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Sky Prepaidangebote: Welt + 2 Premiumpakete für 240 Euro

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von 2Pacaveli, 27. Juli 2011.

  1. Hans Huckebein

    Hans Huckebein Senior Member

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    AW: Sky Prepaidangebote: Welt + 2 Premiumpakete für 240 Euro

    Tatsache! Einfach my-satshop.de, Sky-Angebote, 1 Jahr Prepaid.
     
  2. southparkler

    southparkler Gold Member

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    AW: Sky Prepaidangebote: Welt + 2 Premiumpakete für 240 Euro

    Das Angebot (nicht als Prepaid! mit HD Aufpreis 5 €) soll es auch in einigen Medimärkten mit 50€ Gutschein geben.

    Ist dann das Bekannte Rückholangebot Welt + 2 Pakete + HD für 24,90 €

    Hier gefunden: Sky 1 Jahr Prepaid Angebot (Welt + 2 Premium Pakete) - Deals » myDealZ.de

    Auf jeden Fall ein super Angebot, auch für NEUKUNDEN!:winken:
     
  3. Hans Huckebein

    Hans Huckebein Senior Member

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    AW: Sky Prepaidangebote: Welt + 2 Premiumpakete für 240 Euro

    Ist für mich schon das KO-Kriterium!
     
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Sky Prepaidangebote: Welt + 2 Premiumpakete für 240 Euro

    na und...hauptsache Rabatt ;)
     
  5. crazytv

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    AW: Sky Prepaidangebote: Welt + 2 Premiumpakete für 240 Euro

    Also wirklich. Einen "ollen" Premiere Gutschein als Sky Prepaid anbieten, auf so 'ne "Geschäfts"-Idee musste erst mal kommen :LOL:.
     
  6. beton

    beton Senior Member

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    AW: Sky Prepaidangebote: Welt + 2 Premiumpakete für 240 Euro

    wie meinst Du das mit den Risiken bzw. dem unendlich ? Gibt es eine maximale Anzahl von Gutscheinen, die eine Person einlösen darf ? Welche Gefahren gibt es sonst noch ?
     
  7. delantero

    delantero Gold Member

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    AW: Sky Prepaidangebote: Welt + 2 Premiumpakete für 240 Euro

    und nix ersichtlich über Zahlungsmöglichkiten, Käuferschutz zB Trusted Shop Zertifizierung, etc, alles sehr kurz und unprofessionell gemacht, auch mein Tip, Finger weg!!:(
     
  8. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Sky Prepaidangebote: Welt + 2 Premiumpakete für 240 Euro

    Gutscheine sind maximal 3 Jahre gültig und auch nur die, die unbefristet ausgestellt sind. Gutscheine mit Fristen können meist schon nach mind. 1 Jahr (ab Ausstellung, nicht ab Verkauf) verfallen, diese Frist wird von vielen Gerichten als akzeptabel angesehen, innerhalb derer der Gutschein hätte eingelöst werden können. Wenn der Gutschein von 2008 ist (ist anzunehmen) und bspw. 2 Jahre befristet, dann ist er abgelaufen und Sky kann ihn ablehnen. Der Shop müsste dann Geld zurückzahlen, aber das wird dann sicher der nächste Spaß.

    Aber auch unbefristete Gutscheine aus 2008 müssen bis 31.12.2011 eingelöst werden.
     
