1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sky - außerordentliches Kündigungrecht?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Blacky704, 3. April 2012.

  1. Union Jack

    Union Jack Platin Member

    Registriert seit:
    13. November 2011
    Beiträge:
    2.530
    Zustimmungen:
    39
    Punkte für Erfolge:
    58
    Technisches Equipment:
    Sky+ Pro UHD-Receiver
    Anzeige
    AW: Sky - außerordentliches Kündigungrecht?

    Der Thread hat Potential. Der Eine kann keine AGB lesen, der Andere ist ein verkappter Erweckungstheologe.
     
  2. mySky

    mySky Guest

    AW: Sky - außerordentliches Kündigungrecht?

    :winken::D:D:D:winken:
     
  3. dj_tiziano

    dj_tiziano Junior Member

    Registriert seit:
    9. Juli 2010
    Beiträge:
    142
    Zustimmungen:
    15
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Sky - außerordentliches Kündigungrecht?

    Jedem "Erwachsenen" welcher im Stande ist Verträge zu unterzeichenen kann wohl auch zugemutet werden die AGBs des Vertrags zu verstehen und gegebenenfalls rechtzeitig zu kündigen!

    Sky muss schließlich auch kurzfristig, zumindest die 12 Monate, mit dem Geld planen können.

    Und was sagst du dann den ganzen netten Netzbetreibern mit ihren !!!24 Monaten!!! Mindestvertragsdauer? Bei meinem werden AGB Änderungen immer ganz heimlich in der ONLINE Papierrechnung versteckt! Wer da nicht aufpasst zahlt gleich mal 5 Euro mehr pro Monat (wäre mir fast passiert)!
     
  4. Wachtauf

    Wachtauf Neuling

    Registriert seit:
    1. Juni 2012
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: Sky - außerordentliches Kündigungrecht?

    Seid ihr der Meinung, dass man vom eigentlichen Thema und von den Problemen ablenken kann, wenn man alles ins Lächerliche zieht?
    Mir tun die Leute leid, die sich in dieses Forum verirren, um eine hilfreiche Antwort zu erwarten.

    Ergötzt euch doch in "alles ist so schön, wie es ist".
    "Wir lassen alles mit uns machen - solange der Bildschirm so schön bunt flimmert". Erinnert alles ein wenig an die TV-Serie "Max Headroom" aus den 80ern.
     
  5. Wachtauf

    Wachtauf Neuling

    Registriert seit:
    1. Juni 2012
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: Sky - außerordentliches Kündigungrecht?

    @dj_tiziano
    Ich bezweifle, dass alle Kunden die AGB in seiner Gänze verstehen.
    Firmen, die AGB veröffentlichen, werden regelmäßig abgemahnt, weil deren AGB irreführend, missverständlich und nicht rechtskonform sind.
    Zur Mindestvertragsdauer und "heimlichen" Änderung der AGB:
    Schade, dass Verbraucher in diesem Land keinen wirklichen Schutz genießen.
    Das ist aber ein anderes Thema.
     
  6. pinocchio007

    pinocchio007 Junior Member

    Registriert seit:
    31. Juli 2009
    Beiträge:
    128
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Sky - außerordentliches Kündigungrecht?

    Also jeder der Sky abonniert tut dieses freiwillig und ist sich vorher über die kosten klar. Und wenn Sky eine vertragslaufzeit von zwölf Monaten vorgibt und ich mich damit, durch unterschrift, einverstanden erkläre habe ich diese zwölf Monate den vereinbarten Betrag zu Zahlen. Und wie üblich verlängern sich Verträge wenn man nicht vorher,fristgerecht, kündigt... Also vorher mal lesen und dann motzen. Und das hat mit Verbraucherschutz etc. nichts zu tun. Und wenn ich sky Sage, dass ich nach Australien ziehe wird es bestimmte auch ein sonderkündigunsrecht geben..
     
  7. mySky

    mySky Guest

    AW: Sky - außerordentliches Kündigungrecht?

    Wenn Du in diesem Forum ein bischen gelesen hättest, wüsstest Du, daß das Bullshit ist, was Du da schreibst!
    Also aufwachen und hier vor dem schreiben erst mal lesen!
     
  8. fcsh

    fcsh Board Ikone

    Registriert seit:
    13. September 2002
    Beiträge:
    4.399
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Sky - außerordentliches Kündigungrecht?

    @Wachtauf

    Was willst du hier erreichen? Du meldest dich heute an, machst wieder einen alten Thread auf, stellst wirre Behauptungen auf, und hast offensichtlich keine Ahnung von Verträgen.

    Ganz deutlich für dich:

    - Eine Vertragsverlängerung um 12 Monate ist seit Jahren standard bei Mobilfunkverträgen, Versicherungen, DSL, PayTV, ggf auch Strom. Max. 12 Monate ist gesetzlich vorgeschrieben;
    - Nur weil ab und zu mal AGB von den Gerichten beanstandet werden, heisst nicht, dass diese nichts wert sind. Auch sky (Premiere) hatte schon mal unzulässige Klauseln drin, die nun mal nicht mehr vorhanden sind;
    - Wer Verträge und AGB nicht lesen will oder nicht verstehen kann soll vielleicht auch keinen Vertrag abschliessen. Klingt vielleicht hart, aber die Angaben zur Laufzeit und zu den Kündigungsfristen sind meiner Meinung nach deutlich genug.
     
  9. dittsche

    dittsche Board Ikone

    Registriert seit:
    13. August 2007
    Beiträge:
    4.822
    Zustimmungen:
    1.835
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Sky - außerordentliches Kündigungrecht?

    Eins, zwei, drei und wieder mal vorbei :D

    Mensch @ Berliner, heute schon wieder mal verschissen mit Deinen Vorhersagen. Deinen Titel als SKY-Nostradamus bist Du bald los hier ;)
     
  10. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

    Registriert seit:
    3. August 2008
    Beiträge:
    3.350
    Zustimmungen:
    188
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: Sky - außerordentliches Kündigungrecht?

    Da bin ich mir nicht sicher... An diese "angebliche" Kulanzlösung kann ich nicht so recht glauben. Die Angelegenheit war ja schon recht weit eskaliert und i.d.R. ist es bei Unternehmen dann so, dass zuerst alle strittigen Forderungen beglichen werden müssen.