1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. shaky1970

    shaky1970 Senior Member

    Registriert seit:
    2. November 2005
    Beiträge:
    454
    Zustimmungen:
    10
    Punkte für Erfolge:
    28
    Anzeige
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Hattest du "nur" den neuen AGBs widersprochen oder gab es noch mehr Schriftverkehr?
    Wie lange läuft dein Abo denn noch offiziell?
    Was für eine Karte hast du?

    Die haben dir einfach so die Karte dunkel gemacht ohne Ankündigung?
     
  2. Toschwil

    Toschwil Platin Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2014
    Beiträge:
    2.475
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @Eifelquelle Das AC diente als Zugang für freie Gerätewahl, ähnlich dem heutigen CI+ Modul. Ich gehe davon aus, das man hilfsweie ein Duldung seitens Sky mit einem Einverständnis zur freien Gerätewahl ableiten kann. Das Sky das nun nicht mehr akzeptieren will, ist deren gutes Recht. Das der Kunde für seine Geräte auch die Verantwortung übernehmen muss ist auch klar, der Knackpunkt ist aber einfach, dass es aus Sicht von Sky nur noch deren Hardware geben darf. Habe da auch kein Problem mit, aber ich habe ein Problem damit, das Sky bei einem Nein zu deren Hardware, den Kunden nicht freiwillig aus dem Vertrag lässt. Wäre der letzte Punkt nicht, könnte man sich viele Postings hier sparen.
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.548
    Punkte für Erfolge:
    278
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Guter Anwalt, war sein Geld Wert. Genau das hast du. Gut, genau genommen gibt es im deutschen Recht kein Sonderkündigungsrecht. Es gibt nur die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung. Das Anrecht auf eine außerordentliche Kündigung hast du, weil es eine wesentliche Vertragsänderung ist, da du gezwungen wirst, einen Leihvertrag einzugehen.

    Mehr aber auch nicht.

    Das ganze Rumeiern mit AGB-Buchstaben hat ab hier gar keine Relevanz mehr. Es gibt für den Kunden kein Recht auf einen speziellen Receiver, es gibt kein Recht auf ein spezielles Modul und es gibt auch kein Recht auf ein spezielles Verschlüsselungssystem. Es gibt auch kein Recht zur Speicherung der Filme (in dem Sinne, dass Sky dir dieses Recht vertraglich gegen Geld verkauft). Der Kunde zahlt bei dieser Form des Abonnements nur für die Nutzung des Programms. Das heißt: Entschlüsselung des verschlüsselten Programms mittels der zur Nutzung überlassenen Smartcard gegen Entgelt. Die Regeln hierfür kann, darf und muss Sky sogar festlegen. Die akzeptiert der Abonnent beim Vertragsabschluss. Ändert Sky diese Regeln in grundsätzlicher Art während einem laufenden Vertrag, kann der Abonnent dies akzeptieren, muss er aber nicht. Die Folge ist dann die oben erwähnte außerordentliche Kündigung. Aber nicht, wie manche hier behaupten, dass Sky dann bis zum Sankt Nimmerleinstag die alten Regeln weitergelten lassen muss. Denn umgekehrt hat Sky ebenso ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn ihnen die Vertragsfortführung unter den alten Bedingungen nicht zuzumuten ist. Das dürfte bei einer so tiefgreifenden Änderung des Sicherheitssystems (was Pairing de facto ist) der Fall sein. Eine außerordentliche Kündigung muss nicht sofort erfolgen.

    Abgesehen davon ist es amüsant hier ständig zu lesen, das Sky sich gefälligst genau an jeden Buchstaben der AGB zu richten hat, während der geneigte Kunde die AGB anscheinend so dehnen und auslegen darf, wie es ihm gerade in dem Kram passt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Dezember 2014
  4. nu_81

    nu_81 Senior Member

    Registriert seit:
    24. August 2014
    Beiträge:
    288
    Zustimmungen:
    4
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Würde Sky dass auch anerkennen, dann wäre ich und wahrscheinlich 90% der Mitleser hier weg und zufrieden.
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.548
    Punkte für Erfolge:
    278
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ja, machen sie derzeit noch nicht oder nur unter Druck. Deren Marschrute ist es momentan, so viele Kunden möglichst geräuchlos umzustellen.

    Wie bei Premiere/Sky üblich erfolgt das in unheinheitlicher Weise. Bei manchen stellen die sich stur, bei manchen lassen sie es weiterlaufen, andere bekommen die Karte wieder freigeschaltet, wie auch immer.

    Wobei die Nagra-Karten rigoros abgeschaltet werden, da hier der Vertrag wohl im Frühjahr ausläuft.

