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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Falscher Ansatz.

    Der Gesetzgeber erlaubt dir zwar gemäß §53 UrhG die Erstellung von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke für den privaten gebrauch, verbietet aber im Gegenzug die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen, wie sie in geschlossenen Geräten (HTCP am HDMI Port / Verschlüsselung der Festplatte) zum Einsatz kommen:
    §95a UrhG

    Unterm Strich kann man sagen, dass dir das erstellen von privaten Kopien zwar erlaubt ist - ein generelles Recht darauf lässt sich aber auf Grund der aktuellen Rechtlage nicht ableiten. Im Gegenteil. Dem Inhaber der Lizenzen ist es ausdrücklich gestattet, sein Material vor Kopien zu schützen!
     
  2. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Ja, ist mir klar. Guck Dir bitte mal das Thema "Erschöpfungsgrundsatz" im UrhG an, müsste §51 sein, wenn ich das richtig im Kopf habe (bin kein Rechtsverdreher), für mich als Laien sehe ich genau hier einen Konflikt.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Auszug (sogenanntes Recht auf Privatkopie des dt. Urheberrechts)

    § 108b
    Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
    (1) Wer
    1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht
    ...
    wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Fazit:
    Verboten, aber ohne Sanktion.
     
  4. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ist §17 ;)

    Beim Erschöpfungsgrundsatz geht es um den Weiterverkauf von erworbenen Werken. Das bedeutet im übertragenen Sinne, dass die Sky nicht verbieten dürfte, die Sky+ Box inkl. legaler Aufnahmen zu verkaufen, wenn du sie denn gekauft hättest.

    Da das Geräte aber nur geliehen ist, und Sky somit weiterhin Eigentümer der Hardware ist, greift das hier nicht, denn ein Gerät, dass dir nicht gehört, darfst du auch nicht verkaufen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Februar 2015
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    17

    Edit: doppelt (geht aber nicht nur um die Hardware und deren Weiterverbreitung, sondern auch um die urheberrechtlich geschützten Inhalte von Sky und ARD.)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. Februar 2015
  6. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Mal ein ganz anderer Ansatz:

    Privat darf man unstrittig die ARD aufzeichnen.

    Ist es aber überhaupt noch eine private Aufzeichnung, wenn man auf einem Gerät aufzeichnet, das im Eigentum und unter Kontrolle eines konkurrierenden Medienunternehmen ist?

    Man könnte glatt argumentieren, dass man mit Sky-Leihgeräten die rechtlichen Grundlagen für die Privatkopie verlässt. :D
     
  7. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich will mal vorgreifen: Wir sollten uns jetzt hier auf keinen Fall über das Thema "wirksam" unterhalten, das führt zu nix...
     
  8. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Korrekt. Gilt leider auch für 95d. Damit könnte man Sky zumindestens ärgern, indem man sie dazu verpflichtet ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ihr Signal mit Kopierschutzmaßnahmen geschützt ist.

    Somit dürfte es denen egal sein.
     
  9. jonny s

    jonny s Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware



    Sorry, ich auch nicht immer :eek:
    Nee,Nee wie soll ich sagen, die Passen wie die Faust aufs Auge.
    Ach Horud......, von Verträge bis Werbung. Was willst du haben?
     
  10. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    Deswegen ja auch 95d. Ein Kopierschutz gilt generell als wirksam, wenn es drauf steht! :eek:
     
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