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Sky darf das Programm nicht für den Kunden unzumutbar ändern!!!

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von DVB-T2 HD, 6. März 2019.

  1. sanktnapf

    sanktnapf Guest

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    Damit die nicht Sky Kunden wieder freie Fahrt haben. Was soll bei dem Thema hier schon rauskommen. Eine wohkfühloase für alle Sky Kritiker :rolleyes: Und die Moderation unterstützt das mit der Löschung noch. Naja.....
     
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  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Entschuldigung dass das LG München den Sky Kritikern recht gegeben hat. :rolleyes: Passt nicht im manche Weltbilder, aber das ist nunmal die Realität und nicht die Parallelwelt der Sky Superfans.

    Und es ist gut dass es solche Threads gibt, da immer noch zu viele Kunden glauben Sky sei ein seriöses Unternehmen und wenn die sagen "das ist so", dann sei das so, weil das ein großes seriöses Weltunternehmen sei.
     
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  3. pallmall85

    pallmall85 Board Ikone

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    Ich versteh die Diskussion nicht. Wenn ich das Produkt Sky nicht mehr möchte bzw. es nicht mehr meinen Erwartungen entspricht, dann kündige ich und lebe ohne Sky.
    Hier wird immer so getan, als wenn man gezwungen wird bzw. bei Kündigung standrechtlich erschossen wird.
    Wenn ich es toll finde, dann abonniere ich es, bin glücklich und kann das auch hier kundtun.
    Natürlich sollte es demjenigen bewusst sein, dass es hier eine 2 Klassengesellschaft gibt.
    Sky Fanboys und Sky Hater.
    Wie draußen halt...schwarz und weiß und dazwischen ist nichts.
     
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  4. sanktnapf

    sanktnapf Guest

    Das ganze Thema ist doch vollkommen affig. Fliegt die F1 sollen die Verträge für nichtig erklärt werden. Jetzt kommt die F1 neu dazu. Muss Sky die dann auch für 5 Euro extra vermarkten?

    Wenn was wegfällt wird gewinselt, kommt aber was dazu kommen die Freibierlätschen natürlich wie selbstverständlich daher dass das gratis im Programm sein muss.
     
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  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Da die F1 Kunden bekanntermaßen dieselben Preise wie 2018 für Sky Sport bezahlen, ist es ja wohl selbstverständlich, dass das damals Inkludierte ohne Aufpreis wieder inkludiert wird und nicht etwa noch als große Investition ins Programm verkauft wird, die einen Sonderobolus rechtfertigen würde. Und lt. den Sky Fans habe Sky Liberty Media derbe abgezogen und durch das eine Jahr aussitzen bestimmt 50% Rabatt rausgeschlagen. Da ist eine Inkludierung praktisch alternativlos.

    Und am Thema ist überhaupt nichts affig. Wieder einmal mussten Gerichte Sky erklären was Kundenservice ist und was Kundenrechte sind und dass ein Vertragsverhältnis zweiseitig ist und nicht nur Sky allein über alles richten kann. Es ist gut, dass der "Gesamtcharakter" Blödsinn nun ein Ende hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2019
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  6. sanktnapf

    sanktnapf Guest

    Als überzeugter Nicht Sky Kunde betrifft dich das doch eh nicht.
     
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Die Mitarbeiter der VBZ auch nicht und die haben trotzdem geklagt. Und nu?
     
  8. sanktnapf

    sanktnapf Guest

    Vergeudung wertvoller Freizeit. Aber ok, jeder braucht ein Hobby. Also genieße deinen Triumpf. Gute Nacht!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. März 2019
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  9. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Also das ganze ist doch absurd. Kein Anbieter kann auf ewig garantieren, dass das Angebot an Sendern und Sportrechten gleich bleiben wird. Das handhabt nicht nur Sky so sondern alle Anbieter in der ganzen Welt. Sky kann doch keinen Sender oder Liga, Sportart etc. zwingen zu einer Verbreitung auf seiner Plattform. Das kann doch niemals ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein.

    Dieses Urteil wird Sky anfechten und in höherer Instanz nichtig machen.
     
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  10. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Der BGH wird sich freuen, wenn die Pfiffikusse von Sky wieder mal vor ihm stehen. 2007 wurden die Sky AGB schon mal vom BGH zerrissen.

    Das LG München hat wie gesagt anerkannt dass es bei Programmrechten zu Änderungen kommen kann, die bei Vertragsschluss zwischen Kunde und Sky nicht absehbar sind. DAS war aber garnicht Thema, sondern dass Sky bei eben diesen Änderungen Kunden nicht nur jegliche Rechte abspricht mit Verweis auf Wegfall eines für den Kunden essentiellen Rechtes eine Sonderkündigung auszusprechen, sondern sich mit dem "Gesamtcharakter" Konstrukt einen Freibrief ausgestellt hat, Programmrechte wie die F1 und EL einfach so aus Kostengründen rauszuwerfen und nicht etwa in einem "harten" Bietergefecht "überraschend" verloren zu haben und durch den "Gesamtcharakter" Freibrief wie gesagt das Sportpaket bis auf Handball reduzieren kann (das Beispiel hat auch das LG München gebracht), ohne dass es Sonderkündigungsrechte gibt denn Handball ist...richtig..."Sport" und nach Sky AGB ist damit der "Gesamtcharakter" des Sportpaketes weiter erhalten. Also lieber Kunde, wenn mal wieder Sportrechte flöten gehen halte die Fresse, überweise weiter die Abogebühren und geh zu Mutti weinen, wie ja auch die Sky Fans hier immer in den Fällen empfehlen. Das hat das LG München für unwirksam erklärt.
     
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