    Niemand hier im Thread verteidigt dieses Vorgehen. Ein System ist da auch für jahrelange Forenmitglieder nicht erkennbar.
     
  6. Crom

    Crom Talk-König

    Registriert seit:
    6. Oktober 2010
    Beiträge:
    6.572
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    VoD-Anbieter unterliegen der gleichen Jugendschutzgesetzgebung wie die TV-Sender auch. Die Serien bzw. deren Folgen sind genau so zensiert oder auch nicht wie im Pay-TV. Es gibt hierbei keine unterschiedlichen Maßstäbe für FSK 18.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Es werden gern die selben Argumente immer wiederholt, doch man muss doch auch mal Stellung nehmen zu den Gegenargumenten, sonst ist es doch erkennbar sinnlos.
    Also Alphacrypt: hier gilt doch, dass deren Nutzung im Zusammenhang mit Nagra und S02 zum einen legal (Lizenzen von Mascom als Hersteller des Moduls waren vorhanden) und zum anderen von Sky abgesegnet war. Dadurch hatte der Kunde eine große Auswahl an eigenen Receivern und eigenem Modul zur Nutzung von Sky. Der Vertrag "Nur Smartcard" bezog sich auf Kunden mit passendem eigenen Kaufreceiver "geeignet für premiere" oder sonstiges Receiver mit AC. Gerade Kunden mit HD im Abo und solo S02 hatten typischerweise ein AC im Einsatz, zu Hunderttausenden und toleriert von Sky und Sky-Homepage.

    Für die V14 will doch niemand offiziell die Nutzung von Alphacrypt durchsetzen, es geht doch hier um die Frage, ob sky bisher eigene Hardware zugelassen hat. Antwort: Ja.
    Jetzt geht es um die Frage, ob sky dann im laufenden Vertrag ohne Ankündigung und entgegen der Zusage bei Vertragsverlängerung plötzlich eine wesentliche Vertragsänderung durchsetzen kann. Also musste Herr Müller im März 2014 seine Hardware entsorgen und einen sky-Leihreceiver nutzen, während sein Nachbar dann mit den beiden entsorgten Receivern im Oktober 2014 einen neuen Sky-Vertrag "Nur Smartcard" abschließen durfte?

    Das Alphacrypt ist also nicht die Forderung heute für meine V14, sondern soll nur den historischen Weg der Kunden mit eigener Hardware bisher erklären.

    Wenn horud jetzt (wie immer) behauptet, ganz plötzlich dürfe Sky jetzt neue Verschlüsselung NDS einführen und damit Leihreceiver, weil dies aus Sicherheitsgründen dringend erforderlich sei und dann eben die Rechte auf eigene Hardware verloren gehen müssten, so ist dies erkennbar Quatsch, denn wo ist eine Eile erkennbar? Sky biete weiter Verträge ohne Hardware an, verzichtet bei Hunderttausenden auf Aktivierung von Pairing, informiert seine Kunden nicht, sondern täuscht alle arglistig, erst mal Verträge zu verlängern, um dann mit neuer Hardware zu überraschen.

    Der Wechsel der Verschlüsselung kann ja parallel erfolgen: Kunden erhalten neue Hardware und SC, wenn sie bisher Leihreceiver für Nagra besaßen, und wer eigene Hardware nutzt, bekommt Receiver zugesandt und stellt ihn für Umstellzeitraum Dezember 2015 sich in die Ecke. Alle Kunden sind seit 2013 informiert, es gibt auch neue AGB, so wäre es logisch. Wer die wesentliche Vertragsänderung nicht akzeptieren möchte, verlängert seinen Vertrag dann nicht im Jahr 2013/2014.

    Doch sky verhält sich nicht so, wie man es von einem Vertragspartner erwarten muss, sondern täuscht und trickst. Daher ist hier keine schnelle Notwendigkeit der Verschlüsselungsumstellung erkennbar, so dass Sky warten muss, bis die Verträge der Kunden auslaufen. Auch ändert sky seine AGB nicht für Hardwarezwang und Pairing, sondern erlaubt weiter eigene Hardware in mehreren Räumen des Haushalts. Leihgeräte bleiben für alle Sky-Kunden eine freiwillige Option. Es wäre kein Problem, 1.4.4 der AGB um den Satz zu erweitern, dass bei Pairing der Kunde verpflichtet sei, ein Gerät, dass Sky bestimmt und zur Verfügung stellt, zu nutzen. So hätte man auch 2.1.1 der AGB (Kunde ist für Hardware verantwortlich) anpassen können, dass bei Pairing dann sky einen Receiver stellen darf.

