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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Um es für manche bildhafter zu beschreiben, aber das hilft nicht bei jedem ;)

    Der BGH hat bei seinen Grundsatzentscheidungen zur wirksamen Einbeziehung von AGB, die es in allen Branchen gibt, keine Unterschiede zur Branche gemacht.

    Dies sind klare Regelungen des BGB.

    Bedeutet, das letzendlich viele Kunden Vertrag ohne AGB haben.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Dezember 2014
  2. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Sorry. Es ist durchaus üblich, dass Preiserhöhungen nur für Neuabschlüsse oder nach Rückholangeboten wegen Kündigung erfolgen. Nach den AGB müsste man bei Laufzeitverträgen z.B. den Vertragsbeginn berücksichtigen, denn Zitat:
    "...wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkostenveränderung“).
    Preiserhöhung z.B. wegen Lizenzkosten der Bundesliga (und das dürfte einer der größten Kostenfaktoren sein), wäre z.B. bei meinem Vertrag nicht möglich. Diese Standen schon vor Vertragsbeginn fest. Bei anderen Verträgen dürfte es anders aussehen.
    Daher auch meine Frage, woher MarcBush die Info "Preiserhöhumg ist aber für alle angekündigt 2015..." her hat. Da stört mich das "für alle" etwas.
     
  3. eddi40

    eddi40 Guest

  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    "Für alle" bezieht sich auf alle Abonnenten (einer bestimmten Bestandssituation oder wirklich alle), unabhängig halt vom Status der Wirksamkeit welcher AGB-Fassung auch immer.
    Sky wird die Preise entsprechend im Rundschreiben für jeden anpassen, und wer die passenden AGB-Klauseln nicht akzeptiert hat, kann ja dem dann widersprechen und bei sky auf gutes Gehör vielleicht stoßen.
    Da die Menschen in der Regel träge sind und konfliktscheu, macht es immer Sinn, allen höhere Preise mitzuteilen, da nur wenige widersprechen. Und wer widerspricht, dem teilt Sky mit, auch nach alten AGB waren Preiserhöhungen möglich, und die angebliche Unwirksamkeit einseitiger Preisanpassungsklauseln nach Rechtsprechung des BGH träfe hier nicht zu... Der Kunde müsste also klagen, und da rechnet Sky durch, dass es finanziell besser ist, von Millionen abzukassieren und zwei oder drei Kunden das später (außergerichtlich) zu ersetzen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Dezember 2014
  5. nu_81

    nu_81 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Auf den Tag freue ich mich schon. [emoji5]️
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Der Hinweis von tomcologne zu den AGB und Preisanpassungen ist in meinen Augen ja vollkommen richtig, aber ich glaub, sky denkt da nicht so tiefgründig wie wir...
     
  7. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Noch einmal, für Kaufleute ist das BGB nachrangig, dort gilt HGB. Dein Großhandelsbeispiel hat mit dem hier also nichts zu tun.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Lies das Urteil, dort geht der BGH auf verschiedene Fallkonstruktionen (Verträge unter Kaufleuten, Verbraucherverträge) ein und kommt zu dem Ergebnis, das ich geposted hatte.

    AGB müssen wirksam in einem Vertrag vereinbart sein. Bezieht man sich auf früheren Vertrag, muss dazu ein tatsächlicher, konkreter Hinweis bestehen, ein mündliches "Wir machen das so wie früher mit dem Vertrag", reicht nicht.

    Gegenüber Verbrauchern sind die Anforderungen noch höher, der Kunde muss die Möglichkeit haben, die AGB tatsächlich zu lesen, bei Kaufleuten reicht es, auf die Existenz von AGB (irgendwo) hinzuweisen, die gelten sollen.

    Sky hat Verträge neu abgeschlossen, ohne dass der Begriff "AGB" fiel oder schriftlich verankert wurde. Sky wollte auch gar nicht die tw. ur-uralten AGB als Bestandteil des immer wieder "verlängerten" Abo-Vertrags, sondern - wenn schon - die aktuellen AGB vereinbart wissen, hat es aber, wie gesagt, verschlammt.

    Also gelten keine AGB; also auch nicht Pairing einigermaßen begründbar gegenüber diesem Kunden, also bei Widerspruch jetzt gegen AGB ordentliche Kündigung, falls der Kunde nicht schon ordentlich kündigte wegen Rabatten.

    Hinweis auf HGB ist immer gut, aber was ändert das an der Rechtsprechung und dem Ergebnis hier? Hier geht es um die User, die sich informieren wollen.
    Das HGB verweist natürlich auf die Vorschriften des BGB, z.B: § 347 II HGB. Aber das interessiert hier keinen.

    http://www.kalenberg-rechtsanwalt.de/archiv/agb-recht-bei-vertraegen-zwischen-kaufleuten
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Dezember 2014
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @marcbush
    @tomcologne

    Ich denke ihr beide solltet euch erstmal damit beschäftigen, was es mit der für 2015 angekündigten Preiserhöhung auf sich hat. Das hat nämlich keinerlei Bezug zu den AGB Regelungen. Es geht allein um die Erhöhung der "Bruttopreise" und betrifft im Endeffekt die Vollzahler. Wie letztes Mal:

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/sky-technik-allgemein/316471-1-euro-mehr-ab-01-4-2013-a.html

    Nochmal: Im laufenden Vertrag passiert gar nichts. Wenn dann erst zum Ende der Laufzeit. Ganz andere Baustelle als die AGB-"Sonderpreissteigerungs-Preiserhöhung". Ihr verrennt euch.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2014
  10. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Dafür müsstest du erst einmal ein Link oder Aktenzeichen posten. Wo soll ich sonst irgendwas lesen. Darüber hinaus hinkt dein Beispiel mit dem Großhandel dann immer noch, da dort eben vorrangig HGB und nicht BGB gilt.
     
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