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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Soll ich darauf noch antworten? Man bezahlt 318 Gerätegebühr für ein Gerät, das man noch nie sah, merkt dann, dass es mit der eigenen SAT-Anlage nicht zusammenpasst, weil Multifeed oder was auch immer (USALS) nicht unterstützt wird und hat kein gesetzlichen Rücktrittsrecht?
    Oder kommt mit den Menüs nicht zurecht? usw.
    Dafür ist das Rücktrittsrecht ja nun einmal da.
    Dann kann Sky ja auch gleich sagen: Rücktrittsrecht gibt es überhaupt nicht mehr, nach unserer Auffassung ist Sky so toll, da muss man nichts testen... :)

    Also solche möglichen Argumente von Sky fernab aller Realität helfen ja wenig weiter in der Diskussion.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. Februar 2015
  2. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das ist jetzt aber deine Sichtweise.... Ich gehe bei der Zwangshardware von einem kostenfreien Sky-Receiver (ohne Festplatte) aus. Du wirst es wieder anders sehen, da du natürlich davon ausgehst, dass Sky die adäquaten Ersatz für deine Hardware stellen muss - wenn überhaupt. Sky wird es anders sehen und ein Richter vermutlich nie darüber entscheiden.
     
  3. Eegel

    Eegel Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Leute im Sommer wird das sky Pairing durch sein.
     
  4. DVB-T2500

    DVB-T2500 Platin Member

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    T90 in https://m.youtube.com/watch?v=EKDcWuKEmFg
    Kjaerulff1 Maximum
    König ANT-UHF31L-KN
    Philips SDV 2940
    DVB-T SK+CZ+A
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    Lglh3010
    Samsung le46c530
    Samsung Tab S7+12,4 Zoll

    uvm
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    fyp ;)
     
  5. Eegel

    Eegel Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wer schön 2017 wird aber nicht so sein.
     
  6. Mourinho76

    Mourinho76 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    wird wahrscheinlich schon vorher ausgehebelt sein ......
    :winken:
     
  7. Eegel

    Eegel Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ja im Sommer 2015!
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Was soll uns dieser Beitrag sagen?
    Wie werde ich denn im Sommer gepaired? Mit welchem Receiver eigentlich? Wenn ich mal drei Tage nicht zu Haus bin, wird der umgetauscht heimlich?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. Februar 2015
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Gerätegebühr ist unwichtig.
    Ein Pay-TV-Abonnement mit einem daran gekoppelten Zwangsreceiver ist ein komplexer technischer Vorgang. Das Gerät bestimmt meinen Medienkonsum, auch für ARD und RTL, für Videotext/HbbTV, für die Steuerung meiner SAT-Anlage, für Timer-Programmierung, Stromverbrauch usw.

    Wenn ich daran 24 Monate gebunden bin als Verbraucher, dann möchte ich in der Testphase sehen, ob die Zwangstechnik zu meiner SAT-Anlage, zu meinem TV, zu meinem HiFI-Receiver, zu meiner Frau kompatibel ist.

    Das ist nicht meine Meinung, sondern der Sinn des Widerrufsrechts bei Verträgen im Fernabsatz. Irgendwo sollte wir die Diskussion sachlich führen und nicht ins Lächerliche abgleiten lassen.

    (Und wenn die Spaßvögel von Sky meinen, der Leihreceiver spiele keine Rolle, sei nicht wichtig, dann aber konsequent und den Leihreceiver ganz weglassen aus dem Vertrag. Denn wenn ich die solo V14 fordere, ist der Leihreceiver plötzlich wieder SEHR wichtig für den Vertrag...)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. Februar 2015
  10. rob1

    rob1 Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    MarcBush
    Solange ecm Pairing nicht aktiviert ist kann sky ihre smartkarten bis zum letzten Tag ohne hardware anbieten den bis dahin ist die hardware nicht zwingend notwendig .
    So wird sky argumentieren.sobald ecm pairing eigeführt wird wirst du einen dunkelen bildschierm haben.und sky wird dich aus dem Vertrag lassen oder besser gesagt rausschmeißen.und wegen der Geringfügigkeit wird sich kein Richter auf eine Verhandlung einlassen sondern dich zum Vergleich drängen.solltest beim Richter dann aber stur bleiben wird dieser sicher nicht ganz für dich entscheiden.

    Lg rob
     
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