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Sky Bestandskunden Infos, Pakete, Vertragsfragen / Keine Abovermittlung!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Jürgen 7, 31. Dezember 2020.

  1. baumen

    baumen Gold Member

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    Ach gucke da ! Hab mal gehört , daß so etwas sicher nicht passieren wird.
     
  2. FritzFuchs04

    FritzFuchs04 Neuling

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  3. FritzFuchs04

    FritzFuchs04 Neuling

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    Kann ich gerne nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale machen. Das Schreiben kam gestern per Mail und ich müsste das kopieren und hier reinsetzen. Dazu möchte ich mich erst absichern. Den Vertrag habe ich vor anderthalb Jahren verlängert und wie wohl viele hier den Preis als Dauerzustand erklärt bekommen. In der mir vorliegenden Bestätigung steht der Preis festgelegt bis zum Vertragsende. Allein das sollte Sky schon die Möglichkeit der Erhöhung nehmen. Sky hat aber hier einen bis Vertragsende festgelegten Preis erhöht. Ich bin zwar kein Jurist, aber aus meiner Sicht ist das nicht möglich.
    Weiterhin hat Sky mir aufgrund meiner Ablehnung zur Erhöhung ohne Darlegung der Kosten gekündigt. Auch das ist aus meiner Sicht nicht einfach möglich, da ich der Änderung der AGB widersprochen habe und von Sky hierzu eine Bestätigung erhalten habe.
    Egal, wie das nun weitergeht. Für mich besteht das Risiko darin, dass ich zukünftig Fußball außerhalb gucken muss. Neben einem überschaubaren Kostenrisiko für das laufende Verfahren.
     
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  4. baumen

    baumen Gold Member

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    Sollte es wirklich Sky passiert sein bei den Schreiben…..die sie ja für jeden Kunden neu tippen….…(n)…..daß dort nicht wie bei den anderen allen was vonDauervorteil steht, sondern hier eine Preisgarantie bestätigt wurde!
     
  5. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Passiert auch nicht von allein, er hat wiederholt die AGB nicht akzeptiert.
    Welche Wahl bleibt dann Sky?
     
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  6. baumen

    baumen Gold Member

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    Ist ja klar, dass die das nicht einfach so machen, wurde aber immer gesagt, die brauchten jeden Kunden und würden eigentlich immer ,,zurück rudern".
    Da hilft dann auch alles Beschwerden an die Geschäftsleitung nicht mehr. Hoffe ich zu mindestens, dass sie sich dann nicht wieder unglaubwürdig machen.
     
  7. OMD

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    Alles worauf Musik von OMD empfangbar ist :-)
    Da liegt der Punkt! Für Dich ist das Kostenrisiko überschaubar. Und das ist auch gut so. :);)

    Für Sky hingegen ist das Kostenrisiko nicht überschaubar. Die wissen ja nicht wer künftigt klagt.

    Aber die wissen aus der Vergangenheit wer geklagt hat und ob die das was gekostetet hat.

    Sind z.B. etwaige Verlustkostenvon Prozessen in der Preiserhöhung mit eingerechnet? Wieso werden AGB zum Nachteil des Kunden geändert etc....

    Der BGH hatte sich eigentlich klar ausgedrückt das alles transparewnt dargestellt werden muss. Sky kann das offensichtlich nach wie vor nicht. Da wird einem dann halt gekündigt. Das sagt dann wiederum alles.

    Mal gucken wieviel Kunden Sky dann noch kündigt wenn diese der Preiserhöhung widersprochen haben. Die können es sich ja auch sowas von leisten zahlenden Kunden zu kündigen, wo man jeden zahlenden Kunden braucht.

    Ich drücke dir da jedenfalls mit der Verbraucherzentrale die Daumen. Du machst wenigstens was. :)
     
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  8. Berliner

    Berliner Lexikon

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    10 Jahre war es Sky doch recht und die Preise gingen bei Rückholung sogar noch runter. Wenn das Preis/Leistungsverhältnis für Sky ruinös ist, hätte es das Angebot nie geben dürfen. Jetzt werden die Kunden die das Angebot angenommen haben abgestraft. Schöner Kundenservice.

    Liegt eine explizite Kündigung zu Tag X vor wie "hiermit kündigen wir ihr Abonnement zum Tag X" oder nur eine Drohung das Abo über die MVL hinaus nicht zu verlängern? Drücke dir die Daumen wegen VBZ. Einem Kunden kündigen, der eine windige Preiserhöhung ohne gerichtlich geforderte detaillierte Darlegung der Kostensteigerungen nicht akzeptiert, dürfte für Anwälte eine dankbare Aufgabe werden. Einen "Imageschaden" für Sky kann es zumindest nicht geben...ohne Image. Unter 0 geht ja nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2021
  9. FritzFuchs04

    FritzFuchs04 Neuling

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    Kündigung von Sky liegt zum 31.01.22 vor. Mit der Aufforderung verbunden, die Geräte zurückzusenden.
    Und zwar ausschließlich wegen des Widerspruchs zur Preiserhöhung.
    Ich habe natürlich der Kündigung sofort widersprochen und die Fortführung des Vertrages zu den bisherigen Konditionen verlangt.
     
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  10. Wolfgang38

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    Zitat von FritzFuchs04 vom 11.09.2020:
    "Alt: E+ / C / B / S / HD UHD / Q Service + Go
    Laufzeit bis 31.10.20 = 34,99

    Neu: alles wie oben mit monatlicher Kündigung für 34,99 + 29 € + 2 Freifilme"

    Zitat von FritzFuchs04 vom 19.12.2021:
    "Habe seit nunmehr 1,5 Jahren komplett mit qService und Netflix für 34,99 als Dauervorteilspreis bis Vertragsende.
    Habe natürlich auch die zwei Euro Erhöhung gekriegt.
    Widerspruch eingelegt. Standardabsage. Wieder Widerspruch eingelegt.
    Nun hat sky mir gekündigt.
    Da ich gegen sämtliche Änderungen der AGB in den letzten Jahren widersprochen habe, werd ich nun unter Zuhilfenahme der Verbraucherzentrale prüfen, ob ich gegenSky vorgehen kann."

    Wie bei allen anderen wäre die Preiserhöhung erst nach der VMZ vollzogen worden.

    Ich denke, dass die Annahme des Angebots am 11.09.2020 gleichzeitig die Annahme der damalis gültigen AGB's mit sich brachte und damit auch für FritzFuchs04 gültig wurden. Alle anderen AGB Veränderungen während der Laufzeit kann sicher gut widersprechen. Entweder man beendet das Abo nach der Zeit oder man verlängert den Vertrag, was ja quasi ein neuer Vertrag ist mit den neuen AGB's.

    Zum Vertrag gehören immer zwei handelnde Vertragspartner. Wenn einer nicht mehr will, dann sollte man auseinander gehen.

    Meines Erachtens sollte hier ein neuer Thread für dieses Thema aufgemacht werden, es scheint hier mehr ums Prinzip zu gehen, als ums Recht haben oder Recht zu bekommen.
    Wenn jemand streiten will, wird er streiten.

     
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