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Sky akzeptiert "ältere" Gutscheine nicht (?)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Boris020, 9. Januar 2009.

  1. Anzeige
    AW: Premiere aktzeptiert "ältere " Gutscheine nicht

    muss premiere nicht, da der gutschein NICHT bei premiere erworben wurde.
    du bist kein kaufvertrag mit premiere eingegangen sondern mit deinem händler.
     
  2. BartS

    BartS Wasserfall

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    AW: Premiere aktzeptiert "ältere " Gutscheine nicht


    Das trifft aber nur zu, wenn die Angebotsbeschreibung korrekt war. Sollte sich der Gutschein überhaupt nicht für ein anderes Paket als Familie einlösen lassen, muss der Verkäufer ihn zurücknehmen - mit einer "plötzlichen Änderung seitens Premiere" würde er vor Gericht sicherlich nicht durchkommen.
     
  3. BartS

    BartS Wasserfall

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    AW: Premiere aktzeptiert "ältere " Gutscheine nicht

    Das ist irrelevant. Premiere muss den Gutschein einlösen ODER das Geld erstatten. Denn der Rechtsbruch bei Nichteinlösung liegt bei Premiere, nicht beim Händler. Ich weise aber darauf hin, dass wir hier gerade zwei verschiedene Fälle diskutieren (einer davon fiktiv) - einmal liegt die Verantwortung beim Händler, einmal bei Premiere.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Januar 2009
  4. Edelmax

    Edelmax Gold Member

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    AW: Premiere aktzeptiert "ältere " Gutscheine nicht

    Ach Dago-Daisy, das ist doch peinlich, und wenn Du sowas schreibst, dann mußt Du Dich doch nicht wundern, dass jeder denkt, alle Callis sind so.
    Ich habe Dir mal was gesucht, da steht viel Wahres drin. Obwohl ich nicht für deine Schulung zuständig bin.

    http://209.85.129.132/search?q=cach...verjährung+++händler&hl=de&ct=clnk&cd=3&gl=de

    Und nochmal: Es ist völlig irrelevant, was Ihr für den Gutschein mal bezahlt habt. Es ist relevant, welchen Wert der Gutschein zum Einlösezeitpunkt hat.
    Beispiel: Ihr ersteigert bei Ebay einen Amazon-Gutschein, auf dem ein Wert von 200 Euro aufgedruckt ist, für 150 Euro. Amazon löst Euch diesen nicht mehr ein, dann geht man von 200 Euro Wert aus und nicht von den 150 Euro, die ihr mal bezahlt habt!!! Von den 200 Euro dann noch die Gewinnpauschale weg...
     
  5. NoFa

    NoFa Guest

    AW: Premiere aktzeptiert "ältere " Gutscheine nicht

    Hobbyjuristen sind gefährlich ..

    Es spielt doch überhaupt keine Rolle, wer den Gutschein von Premiere erworben hat.

    Der Endkunde direkt oder der Zwischenhändler.

    Natürlich muss der Gutschein eingelöst werden. Er wird auch eingelöst. Leider benötigt man bei unseriösen Geschäftspartnern, wie Premiere einer ist, hin und wieder ein böses Schreiben mit Klageandrohung. Danach geht es dann auf einmal doch noch.
     
  6. achwas

    achwas Talk-König

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    AW: Premiere aktzeptiert "ältere " Gutscheine nicht

    Die Frage muss aber auch sein,wann wurde der Gutschein herausgegeben,seitens Premiere.wenn er älter ist,muss er dann noch eingelöst werden.Wenn premiere jetzt nur noch Familie freischaltet,muss man es akzeptieren.
     
  7. Edelmax

    Edelmax Gold Member

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    AW: Premiere aktzeptiert "ältere " Gutscheine nicht

    Das muß man Premiere gegenüber akzeptieren, aber nicht dem Gutscheinverkäufer gegenüber, der andere Angaben gemacht hat. Und das ist auch weniger eine Frage des Alters des Gutscheines, Serie ist nunmal nicht Bundesliga! Serie ist nach heutigem Stand in der Tat am ehesten Familie.
    Und wenn sich der Ebay-Verkäufer darauf beruft, dass er nicht gewerblich handelt und Rücknahme ausgeschlossen hat, wird ihm das nicht helfen, wenn er nicht das liefert, was er versprochen hatte!
     