    Im Ergebnis gilt: Es gibt keinen Grund, zu Gunsten von Sky vom Gesetz abzuweichen. Nach deutschem Recht gilt: Wesentliche Änderungen im laufenden Dauerschuldverhältnis nicht ohne Zustimmung des Kunden. Sky muss bis Vertragslaufzeitende warten und dann neue vertragliche Bedingungen formulieren und einbringen (Änderungskündigung/neue AGB). Solange gilt: Verträge sind einzuhalten.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. Dezember 2014
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ergänzend:
    Da es auch für die neue Verschlüsselung NDS eigene Hardware auf dem Markt gibt, ist die Diskussion nicht so schwierig. Der Kunde kann also in vielen Fällen relativ leicht umsteigen, ob nun mit HD 1000 oder mittels irgendwelcher Module.
    Da sky keine Kontrolle bezüglich der vom Kunden verwendeten Hardware hat bei Verträgen "Nur Smartcard", ist es vollkommen egal, was der Kunde da nun tatsächlich einsetzt, ob eine Vodafone Box in jedem Zimmer des Hauses oder ein Technisat mit einem Unicam-Modul. Sky fragte nicht bei Vertragsschluss und kann nach seinen AGB keine Auskunft im laufenden Vertrag fordern.

    Also solange es ausrechend Hardware gibt, ist der Kunde da frei in der Nutzung. Dass dabei irgendwelche Lizenzen oder Rechte von Sky verletzt werden, ist nicht erkennbar.

    (Fantasie-Beispiel: Es gibt billige Receiver mit NDS-Lizenz aus Bangladesh, die keinen TÜV oder CE haben und schnell Feuer fangen können. Muss ich deshalb Leihgerät von Sky akzeptieren, weil Sky sich um Rechte des Receivers sorgt? Nein, weder elektrische Zulassung noch NDS-Lizenz geht sky etwas an. Verträge und AGB darf sky aber gern anpassen für künftige Verträge und Verlängerungen.)


    Wenn also Kunde neue Verschlüsselung akzeptiert, alles chic. Pflicht zum Leihreceiver besteht dadurch allein nicht.

    Kunden, die mit Nagra und eigenen Kaufreceivern nur klarkommen und kein Leihgerät wollen, können da argumentieren, dass sky warten muss mit der Änderung der Verschlüsselung (siehe EinGast mit S02 seit 6 Monaten). Zum Laufzeitende kann sky da sicher Änderung durchsetzen.


    Zum Jugendschutz: Wenn sich hier gesetzliche Vorgaben plötzlich ändern, muss sky reagieren, doch da hat sich nichts geändert. Also gilt: Änderungen zum Vertragslaufzeitende mit angepassten Verträgen oder AGB, aber nicht erst Vertrag wie bisher verlängern und dann zwei Wochen später Pistole auf die Brust wegen Jugendschutzregelung von 1997!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. Dezember 2014
  9. Lonestar

    Lonestar Senior Member

    Registriert seit:
    9. April 2003
    Beiträge:
    291
    Zustimmungen:
    6
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wenn man das liest vermisst man irgendwie eine gerade Linie bei Sky.
    Das ist alles so eine Wischiwaschi-Taktik.
    Nicht konsequent genug für mich.

    Wahrscheinlich aus Angst, dass dann viele Kunden abspringen.
    Aber irgendwann müssen sie mal das Fallbeil rausholen.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    weiterer Punkt: Pairing.
    Dies ist eine alte Option von Sky in den AGB. Pairing ist keine Regelung, welches Gerät der Kunde nutzen muss, dies regeln die AGB unter 2.1.1. und 1.1.1. und 1.2.4.
    In der AGB-Klausel 1.4.4 geht es um die Nutzung der Smartcard laut Überschrift. Eine Zuordnung zum Receiver des Kunden ist danach möglich. Von Umstellung der Hardware ist nichts formuliert. Steht eine Klausel im Widerspruch zu einer anderen, ist sie unwirksam. Fertig.

    Pairing muss also zurückstehen, bis es technisch möglich ist, bei jedem Kunden individuell betrachtet. Zwischen den Zeilen 1.4.4 versteckt ist keine Pflicht, seinen legalen eigenen Receiver zu entsorgen und die Haftung für ein Leihgerät auf sich zu nehmen, obwohl man vertraglich "Nur Smartcard" vereinbart hat.

    Da kann sky zum Vertragsende gern den Vertrag anpassen (Änderungskündigung oder neue AGB mit Pflicht zum Sky-Receiver).
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.