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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Rob,

    Wenn man Sky nur mit Leihreceiver sehen kann durch eine Änderung des Sendesignals, dann ist das eine wesentliche Änderung des Vertrags, wenn man vorher eigene Hardware nutzen durfte und bei Vertragsschluss für die Laufzeit vereinbarte.

    Eine wesentliche Änderung geht aber nicht einseitig, der Kunde muss zustimmen.
    Google § 311 BGB. Änderung nur mit "Vertrag" möglich, das heißt, dass beide Parteien einer wesentlichen Änderung zustimmen müssen.

    Ausnahme: Wenn etwas nicht bis Vertragslaufzeitende warten kann, dann ist es so dringend und wichtig, dass sofort geändert werden darf und der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat oder die Änderung akzeptiert.

    Der Richter vom Amtsgericht meiner Stadt muss nunmehr prüfen, ob Sky wirklich in eine zeitliche Notlage geraten ist oder ob Sky dies auch in geordneter, erwachsener, transparenter Weise lösen könnte. Was ist im Dezember 2015 so besonders anders, dass nun, im Dezember, ganz schnell Pairing für alle gemacht werden muss, während man es im Oktober 2015 noch nicht für notwendig ansah, Leihgeräte zur Pflicht zu machen? Was ist da passiert, dass man ganz schnell Pairing 2 machen musste? Und damit alle laufenden Verträge gegen den Willen der Kunden ändern?

    Das will der Richter ganz genau wissen. Wann wurden die Kunden informiert? Was sagte man den Kunden im Oktober 2015, als der Kunde für 500 EUR neuen Receiver kaufte und Sky ohne Leihreceiver abonnierte?
    Warum kann Sky am 01.01.2014 nicht alle Kunden informieren: Ab 01.01.2016 ist Sky über SAT nur noch mit Leihreceiver/Leihmodul und Pairing nutzbar?


    (Und wird Sky im Dezember 2015 ein Sonderkündigungsrecht überhaupt akzeptieren?)

    Gesetze gelten in Deutschland noch, überleg mal, warum meine V14 solo immer noch läuft?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. Februar 2015
  2. ercor

    ercor Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Eben, es geht nur um eine ganz klare Ansage seitens SKY.......entweder ihr Kunden nehmt unseren Receiver und Karte bei Vertragsabschluss oder Verlängerung oder ihr seid raus !
    Was macht aber Sky ??? genau - das nicht !!
    Welche Folgerung zieht der Kunde daraus, der bei Neuabschluss oder Vertragsverlängerung getäuscht wurde........Sky hat jeden Kunden notwendig,nicht wie manche Poster hier verkünden, Sky jucken die Pairing Kündiger nicht..........
     
  3. optimizer

    optimizer Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    - Gelöscht, könnte als Realität aufgefasst werden -
    - Dieser Beitrag wurde mehrfach gemeldet -

    - Moderation -
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. Februar 2015
  4. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Dein Sky-Vertrag endet doch im April. Somit kein Pairing im Sommer.
     
  5. chris1969

    chris1969 Wasserfall

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    - Gelöscht, Provokation -

    - Moderation -
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. Februar 2015
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Kunz empfiehlt für den zweiten TV die Buchung einer Zweitkarte, nachdem wegen Pairing das Mitnehmen der Smartcard durch die Wohnung nicht mehr möglich ist.
    Was bedeutet das für einen Kunden mit noch 6 Monaten Restlaufzeit?
     
  7. AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Dann sollte so eine Aussage auch mit Fakten untermauert werden.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Weitgehend herrscht Einigkeit, dass keine Pflicht zum Leihreceiver besteht.
    Pflicht/Zwang wäre es, wenn ich ohne Leihreceiver nicht mehr sehen könnte.

    Leihreceiver aufzwingen geht also nicht, wie jeden Tag die User beweisen.

    Dann kann ein Pairing 2 doch nicht ein anderes Ergebnis haben. Nur weil es technisch eingepackt wird, ist es doch nur schlicht Pairing und Zwang zum Leihreceiver, weil man nur noch so schauen könnte.

    Heute könnte mich Sky nicht zum Leihreceiver zwingen (auch nicht mit Sonderkündigungsrecht des Kunden), also müssten im Dezember 2015 für Pairing2 irgendwelche besondere Umstände bestehen, anders als heute, die jetzt Pflicht zum Leihreceiver (= Pairing 2) begründen.

    Solange nichts besonders anders ist, wird der Richter im Verfahren von optimizer auch im Dezember das sagen, was er heute sagen würde: Zahlendem Kunden ist die V14 freizuschalten. Pairing kann Sky machen, wenn der Kunde ein Leihgerät im Vertrag hat. Was der Kunde vertraglich nutzen muss, steht im Vertrag/AGB.

    Wer hier postet, sollte mal die AGB lesen und zitieren, worauf er sich stützt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. Februar 2015
  9. AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @ Medienmogul

    ich stimme Dir voll zu das der Laden "unkoordiniert Spontan" arbeitet. Nur wenn es dann bei Dir nach Monaten (so meine Einschätzung) soweit kommt das eine der zwei Seiten sich an ein Amtsgericht wendet, genau dann wirst Du feststellen das bei den unkoordiniert Spontanen sich auch Menschen befinden ... wenn auch es nur eine RA-Gehilfin ist die jetzt die persönliche Vera... ähh Betreuung für Dich übernimmt an deren Ende die Trennung steht.

    Gruß
     
  10. horud

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    - Musste nicht sein, gelöscht -

    - Moderation -
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. Februar 2015
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