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Sky darf das Programm nicht für den Kunden unzumutbar ändern!!!

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von DVB-T2 HD, 6. März 2019.

  1. Plas1682

    Plas1682 Platin Member

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    Solche Worte haben hier nix zu suchen.
     
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  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Sie müssen nicht, aber sie dürften, wenn sie wollten.

    Sagt wer?
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Dein Heizöl- oder Stromlieferant kann Dir auch nicht garantieren, daß das Angebot gleich bleibt und sich die Preise nicht ändern. Aber Du mußt nur für Heizöl bezahlen, welches auch geliefert wird, und bei einer Strompreiserhöhung steht Dir ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

    So wird das üblicherweise gehandhabt.
     
  4. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Du vergleichst wie so oft Äpfel mit Birnen.
     
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  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Das BGB gilt nun mal sowohl für Deinen Apfel- als auch für Deinen Birnenlieferanten. :p
     
  6. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Sorry, nun bin ich kein Jurist und auch nur Ex - Abonnent..
    Aber ich halte dies halt für Lebensfremd..
    Wie ich auch schon schrieb, dann muss der Kunde in Zukunft wirklich für jedes Sportrecht, was er sehen will, einzeln zahlen..
    Und ob der dies will..
    Wenn ich als Kunde als " Geschäftsfähig " gelten soll, muss mir folgendes bewußt sein ..:
    Letztlich kann kein Anbieter für ewige Laufzeit eines Rechtes garantieren..Und natürlich sind Kostengründe wohl auch eine logische Erklärung für die Streichung eines Rechtes..
    Wie man eine Mindestanzahl an Rechten im jeweiligen Paket festlegen wollte, um eine unzumutbare Situation zu verhindern, ..auch irgendwie schwierig, bei Null liegen die bei Sky ja denn auch nicht..
    Wäre ja auch im Cinema - Bereich irre..
    Dann kommt irgendwann der nächste, der ne SoKü will, weil Vertrag mit Studio XY ausgelaufen und nicht verlängert wurde, und der Kunde ja ausschliesslich nur die Filme von Studio XY gesehen habe und nur deshalb das Cinema - Abo habe....
    Nun gut, dies war jetzt ein LG, was draus wird..
    Natürlich könnte Sky demnächst vielleicht auch einfach alle Rechte, was den Sportbereich, den Bereich Studios im Cinema - Paket, u.s.w. online stellen, mit dem vorraussichtlichem Ablauf dieser jener..
    So mit herunter tickendem Countdown..
    Unter dem Vorbehalt einer möglichen Verlängerung, die aber nicht garantiert sei..
    Dann gäb es den Quatsch hier nicht..
    Aber ich bin nur Laie..Nichts für ungut..
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. März 2019
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  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Korrekt. ;)
     
  8. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Nein. Weil Du das Urteil immer wieder falsch auslegst ;). Es geht nicht darum dass Sky während der Laufzeit eines Vertrages den Mindestumfang der zum Vertragsschluss vorlag gewährleisten muss, also faktisch nie mehr etwas rauswerfen dürfte, sondern es ging der VBZ und dem LG nur darum, dass wenn Sky etwas rauswirft, dem Kunden zugestanden werden muss, dass er per Sonderkündigung raus kann, wenn es sich um etwas handelte, weswegen dieser Kunde Sky hatte oder noch hatte. Desweiteren bezieht sich auch die "Unzumutbarkeit" genau darauf. Also nicht etwa darauf dass es unzumutbar wäre dass genau F1 rausfliegt oder eine bestimmte Kochshow die der Kunde sooo geliebt hat, sondern dass es unzumutzbar ist, dass sich Sky mittels "Gesamtcharakter" einen Freibrief für jegliche Änderung geschaffen hat, ohne dass der Kunde auch nur den Hauch einer Mitwirkungschance in Form einer Sonderkündigung hat. Sie hatten lt. AGB jede Änderung des Umfangs und des Inhalts der Pakete zu schlucken und basta. Sky hat sich alle Vorteile gesichert, dem Kunden wurden alle Risiken übertragen. Damit ist es nun vorbei. Sky kann weiter Sender und Inhalte rauswerfen, nur müssen die Kunden dann ein Mitwirkungsrecht in Form einer Sonderkündigung oder vermutlich mindestens eines Paket Downgrades während der MVL (auch bisher ausgeschlossen) bekommen. Die Alternative wäre, dass Sky ab April 2019 nur noch Abos mit monatlicher Kündigungsfrist anbietet. Auch dann wäre der VBZ und dem LG München Rechnung getragen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2019
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  9. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Deshalb schrieb ich ja in einem meiner ersten Posts auch, dass ich der Meinung bin, der Kunde müsste nachweisen, aus meiner Sicht, das der Kunde das Sportpaket nur und expliziet wegen meinetwegen F1 abonniert hat..
    Oder im Vertrag expliziet der Grund angegeben werden, das ich das Paket nur wegen F1 abonniert habe..
    Ich denke, in der heutigen Zeit, kann man sich v o r Abschluss eines Vertrages schon informieren, wie lange ein bestimmtes Recht vorhanden ist..
    Sicher nicht zu 100 % , aber es gibt mittlerweile schon die Möglichkeit an sich..
    Und dann kann ich auch als Kunde ja nun nicht vorraussetzen, das dieses Recht nun ewig vorbleibt..
    Wenn nun während dieser Zeit meines Abos ein Recht ausläuft und nicht verlängert wird, dann kündige ich halt normal und gut ist..

    Letztlich, und darauf will ich hinaus, abonniere ich kein einzelnes Sportrecht, Bundesliga ausgenommen, sondern ein Paket..

    Müsste also wirklich auf einzelne Pakete, jeweils einzeln abonnierbar hinauslaufen..
    Wie auch mein Cinema - Beispiel..
    Übertragen dann auch auf das Filmpaket jeweils einzeln..
    - Filmstudio A
    -Filmstudio B
    etc..
    Beim Sportpaket als Beispiel, so es dann jede Sportart einzeln abonnierbar wäre, kann es dann natürlich sein, das das Angebot dann wirklich auf zwei Sportrechte schrumpft, wenn niemand bereit ist, ausser für Fußball einzeln zahlen zu wollen..
    Generelle Möglichkeit der monatlichen Kündigung das Abos würde natürlich auch solche Diskussionen überflüssig machen, aber auch hier bin ich schon der Meinung, das ein Anbieter, also nun nicht speziell nur Sky, bin ja kein Fanboy,:D, auch mit halbwegs verlässlichen Einnahmen über einem bestimmten Zeitpunkt planen müsste..
     
  10. chris1969

    chris1969 Wasserfall

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    Ja das stimmt, es war doch nur das erste Urteil. :sleep: