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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Warum kann ich nicht so locker durch das Leben gehen?
    Wo steht das mit "geeigneter" Receiver? Kann ja sein, ich frag nur nach.
    Und nach deiner Definition ist nur ein zertifizierter Receiver geeignet, weil nur der die Jugendschutzvorschriften einhält?
    Gibt es dazu auch eine Begründung? Schließlich war auf sky.de auch AC toleriert worden und ein zertifizierter >Receiver nur ein Tipp.

    AGB fordern einen geeigneten Receiver? Finde ich gerade nicht.

    AGB zum Jugendschutz:
    2.1.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten. Insbesondere muss der Kunde hierzu sicherstellen, dass die digitale Vorsperre nicht durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben wird und dass kein Unbefugter Zugang zu seiner persönlichen Jugendschutz-PIN hat. Aus Sicherheitsgründen ist die initiale Jugendschutz-PIN nach Erhalt der Smartcard zu ändern. Der Kunde darf Jugendlichen den Zugang zu vorgesperrten Programmen nur dann ermöglichen, wenn der Inhalt für deren Alter freigegeben ist.


    Also als mündiger Bürger darf ich graues Modul nutzen, aber ich darf nicht die Jugendschutzsperre aufheben, wenn Kinder im Haushalt sind.

    Kann dir bisher nicht folgen.
     
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Gruselig......:eek: Indivduelles Rechtsempfinden kann schon grausam falsche Rückschlüsse hinsichtlich der Umsetzung gültiger Gesetze und Verordnungen ergeben.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Richtig, der Versender muss strenge Auflagen erfüllen, also hier Sky, aber nicht der Kunde. Wenn ich graues Modul hab, könnte ich JS deaktivieren, aber mir zu unterstellen, dass ich es wirklich getan hab und Kinder im Haushalt sind, ist zu weit gegriffen, so läuft das nicht, der Versender (sky) muss Regeln beachten.

    Wenn es also konsequent zu Ende gedacht wird, müsste Sky seine AGB anpassen und zertifizierte Receiver zur Pflicht machen, damit Sky kein Problem bekommt.
    Solange Sky diese Pflicht noch nicht in AGB benennt, gilt diese Pflicht nicht. Soweit wohl klar. Es gilt immer das unter den Vertragsparteien. (Sky und ich), was in Verträgen steht, nicht aber, was (vermeintlich) stehen müsste wegen Jugendschutz.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Februar 2015
  4. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Liebe Freunde und Feinde,

    herzlich Willkommen auf Seite 800. :love:

    Das unterschreibe ich so nicht. :cool:

    Sky hat in seiner arroganten Großherrlichkeit immer noch nicht kommuniziert, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag mit Nagravision beendet werden soll.

    Sky hat keinerlei berechtigtes Interesse daran, gegen den Willen des Kunden im laufenden Geschäftsbetrieb die Nagra-Karten vorzeitig abzuschalten. Ich kann verlangen, meine Nagra-Karte bis zum letztmöglichen Tag zu nutzen. Was spricht dagegen?

    Richtig, dagegen sprechen eigenwirtschaftliche Interessen von Sky. Diese sind aber nicht berechtigt.

    Sky hat ein berechtigtes Interesse daran, vom Kunden von Schadensersatzansprüchen freigestellt zu werden, wenn sich aufgrund einer Annahmeverweigerung des Kunden die Situation ergibt, dass der Kunde wegen einer allgemeingültigen, alle Kunden betreffenden technischen Veränderung des Sendesignals plötzlich kein Bild hat. :eek:

    Beispiel: Kunde behält seinen Humax PR Fox. Sky stellt am Tag X alle Sender auf DVB-S2 um. Kunde hat kein Bild mehr. Kunde beschwert sich. Dann darf Sky sagen: I told you so.

    Der Nachteil für Sky ist, dass die Kunden dann weg sind und nicht verlängern.

    Im Moment sperrt Sky aber mutwillig / vorsätzlich einzelne Karten, während andere Karten aktiv bleiben. Für diese Ungleichbehandlung fehlt es an einem berechtigten Interesse.

    Es handelt sich eben gerade nicht um eine allgemeingültige, technische Veränderungen am Sendesignal. Es handelt sich um individuelle Abschaltbefehle für einzelne Karten, wie Sky sie seit Jahren bei säumigen Zahlern einsetzt.

    Sky will die Leihreceiver durchsetzen, in der Hoffnung, dass die Kunden das trojanische Pferd akzeptieren, sich daran gewöhnen und ihrer Kündigungen zurück nehmen. Deswegen bietet Sky die Solo V14 ausdrücklich nicht an. MarcBush mußte zehnmal anrufen und betteln, bis er eine bekam.

    Wer nicht endlos bettelt, wird gesperrt, gemahnt und vermutlich auch verklagt.

    Sky nutzt seine Machtlposition brutal aus. Einen Pairing-Verweigerer einem säumigen Zahler gleichzustellen, halte ich persönlich für sittenwidrig. :mad:

    Es ist sicher kein Zufall, dass Sky seine AGB an diesem Punkt geändert hat. Aus den bisherigen AGB ergibt sich kein Rechtsanspruch von Sky, ein halbes Jahr vor einem immer noch nicht kommunizierten Termin 10000 Nagra-Karten abschalten zu dürfen.

    Bisher haben wir nur das Logistik-Argument. Dieses zählt aber nicht, wenn der risikofreudige Kunde akzeptiert, dass er eventuell zwei Monate den Vertrag bezahlen muss, ohne ein Bild zu haben.

    Sky will aber, dass ich zehn Monate zahle, ohne ein Bild zu haben. Diese Forderung will ein Inkassobüro gerichlich durchsetzen.

    Nach dem Grundsatz der Schadensminderungspflicht ist in keiner Weise nachvollziehbar, warum Sky sich geweigert hat, mir die letzten sechs Monate den Weiterbetrieb meiner Nagra-Karte zu gestatten.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @ Medienmogul

    Bin auch der Meinung, dass Sky alle S02 erst am Tag X (Ende Nagra) ausfallen lässt, vorher aber schon Ersatzkarte zuschickt, die dann einen Monat vor Tag x freigeschaltet wird für vier Wochen Parallelbetrieb.
    Natürlich kann der Kunde auch eher seine V14 im Kundencenter aktivieren lassen, dann wird seine S02 deaktiviert.

    (Ich hab nicht um solo V14 gebettelt, sondern alle CCA zusammengeschissen, weil die nicht wussten, was Pairing ist (oder so taten) und unfähig waren, eine Lösung zu realisieren, Technikebene war da hilfreicher.)

    Aber leichter für die Kunden, die V14 mit passendem Modul zu nutzen, weniger Stress.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Februar 2015
  6. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @Medienmogul
    Hm .... schwierig...

    Ich denke schon das es für beide Seiten das geringste Übel ist, S02 gegen V14 zu tauschen.
    Soweit könnte man SKY schon entgegen kommen können.
    Auch wenn im laufenden Vertrag, so die Ansicht einiger Anwälte (inkl. der VZ(scheinbar)) dazu keinerlei Verpflichtung besteht.

    Für Neuverträge kann SKY die Regeln anpassen wie sie wollen, dann auch gerne das du nur noch auf dem 22" Schirm auf dem Kühlschrank schauen darfst, nur an ungeraden Tagen, bei Neumond...
    Der Kunde muss sich frei entscheiden können, ob er das mit machen möchte oder nicht.
    Dazu zählt auch das das Unternehmen vor Vertragsabschluß über Absehbare Änderungen informiert, nicht erst später.

    Richtig Gruselig wird es ja nur das das Unternehmen weiterhin der Ansicht ist, das sie keine Neuverträge brauchen, sondern das alles frei nach Gusto und Laune innerhalb der Vertragslaufzeit machen können.

    Bezüglich Schadensminimierung, es ist dann denke ich auch ihr Recht den Vertrag zu beenden wenn der Kunde und das Unternehmen sich nicht einigen kann.
    Gerade wenn man sich streitet, dann trennt man sich vielleicht lieber.
    Natürlich hättest du auch noch 6 Monate weiter schauen können, aber spätestens dann wäre schluß gewesen oder erneuter Streit vorprogrammiert.
    Zwingen könnte man SKY meiner Meinung nach eher wenn sie sich weigern den Vertrag freiwillig zu beenden. Aber auch das ist mit hohen Risiken belegt.

