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Sky HD Feeds für Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 22. Juli 2013.

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  1. daniweb

    daniweb Gold Member

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    AW: Sky HD Feeds für Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    SSNHD ist in Welt enthalten!
     
  2. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Sky HD Feeds für Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    okay, dann ist alles klar. Kündigung per Post ist eigentlich nicht nötig. Klappt eigentlich immer online. Und wird auch bestätigt. Wenn die Bestätigung ausbleibt kannst Du immer noch Porto ausgeben. Würde mit der Kündigung bis Ablauf der Widerrufsfrist warten, damit die Kündigung nicht irrtümlich erneut als Widerruf ausgelegt wird.
     
  3. Knolli

    Knolli Gold Member

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    AW: Sky HD Feeds für Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Ein Sportnachrichtensender ist aber weder Ersatz noch Ausgleich für 2 (!) Sportsender mit massig Liveübertragungen
     
  4. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Sky HD Feeds für Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    stimmt, 2 von 3 fallen weg. Macht es aber auch nicht viel besser. Ich persönliche finde es nur seltsam Eurosport auf HD zu stellen und dann zu verschieben. Ist nicht ganz sauber.
     
  5. toni66

    toni66 Silber Member

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    AW: Sky HD Feeds für Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Wie wurde das so schön schon mal gepostet, alles eine Frage der Kommunikation. NEIN, SIE HABEN NICHT DARAUF HINGEWIESEN (obwohl sie es müßten)! Warum auch, wegen einem fehlenden Sender "kündigt ja keiner" (meint Sky).:cool:
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2013
  6. morphi79

    morphi79 Senior Member

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    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2013
  7. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Sky HD Feeds für Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Hab gerade mal nachgesehen. Schön, dass Sky die eigenen AGB in keiner Weise interessieren.

    Auszug aktueller AGB:


    Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern bzw. anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte, bzw. aus technischen Gründen, wie z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Abonnent nur berechtigt, diesen Bestandteil zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen. [
     
  8. Zyllis

    Zyllis Gold Member

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    AW: Sky HD Feeds für Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Na dann versuch mal Sky Welt zu kündigen - viel Spaß :D
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Sky HD Feeds für Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Darauf bleibt man sitzen. Aber mind. UM und Primacom Kunden können auf die Ausdünnung verweisen.
     
  10. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Sky HD Feeds für Rabatt-, Bestands- und Vollzahlern

    Die Regelung ist doch eindeutig. Der Abonennt ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Punkt.

    Nur wenn es eine gesondert zu abonierender Bestandteil ist, zum Beispiel ein Sender im Filmpaket, dann kann nur dieses gekündigt werden (In dem Fall dann Film). Bei Sendern im Welt Paket kann alles gekündigt werden.
     
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