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Sky darf das Programm nicht für den Kunden unzumutbar ändern!!!

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von DVB-T2 HD, 6. März 2019.

  1. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

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    Wäre es doch damit getan, das sich Sky in die AGB schreibt, Sky verpflichtet sich, im Zeitraum des Vertrages mit Kunde XY, also für mindestens 12 oder 24 Monaten, mindestens 3 Sportarten im Sportpaket anzubieten..
    Welche sich halt Rechtemäßig verändern können..
    Dasselbe im Cinemabereich, Sky verpflichtet sich in seinen AGB mindestens 2 Filmstudios unter Vertrag zu halten, im Zeitraum des Vertrages mit Kunde YX, welche natürlich ( Filmstudios..) variieren können..
    Wenn es dann jeweils doch mehr wären, Halle und Julia für den Kunden..:D
    Wer den AGB nicht zustimmen möchte, kann kündigen..
    Da wäre ich mal gespannt, wieviele das wären..
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. März 2019
  2. chris1969

    chris1969 Wasserfall

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    Nein, dürfen sie dann nach einem rechtskräftigen Urteil nicht mehr.
     
  3. chris1969

    chris1969 Wasserfall

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    Wie gesagt, Sky hatte nie nur eine Sportart im Programm und Sender kann man auch als Stream anbieten.
     
  4. OMD

    OMD Board Ikone

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    Es geht nicht um Sportarten und Sender. Das waren Beispiele die teilweise von der Verbraucherzentrale aufgezeigt wurden. Die klage richtete sich jedoch nicht gegen den Wegfall der PL, der F1 oder den Wegfall der Sendergruppen P7/S1 oder RTL Gruppe oder sonstiger Sender.

    Und was man später bei Sky wieder zurück holt oder ob man es gegen Aufpreis in ner App auf der Q Box dann später streamen kann, darum ging es auch nicht.

    Es ging ausschließlich um AGB Klauseln das schon alleine im Einklang mit dem BGB keine Klauseln zulässig sind wonach Sky sich ohne jegliche Grenze einfach in nem Abo mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit vorbehalten kann beliebig aus dem gebuchten Paket zu streichen mit dem Hinweis das ja der Gesamtcharakter erhalten bliebe. klar, wenn aus übertriebenen 100 Sportarten nur noch eine wird dann ist es immer noch Sport...

    Lies mal das Volltext Urteil, so ab Seite 10 (siehe folgender Link)

    https://www.vzbv.de/sites/default/f...schland_fernsehen_lg_muenchen_i_a_8608-22.pdf
     
    MtheHell, DVB-T2 HD und alex1 gefällt das.
  5. chris1969

    chris1969 Wasserfall

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    Na dann werden halt Grenzen in den AGB eingeführt. So unattraktiv ist das Sportpaket nicht.
     
  6. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    Tu uns bitte den Gefallen und lese das Urteil. Es geht um die Klausel in den AGB in denen sich Sky das Recht nimmt, dass Programm zu ändern, ohne das der Kunde ein Recht auf vorzeitige Kündigung hat.
    Dieses Risiko müssen Sie zukünftig tragen, wenn sie Änderungen vornehmen.
    Ein Verbot von Änderungen ist das nicht!
     
    MtheHell, HiFi_Fan, Berliner und 3 anderen gefällt das.
  7. chris1969

    chris1969 Wasserfall

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    Sie dürfen dann das Programm nicht willkürlich ändern.
     
  8. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Es musste schon immer im Rahmen bleiben, die Wirkung wird hier völlig übertrieben dargestellt.
     
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  9. OMD

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    Also bestimmst Du die Attraktivität des Sportpakets??

    Nehmen wir an ich buche das Sportpaket was CL, DFB Pokal und Golf beinhaltet. Also rein hypothetisch nur diese drei Sportarten.

    Zwei Monate später -wenn das Recht auf Widerruf vorbei ist- werden dann die zufällig noch kurz vor Vertragsabschluss beworbenen Sportarten alle aus dem Programm genommen.

    Stattdessen wird nun Pferdesport / Reiten übertragen.

    Sky sagt dann das es nicht vertragswidrig ist, weil ja weiter Sport gesendet wird. Der Gesamtcharakter wurde ja nicht geändert.

    Klar, ich schließe ein Abo mit Fußball und Golf ab wo ich am Ende nur noch Pferde sehe.....Hauptsache es ist Sport und der Gesamtcharakter hat sich nicht verändert....

    Wie gesagt, lies das Urteil....
     
  10. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Der Grundtenor des Urteils und des Klagegenstandes ist nicht die Untersagung einer Programmveränderung durch Sky. Es geht um die Zumutbarkeit für den Kunden, was er bei Programmänderungen hinnehmen kann. Der Ausschluss eines Kündigungsrechts des Kunden bei Programmveränderungen wird da als für den Kunden als unzumutbar angesehen.

    Vielleicht hat Sky mit der Kenntnis des Verlaufs des Klageverfahrens das monatliche Kündigungsrechts jetzt für neue Verträge eingeführt, bevor das Urteil überhaupt gefällt wurde. Das reicht aber so nicht, weil grundsätzlich bei Unwirksamkeit von Vertragsklauseln auch Altverträge von solchen Urteilen profitieren müssen, sogar selbst bereits beendete Verträge, wenn sie zutreffend betroffen sind.