    Aber das haben wir alles schon durch.

    Und, ja, ich sehe das mit der Machtposition genauso.
     
  7. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Man könnte zum Thema Jugendschutz auch die Auffassung vertreten, dass Sky seinen diesbezüglichen Pflichten bereits dadurch nachkommt, dass das entsprechende "Schutzsignal" gesendet wird.

    In der Satzung kann ich keine Regelung finden, die es dem Empfänger digialer Programme zur Pflicht macht, nur bestimmte Endgeräte zu benutzen.

    Kurz gesagt: Die in der Satzung genannten Anforderungen (Vorsperrung einzelner Sendungen, nicht abschaltschar) muss das vom Programmanbieter verwendete und mitgesendete "Schutzsignal" erfüllen.


    B.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Februar 2015
  8. Magnesium

    Magnesium Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Für Sky (und auch andere Plattformanbieter) ist die Jugendschutzvorsperre zwingend vorgeschrieben, sonst dürften sie – wie auch die Free-TV-Sender – FSK 16-Inhalte erst ab 22 Uhr und FSK 18-Inhalte erst ab 23 Uhr zeigen. Kabel Deutschland achtet da z.B. auch deutlich strenger drauf: Dort gibt es ohne Leihhardware oder Angabe einer passenden Seriennummer schlicht und ergreifend keine Smartcard.

    Was Sky nicht weiss, macht Sky nicht heiss. Sky muss auch nicht kontrollieren, was die Eltern machen, aber Sky muss – was in den AGB ja wohl nach MarcBushs Zitat auch geschehen ist – sicherstellen, dass zumindest offiziell nur Hardware zum Einsatz kommt, die diese Jugendschutzvorsperre unterstützt und eigentlich darf sie auch nicht dauerhaft abschaltbar sein. Es hat schon einen Grund, warum die Leihreceiver und auch alle "Geeignet für Premiere"-Receiver dieses Feature nicht haben, obwohl es wohl das wäre was sich viele Kunden am sehnlichsten Wünschen würden an diesen Kisten. Sky lässt die JuSchu-PIN nicht aus Boshaftigkeit mindestens einmal am Abend eingeben.

    Mehr noch: Du darfst die Vorsperre gar nicht (dauerhaft) aufheben, vollkommen unabhängig davon, ob Kinder in deinem Haushalt sind oder nur der Opa, der im Mediamarkt keinen zugelassenen Receiver zum Kauf findet. Im AlphaCrypt die Jugendschutz-Vorsperre dauerhaft zu deaktivieren, wäre eine derartige unzulässige Maßnahme, da alleine die dauerhafte Deaktivierung nicht zulässig ist. Tust du es trotzdem verstösst du gegen die AGB.

    Nach der Jugendschutzsatzung §3 ist nicht mal das derzeitige Freischalten für den ganzen Abend wirklich zulässig:
    http://www.die-medienanstalten.de/f...dlagen/Satzungen/Jugendschutzsatzung_2003.pdf
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Februar 2015
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Denke auch,
    die totale Kontrolle des Jugendschutzes beim Kunden funktioniert sicher mit Pairing gut, aber ich bezweifle, dass die Landesmedienanstalten Sky zum Pairing verpflichten wollten vor vielen Jahren bei Inkraftsetzung dieser Regelungen.

    Sky soll Jugendschutzsignal senden und den Kunden Leihgeräte anbieten, die das beachten, auch die offiziellen Hersteller mit der Nutzung der Verschlüsselungsnorm dazu verpflichten, Jugendschutz-Pin-Eingabe vorzusehen.

    Aber irgendwelche Bastler und Hacker auszusperren und das mit Pairing und Zwangshardware zu verhindern, ist nicht die angemessene Intention einer solchen Satzung (Verhältnismäßigkeit).
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Februar 2015
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @Magnesium
    Jap, perfekt zusammengefasst. Nicht alles unangenehme das man mit Sky erlebt, liegt in Skys Verantwortung.
    Und was die ganzabendliche Deaktivierung mit Skygeräten angeht, muss es da im Hintergrund einen Deal mit den Medienamstalten geben. Anders nicht zu erklären.
     
Status des Themas:
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