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Sky geschenkt nicht Vertragsbestandteil...

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von sierra charlie, 22. November 2011.

  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky geschenkt nicht Vertragsbestandteil...

    Hi,

    ich habe genauso spekuliert wie Du, was das Zubuchen und die V-Verlängerung angeht ;)

    Hier:
    Hallo doppeltes Vergnügen - die Zweitkarte | sky.de

    FAQ:
    Detail-PopUp | sky.de

    4. Welche Programme empfange ich mit der Zweitkarte?
    Mit Ihrer Zweitkarte genießen Sie alle Sender und Programme, die Sie mit Ihrer ersten Smartcard sehen. Das heißt: Sie genießen doppeltes Vergnügen!


    Eindeutiger gehts doch wohl nicht ?
    Abgesehen davon, ist es auch praxisgeprüfter "Fakt". Bei der Zweitkarte gibt und gab es nie einen Unterschied
    bezüglich "geschenkter" Pakete.


    Gruß
     
  2. michatubbie

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    AW: Sky geschenkt nicht Vertragsbestandteil...

    ...über praxisgeprüften Fakt sollten wir bei sky wohl nicht reden....

    Und schauen wir uns dochmal genauer die auf der Seite eingeblendeten Fussnoten an:
    Na, was fällt dir auf?
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2011
  3. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    AW: Sky geschenkt nicht Vertragsbestandteil...

    michatubbie wird wohl recht haben.
     
  4. and-e

    and-e Neuling

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    AW: Sky geschenkt nicht Vertragsbestandteil...

    hallo hab gestern mittag auch verlängert
    welt - sport - sport hd 33,90
    film und film hd geschenkt
    rabat 10 € + 4 €


    auf sky go am nachmittag alles fei bis auf bundesliga
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky geschenkt nicht Vertragsbestandteil...

    Habt Ihr alle eine Leseschwäche ? :confused:

    17 mal steht auf sky.de, das die Karte "gedoppelt" wird, 185 mal ist im Forum bestätigt, das die Zweitkarte identisch ist.

    "Was fällt uns auf ?":

    "Uns" fällt auf, das dort über SkyGo gesprochen wird.

    "Wir" (= ich) spreche aber nur von der Zweitkarte. Punkt.

    Und wie ich auch schon schrieb:

    Entweder wir haben aneinander vorbeigeredet oder ich weiß auch nicht.

    Fakt bleibt:
    Die Zweitkarte ist und war ein 100%-Duplikat der Hauptkarte und man kann alles darauf sehen, egal ob geschenkt oder abonniert/bezahlt.
    (Bei SkyGo wird es manchmal anders gehandhabt.)

    Gruß
     
  6. densa

    densa Senior Member

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    AW: Sky geschenkt nicht Vertragsbestandteil...

    bei mir ist sky sport auch geschenkt. zu erst war sport bei sky go auch dunkel. bei der hotline angerufen und mir wurde gesagt, dass ich sport geschenkt habe und somit keine freischaltung für sport bei sky go habe.

    ich hab mich dann verabschiedet und gleich nochmal angerufen und der cca hat mir dann gleich sport bei sky go freigeschaltet.

    wenn euch an der hotline gesagt wird es geht nicht weil es geschenkt ist, dann im falle von sky go einfach nocheinmal anrufen und drauf hoffen nen freundlichen cca zu erwischen. :D
     
  7. michatubbie

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    AW: Sky geschenkt nicht Vertragsbestandteil...

    Falls du Zeit hast sei doch bitte so nett und lies den gesamten von mir kopierten Block, nicht nur den über Sky Go.
    Bezieht man den Abschnitt über die Zweitkarte auf "abonniert" könnte sich aus Sky darauf berufen, dass das geschenkte Paket ja nicht abonniert ist.

    Soweit zur Leseschwäche, die du einigen, die deine Meinung nicht teilen, hier gern unterstellen möchtest.

    Und es bleibt abzuwarten, ob die Zweitkarte künftig ein "Duplikat" bleibt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2011
  8. Neukunde

    Neukunde Junior Member

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    AW: Sky geschenkt nicht Vertragsbestandteil...

    Ich denke nicht, dass es sich Sky leisten kann, geschenkte Pakete auf Dauer bei SkyGo oder auf der 2ten Karte rauszulassen.

    Ein Kunde verlangt Welt + Paket x + Paket y + Paket z- Sky gibt dann einen Gesamtpreis bekannt und der Kunde akzeptiert das Angebot- dabei geht das Angebot ja über die Dienstleistung, die Pakete x+y+z schauen zu können. Dass das auf Karte 2 läuft, dafür zahlt er 12,00 Euro.

    Ob Sky nun alle Pakete zusammen berechnet und dann 30,00 Euro Gutschrift gibt oder halt nur ein Paket und 2 schenkt, dass ist deren Sache. Die interne Verrechnung darf nicht den Kunden zur Last gelegt werden.

    Fakt ist, der Kunde hat eine Willenserklärung zum Vertragsabschluss mit folgendem Inhalt abgeben: Ich bin bereit den Preis von xx,00 Euro zu zahlen, damit ich Pakete x+y+z sehen kann- und das auf beiden Karten.
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky geschenkt nicht Vertragsbestandteil...

    Ja, sorry, es scheint tatsächlich keine Leseschwäche zu sein, sondern.....naja....egal...

    .......ja, und Oma fährt im Hühnerstall Motorrad......:eek:

    Du merkst schon, das deine Ausführungen zur Zweitkarte immer theoretischer und hypothetischer werden ?

    letztmaliges Selbstzitat:
    Für Dich die wichtige Stelle extra fett markiert.

    Doch ! Ausnahmsweise, da wir nur von der Vergangenheit und von der aktuellen Situation sprechen.

    Das war nicht die Frage. Und die Antwort kennt keiner, wobei ich ganz klar die Aussage von "Neukunde" teile.

    Gruß
     
  10. SchrinnSchrinn

    SchrinnSchrinn Gold Member

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    AW: Sky geschenkt nicht Vertragsbestandteil...

    Das kann man aber auch nicht allgemein so sagen, bei mir ist zum Beispiel Film und Film HD geschenkt und dennoch kann ich sowohl über Anytime als auch über Sky Go alle Filme anschauen. Von daher sollte der "Trick" mit der Geschäftsleitung eigentlich funktionieren um die Inhalte der geschenkten Pakete auch für SkyGo freischalten zu lassen.

    Es ist ja auch weniger ein Trick sondern vielmehr ein Einfordern der Leistungen die man geordert hat. Wenn dann Pakete als geschenkt verbucht werden und es im Gegenzug keine Gutschrift dafür gibt kann der Kunde ja nichts dafür und so sollte man dabei auch argumentieren. Ob es dann auch tatsächlich klappt muss man sehen, ich kann aber zum Beispiel eben alles schauen obwohl bei mir auch Pakete als geschnekt verbucht wurden, von daher gehe ich persönlich davon aus dass die Leistung dann auch von jemandem eingefordert werden kann der die Inhalte bisher nicht schauen konnte weil etwas geschenkt ist.

    Und dass die CCA´s nicht immer die besten Ansprechpartner sind ist ja mittlerweile leider fast eine Tatsache, von daher ist man bei gravierenden Problemen oder wenn man im CC nicht weiter kommt, obwohl man offensichtlich im Recht ist, bei der GL noch am besten aufgehoben.