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Sky Bestandskunden Infos, Pakete, Vertragsfragen / Keine Abovermittlung!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Jürgen 7, 31. Dezember 2020.

  1. ElFan

    ElFan Junior Member

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    Waren 8€ für E+ statt E und 3€ für Netflix Premium.

    Da der Preis ja bis Oktober 2022 noch fast ein Jahr bestehen bleibt habe ich noch genügend Zeit, mir Gedanken zu machen (und auch Erfahrungen anderer abzuwarten).
     
  2. deepmac1

    deepmac1 Silber Member

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    Nix für ungut, aber jetzt haben sie mir eine Preiserhöhung auf 60 Euro ab Februar angemeldet, hatte bisher eh schon schlechtes Gewissen wegen hohen Kosten und Inflationsgefahren, jetzt bin ich da raus , bleibt Netflix 18 Euro und im Winter Nhl 15 euro ab und an disney+.
    Uci Unlimited für 23,50 habe ich ja auch noch
     
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  3. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Das ist ja teurer als ein neues Abo. Da hast du ja scheinbar schon viele Jahre was verpasst zu korrigieren.
     
  4. Mario1860

    Mario1860 Senior Member

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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage, die vermutlich nicht all zu viele betrifft, vielleicht kann mir dennoch jemand helfen.

    Ich habe einen (mittlerweile) alten Sky Vertrag, heißt:
    Damaliges Angebot für Betrag X habe ich ein „Lifetime-Abo“ mit monatlichem Kündigungsrecht, darf dies allerdings nicht kündigen, da es die allseits bekannten Rückholer nicht mehr gibt.

    Sprich ich habe Sky Komplett mit 2 Sky Q-Receivern, bei beiden HD+ und möchte das „reine“ Sky-Abo auch weiterlaufen lassen, HD+ wird ja lediglich verrechnet.

    Ich benötige jedoch nur noch bei einem Receiver HD+:
    Kann ich HD+ bei nur einem Receiver kündigen, ohne dass davon mein „Alt-Vertrag“ berührt wird?
    Falls ja, wie am besten?

    Ich habe Angst, dass Sky mir dies als Kündigung auslegt (oder trotz anderer Aussage einfach so einträgt) und ich mein Abo so nicht wieder erhalten würde (Gründe bekannt).

    Da ich Sky schon sehr lange kenne wollte ich erstmal hier nachfragen, auf die Aussagen der CCA gebe ich nichts…
     
  5. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Einfach eine Kündigung für das HD+ Paket mit Nennung der Kartennummer, bei der HD+ enden soll, schreiben.
    Dies mit bitte einer Kündigungsbestätigung für das HD+ Paket in ein Dokument packen und so an anhang@sky.de schicken.
     
    baumen, Mario1860 und Wolfgang38 gefällt das.
  6. roddick84

    roddick84 Junior Member

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    Ich melde mich hier nach langer Zeit wieder mal :)

    Ich selbst habe seit nun fast 2 Jahren: 2x Sky Q Receiver mit E+B+S+HD um 29,99€, für mich ist das so OK...

    Jetzt war ich gestern bei einem Bekannten der seit 23.12.2012 folgenden Vertrag hat:

    einen Sky + Receiver (320GB) mit E+B+S+C+HD+TV Digital um 73,99€
    (Aufgrund der alten Preisstruktur ohne Sky Kids und ohne UHD)

    Jetzt hab ich im ersten Schritt mal angerufen, die die Beendigung des Abos angekündigt und dabei 42,50€ bekommen (+ Q Receiver um 12,90 Logistikpauschale aber ohne UHD)

    Was würdet ihr nun machen?
    Die Kündigung per Post einfach mal rausschicken?

    P.S.: Hier gehts um Sky AT ;)

    mfg
     
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Definitiv schriftlich. Auf "Androhung einer Kündigung, wenn...." gibt es nur schlechte oder keine Angebote.
     
  8. Ben78

    Ben78 Neuling

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    Man hat mich nun auch per E-Mail angeschrieben:


    [​IMG]


    Dachte die alten 34 Euro wären möglich?
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Sind sie doch auch im Jahresabo. + 3,50 Euro. Da die Preiserhöhung aber mehr als 10% sind, würde ich mit Verweis auf die AGB dieser widersprechen. Mit dem Risiko dass Sky dich aktiv aus dem Vertrag entlässt. Die Erfahrung mit der Preiserhöhung aus 2020 hat aber gezeigt, dass bei Widerspruch durchaus der alte Preis, hier 34 Euro, weiter möglich ist. Nur ist das eben Zockerei. Man kann auch ängstlich die Preiserhöhung klaglos schlucken oder sagen jo, ist es mir wert. Hat Sky die Preiserhöhung denn auch begründet? Das kann man als Kunde auch verlangen, erst recht wo Sky sich seit 2020 zum Transparenzanbieter ernannt hat. Davon ab ist es rechtlich notwendig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. November 2021
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  10. Ben78

    Ben78 Neuling

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