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Sky Q auf dem Sky+ Pro

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von sheldon_c, 30. März 2017.

  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Sorry, aber der Satz ist im Bezug auf Skygeräte schlichtweg Quark. Vermutlich traut sich nochnichtmal die Sky-Marketingabteilung sowas im Bezug auf VT und DiseqC usw. zu schreiben
     
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  2. sheldon_c

    sheldon_c Silber Member

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    Da bin ich absolut Deiner Meinung. Es gibt einfach Sachen, die beibehalten werden müssen und da gehört die Sat-Infrastruktur definitiv dazu. Das sind die Basics.

    Das machen andere genauso, wie Horizon und Co. Da kann ich Sky verstehen. Ich würde auch nicht jeden Werbefuzzi auf meiner Plattform machen lassen, was er will...

    Das hat sich nicht auf VT und DiseqC bezogen, sondern war ein allgemeine Verdeutlichung. Ich habe im nächsten Satz Beispiele genannt. Wobei, auf VT vielleicht schon ein wenig... ;)
     
  3. OMD

    OMD Board Ikone

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    Man braucht ja auch nicht immer direkt nen Anwalt etc. @Eike

    Wenn man bei Vertragsabschluss / Verlängerung nen Sky+ Pro bekommen hat, kann man ja z.B. mal über folgenden Text nachdenken, wenn offiziell Q aufgespielt wurde (also kein Beta Test oder manuell angestoßen!). Denn im Gegensatz zu Beta Test und manuell angestoßenen Updates gilt für offiziell ausgerollte Updates schon Punkt 1.2.2 der AGB ;)

    Die Auflistung darf natürlich gerne über Punkt 8 hinaus gehen ;)




    Sehr geehrter Herr Schmidt,

    ich nehme Bezug auf das offizielle Sky Q Upgrade, welches mein Sky+ pro Receiver ohne Anforderung von mir am XX.XX.XXXX erhalten hat.

    Gemäß Punkt 1.2.2 Ihrer AGB dürfen die Funktionalitäten meines Receivers während der Vertragslaufzeit nicht wesentlich geändert werden.

    Folgende wesentliche Änderungen zu meinem Nachteil die allesamt bei meinem Vertragsabschluss am XX.XX.XXXX auf meinem Sky+ pro Receiver noch vorhanden waren und nun fehlen, reklamiere ich:

    1: Der Videotext fehlt (immerhin täglich noch von mindestens 11 Millionen Menschen nachweislich genutzt)
    2: Eine „Merkliste“ gibt es nicht mehr
    3: Die Möglichkeit einer manuellen Aufnahme gibt es nicht mehr
    4: Die Möglichkeit einer EPG Programmierung mit Vor und Nachlaufzeit gibt es nicht mehr
    5: Die PIN des Jugendschutz ist ab 20 Uhr nicht mehr zu deaktivieren
    6: Die Pin des Jungendschutz wird nicht mehr gespeichert, muss nach Zurückschalten wieder erneut eingegeben werden
    7: Der Stromverbrauch ist erheblich gestiegen, da es kein Deep Standby mehr gibt.
    8: Da mein Receiver im Schlafzimmer steht ist der Geräuschpegel seit Q unerträglich und für mich so nicht mehr brauchbar.

    Bei diesen Punkten handelt es sich um derartig wesentliche Änderungen, die mit Punkt 1.2.2 Ihrer AGB nicht konform sind.

    Folglich gehe ich davon aus, dass ich diesbezüglich kostenlos vom Sky+ pro auf den Sky+ zurück wechseln kann, alternativ auf meinem Sky+ pro sämtliche beanstandeten wesentlichen Fehler sehr zeitnah behoben werden oder mir ein Sonderkündigungsrecht zusteht.

    Für eine kurze schriftliche Rückantwort zu meinen Beanstandungen im Hinblick auf Ihre AGB vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
     
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  4. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Ich habe die Aussagen seitens Sky so vernommen.
    Kann es aber selbst nicht testen, da mein den Sky+ Pro Leihgerät verpackt im Schrank liegt.
     
  5. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    AGB SKY
    Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Kunde von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver“). Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky getroffen. Sky behält sich das Recht vor Leih-Receiver jederzeit gegen Leih-Receiver mit wesentlich gleichen Funktionen auszutauschen oder deren Software zu verändern, soweit dadurch die Leistungspflichten von Sky und die Funktionen des Leih-Receivers nicht wesentlichen beeinträchtigt werden und dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Kunden zumutbar ist.

    Die Punkte , die du aufführst, sind nach meiner Meinung keine wesentliche Veränderungen und sind zumutbar, wenn auch zum Teil ärgerlich.

    Meiner Ansicht wäre eine wesentliche Veränderung, wenn der Empfang gestört wäre oder Sky on Demand nicht richtig laufen würde. Das sind wesentliche Teile.
     
  6. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    @Burkhard1, ich finde OMD hat da schon ein ganz gutes Schreiben aufgesetzt. Nur halt die Absätze die sich auf die AGB beziehen, sollte man vielleicht besser weg lassen. Und das mit Sonderkündigung auch.

    Je mehr Abonennten sich so fundiert beschweren, um so größer die Chance, dass Äbänderung eintrifft, in Form von Firmwareupdates.
    Wenn keiner eine Reklamation schriftlich denen zukommen lässt, denken die vielleicht noch es wäre alles ok. Oder so kann es bleiben.
     
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  7. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    Ja, da gebe ich dir recht. Es kristallisieren sich doch einige Mängel heraus. Das sollte man auch mitteilen. Wie gesagt, von den AGB würde ich die Finger lassen.
     
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  8. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Der Empfang ist doch gestört:
    • durch Sky Q können Satkunden nur Astra1 empfangen, Empfang von Hotbird und anderer Satelliten komplett gestört
    • durch Sky Q können Kabelkunden keine manuelle Kanalsuche durchführen und dadurch ja nach Anbieter nicht mehr alles empfangen
     
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  9. OMD

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    Punkt 1.2.2 der AGB besagt, dass der Receiver / die Software im wesentlichen die gleichen Funktionen haben muss. Dies ist nicht der Fall

    Empfangsstörungen -auch die Software betreffend- befinden sich in nem ganz anderen Teil der AGB (siehe Punkt 5.1 und Punkt 5.2 der AGB) ;)
     
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  10. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    Wenn dem so ist, ja das sehe ich auch als wesentliche Beeinträchtigung. Das darf nicht sein. In diesem Fall muss der Receiver getauscht werden oder der Mangel durch ein Update zügig behoben werden.