und versuche es, zu verstehen. Dass ich dabei in der Auseinandersetzung und Interpretation auch oft falsch liegen mag, lasse ich selbstverständlich zu ;) Dazu möchte ich es aber auch verstehen und da reicht ein #isso nicht immer.

    Wie du gelesen hast, bin ich ja auch explizit auf den 1.3.1 eingegangen ;)

    Die Sache bei AGB ist aber doch auch, dass diese erstmal die Wünsche der Verkäufer darstellen. Ob das alles zulässig ist, steht dabei dann auf einem anderen Blatt und darauf wollte ich hinaus. Daher ist es nicht immer mit "Punkt, aus, Ende" getan.

    Ich musste mich mal aus gewähltem Ehrenamt heraus mit unserer Vereinssatzung auseinandersetzen, weil ein Mitglied da die Schwächen ausnutzen wollte und es auch getan hat. Daher mussten wir neue Satzungen einbauen und alles abdecken und soweit umbiegen, dass das mit dem Sinn und Zweck des Sportvereins auch weiter passt. Da hat mir der Kopf geraucht, weil wir da mit Anwälten und Vereinsrechtlern zusammengesessen haben. Seitdem habe ich aber auch verstärkt Augen auf alles, was man mir versucht, vorzusetzen.

    Ich möchte hier - um das nochmal klarzustellen - genau nur diese Aspekte diskutieren und keinesfalls Lücken für vertragswidersprüchliche Handlungen auftun. Ob dein Fakt für alle gilt, dass es nicht interessiert: OK, kann ich mit leben. Solche Schreibweisen finde ich persönlich aber ziemlich herablassend. Schade, denn ich versuche immer, sachlich und begründet meine Posts zu verfassen.
    Ebenso bleibe ich bei dem für mich persönlich geschlossenem Ende: Sky wird es nicht jucken, wenn jemand seinen Receiver zwei Wochen mit in den Urlaub nimmt, um abends auf der Couch wie gewohnt CL oder einen Film zu schauen.

    Das ist ja das, was ich nicht finden konnte, ich aber auch keine Zeit und Lust zu habe, weil es mich dann doch nicht so brennend interessiert. Wie genau würde im Fall des Falles "Haushalt" definiert? Finde ich spannend, aber auch nicht so, als dass ich ohne Beantwortung dieser Fragen nicht ruhig schlafen könnte :D
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Diese rein akademischen Betrachtungen sind hier schon oft geführt worden, ich vermute das niemand mehr Interesse daran hat.........es führt ja auch zu nix.
    Daher die gefühlte Herablassung. Das Thema ist so aaaaaallllttt....................

    Ja, und damit ist alles gesagt. Mit "ich glaube nicht" kommt man aber nicht weiter.

    Was habe ich "herablassend" geschrieben ? Exakt das gleiche.

    Damit ist Sky gemeint.
     
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  6. iltisitc

    iltisitc Junior Member

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    Ja, das mag sein. Hatte die zuletzt aber bei den "alten" AGB gelesen. Daher sind einige Punkte für mich neu gewesen.

    Für offizielle juristische Statements ist das klar. Daher habe ich erwähnt, dass es sich um eine komplett und möglicherweise sehr dumme Einschätzung meinerseits handeln könnte ;)

    Alles gut, ich kenne das Problem auch im geschriebenen Wort. Da kommen eben einige Formulierungen wie "Fakt ist" etc. bei mir zumindest ansatzweise unhöflich oder herablassend vor. Bevor es da zu Missverständnissen kommt, kommuniziere ich das lieber so, damit man wieder auf eine ebene kommt. Dass su es nicht von oben herab meinst, kann ich mir sehr gut vorstellen :)


    Ja siehste, dann habe ich das diesmal komplett falsch aufgefasst. Entschuldige bitte dann meine Einwände :)


    Ich kenne das Forum und im speziellen Jürgen und Dich hier ja auch als sehr hilfsbereit und diskussionsoffen, daher hatte mich dieser Teil schon etwas verwirrt :D

    Ich bin ja grundsätzlich schon fast gespannt, was in einem Jahr so alles (dann auch hier) passiert, wenn Sport nur noch am Samstag/Wochenende bei Sky stattfindet.
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Entschuldige wenn ich nicht eindeutig formulierte, aber diese Thema um die Haushaltsdefinition ist wirklich schon xmal durchgekaut.
    Da kommt der Faktor "nerven" machmal durch.

    nothing for ungood.
    ;)
     
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  8. christoph82

    christoph82 Junior Member

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    Vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Ich habe aktuell einen Sky Vertrag und nutze diesen älteren sky Festplatten Receiver. Außerdem habe ich noch eine alte zweitkarte für 14€ mit dem gleichen Festplatten Receiver.

    Was ist genau der Unterschied zwischen diesen beiden Receivern/ Zweitkarte und dem Sky Q?

    Kann man theoretisch den zweiten Receiver / Zweitkarte auch in einem anderen Haushalt nutzen? Geht dies bei Sky Q auch? Oder müssen die Receiver bzw Sky Q über Internet verbunden sein?
    Irgendwie verstehe ich den Unterschied zwischen zweitkarte und Q nicht. Wieso kostet Q mehr?
     
  9. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    mit den Q-Receiver kannst du auch UHD schauen, und wenn du 2.Q-Receiver hast, kannst du die 14,- ZK weglassen, aber du musst dann den Q-Service haben....
    ja, kann man....aber ob das immer so geht, weiß nur Sky...
    nein, die Q-Receiver müssen nicht immer ans Internet sein....
    und der Q-Service (Multiscreen) kostet 10,- dafür fallen dann die 14,- für die ZK weg....und du kannst dann bis an 5 Geräten gleichzeitig schauen.....2 Q-Receiver und 3 mobile Geräte...
    PS: wenn du deine Sky + Receiver tauschen möchtest, in 2 Q-Receiver, das geht kostenlos über einen Link.....
     
  10. christoph82

    christoph82 Junior Member

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    Dann benötige ich aber auch einen UHD fähigen TV oder? Kosten zwei Q Receiver insgesamt dann 10€? Ich müsste ja vermutlich beide austauschen oder?
    Ich dachte der muss dauerhaft online sein. Also geht ggf. auch wo anders nutzen? Geht auch skygo noch? Wie wäre der link?