  8. Stubentiger

    Stubentiger Junior Member

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    AW: Premiere aktzeptiert "ältere " Gutscheine nicht

    Wenn's ein Gutschein nur für Serie ist, dann ist das Angebot, Familie freizuschalten, genau betrachtet eigentlich nicht ganz so schlecht: Ich hatte im Febr. 08 ein Bundle mit einem Jahr Serie gekauft... als Serie abgeschaltet wurde, gab's als Ersatz nur den Einzelsender Fox (welcher mitnichten Inhalte von Serie sendet).

    Wenn's aber ein ganz allgemeiner Gutschein ist, würde ich alle Register ziehen.

    PS: Ich kenne zwar die Auktion im Detail nicht, finde es ganz allgemein aber immer wieder witzig, was da so unter privatem Mäntelchen bei ebay vertickt wird :confused:
     
  9. BartS

    BartS Wasserfall

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    AW: Premiere aktzeptiert "ältere " Gutscheine nicht

    Tja, das ist auch so eine Frage. Die Finanzbehörden setzen die Grenzen da ziemlich eng. D.h. wenn er innerhalb weniger Woche 10 oder mehr Premiere-Gutscheine verkauft, hat er praktisch keine Chance, als privater Verkäufer durchzugehen. Aber wie heißt es so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter.
     
  10. Martyrium

    Martyrium Neuling

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    AW: Premiere aktzeptiert "ältere " Gutscheine nicht

    Habe auch das Problem mit einem bei ebay gekauften Gutschein.
    Der Verkäufer hat im Angebotstext freie Auswahl angegeben,
    nun will mir Premiere nur noch Familie aufschalten.

    Der Verkäufer war als privat gekennzeichnet und verweist nach Anfrage,
    was denn nun mit meiner freien Paketwahl wäre, auf den Gewährleistungsausschluß in seiner Auktion.
    Er hätte ja nicht bewußt, falsche Angaben gemacht,
    da zum Zeitpunkt des Verkaufes ja noch freie Auswahl möglich war.
    Ich hatte den Gutschein (per email) Anfang November gekauft
    und wollte ihn nun zur BuLi Rückrunde einlösen.

    Der Verkäufer hätte erst jetzt durch mich von der Änderung erfahren.
    Er meint, ich solle Ihn doch als Familien-Gutschein bei ebay wieder verkaufen, die gingen dort im Moment zu über 120 Euro weg.

    Habe dann meinen Onkel angerufen, der ist Anwalt (zwar für Arbeitsrecht,
    aber er hat dazu einen Anwaltskollegen gefragt).

    Dieser meint, er müsse dem ebay-Verkäufer bei Haftungsausschluß eindeutig bewiesen werden, dass er wissentlich falsche Angaben gemacht
    hätte. Das wäre wiederum für mich als Käufer schier unmöglich.
    Der Verkäufer trete nur als Vermittler des Gutscheins und wäre für spätere Änderungen des Gutschein-Ausstellers (Premiere) nicht mehr haftbar zu machen.

    Zur Einlösung des Gutscheins bei Premiere sagt der Anwalt folgendes:
    Wenn keine Gültigkeit angeben ist und der Gutscheinaussteller in seiner
    ursprünglichen Rechtsform noch existiert, MUSS der GUtschein eingelöst werden, mit Verweis auf die Verjährungsfrist von 3 Jahren.
    ABER: Freie Paketwahl MUSS NICHT angeboten werden,
    wenn dieses nicht explilzit auf dem Gutschein angeben ist.

    Da es Serie nicht mehr gibt, könne Premiere Ersatz anbieten,
    oder den Gutscheinwert ausbezahlen.