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Sky darf das Programm nicht für den Kunden unzumutbar ändern!!!

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von DVB-T2 HD, 6. März 2019.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Ich meinte die Inhalte, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegen. Das sind mind. Sender, die sind fest definiert in den jeweiligen Paketen und indirekt auch die Programmrechte. Und es steht in den AB nicht drin "Achtung, das und das könnte in den nächsten 12 Monaten rausfliegen". Also kann der Kunde davon ausgehen, dass er die gebuchten Sender mitsamt den Inhalten die nächsten 12/24 Monate unverändert bekommt. Da das natürlich nicht ganz der Lebensrealität entspricht, hat Sky die entsprechenden Passagen in den AGB, wenn sich was ändert. Nur und das war hier Gegenstand des Prozesses hat Sky sich vorbehalten, die Pakete sowohl bei enthaltenen Sendern wie auch Rechten einseitig zu ändern, ohne dass der Kunde dort irgendwelche Mitspracherechte hat. Bis 2007 war die Passage ja noch lustiger, weil Sky jede Änderung bei Sendern und Programmrechten als "Kundenvorteil" verkaufte und daher kein SoKü Recht vorliegt, weil wenn man durch Wegfall von Sendern und Rechten einen Vorteil hat, wer soll da so doof sein und kündigen? Also nochmal, es geht nicht darum dass Sky nichts ändern darf, es geht darum, dass Sky nicht die Risiken des eigenen Businesskonzeptes rücksichtslos auf die Kunden abwälzen darf.
     
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  2. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Gut, letzten Endes wird es " ne Handvoll " Kunden begeistern, schätze ich..Insofern sollte es Sky dann wohl dran gelegen sein, ihre AGB rechtssicherer zu formulieren, aber ja auch nicht mein Ding..
    Shit happens..
    ( Und Mahlzeit..):winken:
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Aus dem F1 Thread @roloman

    Es gibt bei Sky Rechte die kommen und gehen, aber Bundesliga und F1 waren die sicheren Bänke und ich hätte als F1 Fan Ende 2017 auch verlängert. Ich hätte nie gedacht dass Sky aussteigt, auch wenn ich das Sommergerücht auch nur als solches angesehen habe. Und deine Transparenzvorschläge in allen Ehren ;), aber ein "Mainrecht" beim Vertragsschluss definieren an das ein persönliches Kündigungsrecht geknüpft werden kann...das ist lebensfremd. Und davon ab..Du kannst doch allenthalben hier nachlesen, dass die Hotline nicht mal einfachste Dinge auf die Reihe bekommt. Was soll das erst mit einem Mainrecht werden?

    Nein, es ginge im Prinzip megaeinfach. Ab April 2019 nur noch Verträge mit monatlicher oder meinetwegen 2-monatlicher Kündigungsfrist. Oder auch 3 Monate für "mehr" Planungssicherheit bei Sky. Meist werden Rechteverluste recht frühzeitig kommuniziert, bei der F1 war es Januar 2019. Mit 2 Monate Frist hätten F1 Fans zum 31.03.2019 sonderkündigen können und mit dem bisschen Überschneidung hätte keiner auf "Unzumutbarkeit" klagen können. Allerdings muss Sky dann aber trotzdem transparenter werden. Beachvolleyball wurde im Sommer 2017 komplett lautlos aus dem Programm geworfen, auch den Rauswurf der Pro7/SAT1, RTL Sender und Sport1 Sender bekam man im Vorfeld eigentlich nur aus der externen Presse mit.
     
  4. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Da bin ich anderer Meinung. Denn sonst wird es absurd. Sky ist für mich da absolut im Recht. Und wie gesagt, das wird nicht nur bei Sky sondern überall so praktiziert. Oder glaubst du, dass du z. B. aus dem Jahresabo beim Eurosportplayer rauskommst, wenn die nächste Saison nicht mehr Skispringen übertragen würden?
     
  5. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Das Urteil (so es rechtswirksam wird) hat insbesondere für die von Relevanz, die z.B. nach Wegfall der Formel 1 Übertragungen durch Sky versucht haben, ein (Sonder-)Kündigungsrecht deswegen durchzusetzen, es aber nicht von Sky zugestanden bekommen haben und den Sky-Vertrag bis zum bitteren Ende bezahlen mussten. In solchen Fällen könnte man rückwirkend von Sky die Kostenerstattung mit Zinsen für das eigentlich nicht mehr genutzte Sky-Abo verlangen und auch gerichtlich durchsetzen.
     
  6. OMD

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    Es geht nicht um eine einzelne Sportart oder einen einzelnen Sender. Die Formel 1 wurde beispielhaft von der Verbraucherzentrale erwähnt. Wäre das meine Klage gewesen hätte ich direkt über den Umfang geklagt wenn mittendrin im Abo ganze Sendergruppen wegfallen.

    Lies Dir doch einfach das Urteil durch. Es wurde doch vom Gericht berücksichtigt das Rechte wegfallen können. Aber eben nicht in einem Umfang das am Ende des Abos nichts mehr davon übrig ist was 24 Monate vorher bei Abschluss noch alles da war.

