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Sky außerordentlich kündigen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Alfred Neubauer, 8. Januar 2010.

  1. lars_munich

    lars_munich Senior Member

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    AW: Sky außerordentlich kündigen

    Na, dann schreib doch einfach, ich zitiere horud in Verbindung mit Deinem Grund:

    "Name
    Smartcard-Nummer

    hiermit kündige ich mein Abonnement außerordentlich, weil da ja nur noch der selbe müll läuft jedentag die gleichen filme etc.dann sind sender weg die sonst da waren etc. das nervt tierisch an.

    Schönen Gruß und Tschö."

    Das unterschreibst Du und schickst an

    Sky Deutschland Fernsehen GmbH
    22033 Hamburg


    :D
     
  2. gauloisesbert

    gauloisesbert Silber Member

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    AW: Sky außerordentlich kündigen

    Missmanagement ist schon richtig, aber im falschen Kontext ... Wir reden hier nicht über Heidi Klum! :winken: :LOL:
     
  3. Markus Krecker

    Markus Krecker Lexikon

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    AW: Sky außerordentlich kündigen

    Aber einen Vetrag kannst du abschließen, was? :rolleyes: Du wirst eh nicht mit einer außerordentlichen Kündigung durchkommen

    Und Sender können nicht eiinfach so weg sein. Da muss bei dir ein Empfangsproblem vorliegen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. November 2010
  4. JackHunter

    JackHunter Neuling

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    AW: Sky außerordentlich kündigen

    dann frag ich anders,

    welchen grund müsste ich denn neben umzug angeben das ich da rauskomme??

    Gruß
     
  5. canucks

    canucks Silber Member

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    AW: Sky außerordentlich kündigen

    Am Besten zieht noch immer "Tod des Vertragspartners"! Einfach beim Standesbeamten Deines Vertrauens eine gefälschte Todesurkunde besorgen und an Sky schicken... :rolleyes: :eek:

    Im Ernst: Du kannst mit den von Dir geschilderten "Gründen" (die setze ich mal absichtlich in Anführungszeichen!) keine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
     
  6. michatubbie

    michatubbie Board Ikone

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    AW: Sky außerordentlich kündigen

    Wie lang läuft dein Vertrag denn schon udn was zahlst du monatlich bzw. welche Pakete hast du abonniert?
     
  7. Markus Krecker

    Markus Krecker Lexikon

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    AW: Sky außerordentlich kündigen

    1. wird von dir verlangt, dass du dich bereits im Vorfeld das heißt vor Aboabschluss im Internet, in TV-Zeitschriften über die Sender und deren Programm informierst

    2. warum sollte dich Sky außerordentlich aus dem Vertrag lassen. Sie erbringen doch ihre Leistung, indem sie dir die freigeschalte Smartcard sowie ggf. einen Receiver zu Verfügung stellen, solltest du ein paar abonnierte Programmme nicht empfangen können, ist das ganz alleine dein Problem. Dafür ist Sky nicht verantwortlich. Den Empfang musst ganz alleine du als Abonnent sicherstellen.

    3. du kannst also nur deinen Vertrag ganz normal zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Vorher wirst du so oder so nicht aus dem Vertrag kommen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. November 2010
  8. lars_munich

    lars_munich Senior Member

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    AW: Sky außerordentlich kündigen

    Tod (Du könntest Dich zum Beispiel erschiessen) oder Umzug in Verbindung mit technischer Un(empfangbarkeit) von Sky. Pfändung wäre auch noch gut, denn wenn alles über der Pfändungsfreigrenze gepfändet wird, kann man bei Dir auch keine Abo-Gebühren vollstrecken. Viel mehr gibt es nicht.

    Als erstes würde ich aber mal die Frage beantworten, wie lange Du Dein Abo schon hast und ob Du schon ordentlich gekündigt hast. Dazu reicht der Satz "Hiermit kündige ich zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung".
     
  9. Bateman1980

    Bateman1980 Platin Member

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    AW: Sky außerordentlich kündigen


    :D:D
     
  10. boetschman

    boetschman Silber Member

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    AW: Sky außerordentlich kündigen

    "Tod (Du könntest Dich zum Beispiel erschiessen)"

    Dann aber bitte die Kündigung vorher abschicken, denn sonst wirds etwas schwierig danach noch den Brief einzuwerfen:LOL:.

    Leute Leute.....welch geistes Kind sich in den Foren herumtreibt.....

    Mal ne andere Frage so am Rande: Muss ich eigentlich die Toilettenrolle vorwärts oder rückwärts abrollen..........?
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. November 2010