  9. Edelmax

    Edelmax Gold Member

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    AW: Sky Prepaidangebote: Welt + 2 Premiumpakete für 240 Euro

    Mensch, Berliner, soviele Fehler unterlaufen Dir doch sonst nicht!
    1. Gutscheine sind maximal 3 Jahre gültig und auch nur die, die unbefristet ausgestellt sind.
    Falsch! Bei dealy deal verkauft irgendeine große Mineralölfirma Waschanlagengutscheine, die bis 2017 gültig sind. Das ist völlig legitim.
    Und die drei Jahre plus die Tage bis zum Jahresende schenke ich mir mal.
    2. Gutscheine mit Fristen können meist schon nach mind. 1 Jahr (ab Ausstellung, nicht ab Verkauf) verfallen, diese Frist wird von vielen Gerichten als akzeptabel angesehen, innerhalb derer der Gutschein hätte eingelöst werden können.
    Falsch, eben nicht. Richtungsweisend war hier das Urteil gegen Amazon, dass eben gerade gesagt hat, dass ein Jahr den Käufer unangemessen benachteiligt, und diese Frist gekippt hat.
    3. Die wenigsten Gutscheine von Premiere, und das weiß ich wirklich aus Erfahrung, hatten ein Ausstellungsdatum oder ein Befristungsdatum aufgedruckt. Meist war nur über Bildchen auf dem Gutschein überhaupt zu erahnen, wann der Gutschein rausgegeben worden sein könnte. Ob dies einem Kunden nachteilig ausgelegt werden kann, der gutgläubig einen Gutschein einlösen möchte, wage ich mal bei der heutigen Rechtssprechung zu bezweifeln. Glaubst Du, dass es im Streit Sky auf ein solches Urteil ankommen lassen würde? Da wären sie aber schön doof!
    4. Aber auch unbefristete Gutscheine aus 2008 müssen bis 31.12.2011 eingelöst werden.
    Jain. Ich würde mal sagen, die Rechtssicherheit für den Einlöser endet zu diesem Zeitpunkt, da die letzte große Gutscheinwelle meines Wissens wirklich in 2008 endete. Aber: Sky kann (und meiner Meinung nach wird wohl auch, aber meine Meinung ist da nicht maßgebend!) Gutscheine nach 2011 einlösen, denn die Schlampigkeit seitens Premiere, eben kein Ausgabe- oder Einlösedatum anzugeben, ist kaum einem Verbraucher anzulasten. Die bisherige Praxis unter Sullivan zeigt wohl auch, dass die Probleme, die unter Williams massivst bei Gutscheinen auftraten, jetzt hier im Board keine Erwähnung mehr finden. Clever für eine allgemeine Rechtssicherheit wäre es jedoch seitens Sky, einfach mal in die Öffentlichkeit zu gehen und zu sagen, bis z.B. 30.06.2012 lösen wir derartige Premiere-Gutscheine noch ein und dann ist Schluss. Aber das wäre sicherlich zuviel verlangt.
    5. Wer mir ab 01.01.12 alte Premiere-Gutscheine schenken will, weil er glaubt, diese beim Verkäufer nicht erstattet zu bekommen und von Sky keine Leistung zu erhalten, der darf dies gern tun. Besonders interessiert wäre ich an den "4 Pakete-Gutscheinen" für ein Jahr, das ist nach heutiger Sky-Lesart nämlich komplett...
    6. Ich vermisse all die schönen Diskussionen über Gutscheine, die uns hier mal jahrelang täglich beschäftigten...:rolleyes:
     
  10. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Sky Prepaidangebote: Welt + 2 Premiumpakete für 240 Euro

    Ja und? Stimmt doch was ich geschrieben habe. Ist der Gutschein unbefristet? Nein. Er gilt bis 2017 wie aufgedruckt. Das ist jeder Firma freigestellt. Wenn sie draufdruckt "gilt bis zum Ableben des Käufers" oder "gilt 20 Jahre ab Kaufdatum" gilt er so lange. Stünde dort kein Datum drauf und damit unbefristet, gilt er 3 Jahre wie ich geschrieben habe. Danach geht Einlösung nur über Kulanz.
    Deswegen schrieb ich "mind. 1 Jahr" und nicht "bis zu einem Jahr". Bis zu einem Jahr sehen die meisten Gerichte als zu kurz ab, 2 Jahre festgelegte Frist werden schon von den Gerichten als ausreichend gesehen.