    Es geht um die AGB Klauseln. Und die Klausel bietet dem Kunden nun mal nicht den geringsten Schutz. Fakt ist das Sky sich mit dieser Klausel das gebuchte Paket in der Theorie so zusammen stutzen kann, dass von meinetwegen am Anfang 20 Sendern am Ende nur noch 2 übrig bleiben oder das Sportpaket von 20 Sportarten auf 2 Sportarten schrumpft, der Gesamtcharakter hat sich ja nicht verändert. Bleibt ja weiterhin Sport.

    Und dem wurde endlich ein Riegel vorgeschoben das Sky nun nicht mehr beliebig in jeglichem Umfang Sender, Sportarten etc. rauswerfen kann und dem Kunden gegenüber sagen kann das sich ja trotzdem nichts am Gesamtcharakter verändert hat.

    Und derartige Klauseln die den Kunden derart unangemessen benachteiligen stehen eben nun einmal nicht im Einklang mit dem BGB. Und nach dem BGB wird sich auch jegliche Folgeinstanz halten da der Wortlaut darin eindeutig ist und im Urteil mit Volltext auch hinreichend darauf eingegangen wurde.

    Wie gesagt, lies das Urteil im Volltext. Geht nicht um eine Sportart sondern um Klauseln und was diese in der Theorie bedeuten können.
     
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  7. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    Sorry, wenn ich mal dazwischen grätsche, aber gerade dieser Vergleich ist Unsinn, denn das Programm des Eurosportplayers kann jeder problemlos mit monatlichen Verträgen erwerben. Eine Möglichkeit, die Sky bei seinen linearen Angeboten nicht anbietet. Die laufen Minimum 1 Jahr (ja, ich weiß, es gab Sonderaktionen, aber die gibt es aktuell nicht mehr).

    Würde Sky diese Möglichkeit selber anbieten, hätte das Gericht sicherlich anders entschieden, denn dann geht der Kunde bewusst eine größeres Risiko ein um Geld zu sparen. Sky bietet dieses in seinen linearen Angeboten aber nicht. Wer Sky will, muss sich mindestens 1 Jahr binden und hängt auch noch in einer automatischen Verlängerung. Das ist etwas fällig anders, als ein Anbieter, den man problemlos "monatlich" kündigen kann.
     
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  8. chris1969

    chris1969 Wasserfall

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    Sky D. darf sein Programmangebot und Pakete nicht willkürlich ändern. Nach dem das Urteil rechtskräftig geworden ist gibt es Einschränkungen im Umfang bei möglichen Änderungen. Die Formel 1 und die Premiere League sind ja von Sky wieder zurückgeholt worden. Also, die Gefahr das im Sportpaket nur noch eine Sportart übertragen wird ist nicht so groß. Bei einseitigen Leistungsänderungen muss ein triftiger Grund her wie z.B. "Amazon hat bei der Bundesliga oder Filmrechten viel mehr geboten/das ist für uns wirtschaftlich nicht machbar". Sender könnte Sky später als Ersatz per Stream anbieten.
     
  9. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    Natürlich dürfen sie das auch nach dem Urteil. Sie dürfen nur keine Klausel mehr verwenden, die das Risiko, welches das Geschäft mit zeitlich begrenzten Rechten mit sich bringt, praktisch ausschließlich an den Kunden weiter gibt und sich durch die AGB selber einen Blankoscheck ausstellen.
    Sie müssen dem Kunden also ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Um mehr geht es doch gar nicht.
    Natürlich erhöht sich das Risiko damit für Sky, dass sie bei Rechteverlust auch immer das Risiko eines Kundenverlust eingehen, der dann eben "sofort" eintreten kann.

    Wir leben aber eben nicht mehr im Jahr 2000, sondern 2019 und es gibt zig andere Anbieter die (wenn auch im Streaming) beweisen, dass man auch mit monatlichen Laufzeiten sehr erfolgreich sein kann - vielleicht sogar erfolgreicher, da damit ja auch die Hemmschwelle des Aboabschlusses sinkt.

    Sky wird sich hier auf Dauer einfach dem Markt anpassen müssen und dazu gehört dann eben auch, dass man ständig neues bieten muss, wenn man die Kunden halten will, oder bei Verlusten sich um adequaten Ersatz kümmern muss.

    Deshalb kann ich es auch nicht nachvollziehen, wie man sich als Endkunde hier auch noch auf die Seite von Sky schlagen kann. Letztlich sind es doch unsere Rechte die dadurch gestärkt wurden und Sky wiederum wird dazu gezwungen sich aktiv um ein ständig besseres Angebot zu kümmern, da die Kunden sonst abspringen. Da kann man doch nicht wirklich gegen sein!
     
  10. OMD

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    Ändert jedoch nichts an der Tatsache das diese "zurückgeholten" Inhalte erst einmal aus Laufzeit-Abos mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit raus gefallen sind (Rausfall 1 bis 3 Jahre) und zusätzlich noch ne ganze Latte Sender einschließlich ganzer Sendergruppen wie P7/S1 und RTL Gruppe raus gefallen sind und die Klausel Sky diesbezüglich Tür und Tor geöffnet hatte so zu verfahren wie man wollte.

    Und dem hat man nun endlich einen Riegel vorgeschoben der auch beim BGH Stand hält. 2007 gabs da ja schon einmal ne Klatsche.
     
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