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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. Tramp88

    Tramp88 Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    es soll wohl ein Update für das SKY CI+ Modul on air sein.
    Gehen die alternativen Boxen nach dem Update noch?


    Quelle:


    https://community.sky.de/thread/1947
     
  2. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Klar gibt es eine Einschränkung, denn bei PCs funktioniert SkyGo nur in Verbindung mit Silverlight und das hat nicht jeder. Tja und bei Receivern sind es zukünftig Fremdhardware nur in Verbindung mit CI+Modul, also ähnlich wie beim PC.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Gute Antworten dort (also die jetzigen drei/vier Antworten im dortigen Forum)
     
  4. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Jein, denn die Smartcard ist das einzige, was man wirklich braucht, also der Schlüssel. Der Receiver und das Modul sind "Empfangshardware, also Zusatz... Ich gebe Dir aber insofern recht, dass sich über CI+ Modul keiner groß aufregen würde, wenn das DRM in der derzeitigen Form nicht wäre.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2015
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das Sky-Modul kann ein Kunde nach den Sky-AGB (wörtlich) anstelle des Leihreceivers auch leihen, wenn er das möchte:
    "Soweit vorrätig, kann der Kunde statt des unter Ziffer 1.2.4 genannten Leih-
    Receivers während der Dauer seines Abonnementvertrags von Sky bis zur Beendigung
    seines Programmabonnements ein CI Plus-Modul leihen.
    "

    O D E R

    eigene Hardware verwenden, wie es als Obliegenheit des Kunden und durch Kreuz beim Bestellprozess entschieden wurde.

    Bei Vertragsschluss (wenn von Sky angeboten) K A N N der Kunde auch ein Leihgerät (anstelle dessen auch ein Sky-Modul) leihen. Muss er nicht. Alles bei Vertragsschluss. Weil es so in AGB formuliert wird und weil ein Vertrag so bis Laufzeitende gilt, wie bei Vertragsschluss vereinbart.

    Freiwillig können Parteien jederzeit davon abweichen. Also Leih-Empfangsgerät (Sky-Modul oder Sky-Receiver) jederzeit freiwillig nutzen, wenn auch Sky zustimmt. (Evt. Servicegebühr). Rückgabe eines Leihgeräts ist jederzeit einseitig möglich, da der Entleiher nur finanziell profitiert, wenn kostenlose Leihe eher endet, daher kennt das Gesetz da keine Kündigungsfristen bei Leihe.

    Pairing erfolgt mit dem Empfangsgerät des Kunden, das seinen Kundendaten zugeordnet ist, also auch mit dem Sky-Modul. Sky-Modul ist das Empfangsgerät, ein Leihgerät. Smartcard ist kein Leihgegenstand, sondern natürlicher Bestandteil des Abonnements, bleibt im Eigentum von Sky, so wie ein Wohnungsschlüssel einer Mietwohnung. Den leiht man auch nicht. Wer ein Sky-Modul nutzt, kann dann jeden passenden SAT-Receiver oder SAT-TV mit CI+ Slot nutzen, da muss nichts "zugelassen" oder zertifiziert sein. Kommen ja auch jeden Monat neue Geräte auf den Markt. Das Sky-Modul an sich ist zugelassenes Empfangsgerät.

    Wenn eigene Hardware:
    zertifiziert ist für SAT nur noch PDR iCord 250 HD laut Sky, aber die anderen Zertifikate für z.B. HD1000 sind laut Hersteller noch gültig (hat der viel Geld für bezahlt, der muss das ja wohl wissen!). (iCord so gut wie nicht mehr lieferbar!)
    Zugelassen für sky ist dann aktuell welche eigene Hardware bei den Verträgen "solo V14"? Steht nirgendwo, allein die zertifizierten Geräte können es ja nicht sein...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Februar 2015
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Nein -> wesentliche Vertragsveränderung -> laut BGB Recht auf außerordentliche Kündigung. Sonst nichts! Keinesfalls der Umkehrschluss, dass man durch die Ablehnung automatisch ein Recht auf eigene Hardware hat! Das musst du auseinanderhalten.

    Sky DARF jederzeit vorschreiben, was zukünftig genutzt werden muss. Es ist ihr eigenes Produkt. Das Produkt eines privatrechtlichen Unternehmens, dessen Produkt nicht Gegenstand des öffentlichen Interesses ist (wie es bspw. bei den ÖR wäre).
     
  7. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Crom... hör doch auf immer wieder mit den selben Argumenten zu provozieren.

    SKY kann teilweise nicht wissen was für Hardware beim Kunden ist.
    Da lässt es sKY dem Kunden frei eine Hardware zu benutzen, die AGB Konform ist.
    Nur haben sie gar keine Möglichkeit das Sicher zu stellen.
    SKY muss die normale Funktion "Karte frei und Signal zu entschlüsseln" zur verfügung stellen.
    Zur Abnahme von Reiceiver und CI+ Modul ist kein Kunde verpflichtet.
    Oder die wiederholte / unbeantwortete Frage an dich: Wo steht das in den AGB?
    Gängelmaßnahmen sind per se zu verachten.

    Soweit waren wir alle schon in 4 Threads und XXXX Seiten.
    Mach nicht das weswegen du andere hier Kritisierst: immer wieder die selben Halbwahrheiten schreiben.

    @horud
    Bitte. BGB usw sind in dem Konkreten hinweis doch hier garnicht erwünscht.
    Oder gibt es schon ein konkretes Gerichtliches Urteil?
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2015
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    horud wird immer widersprüchlicher.
    Es ist ein privatrechtlicher Vertrag von Kunde und Sky.
    Ein Leihvertrag über einen SAT-Receiver ebenso. Mit Haftung des Kunden in beachtlicher Höhe.
    Sky kann entscheiden, wie es läuft, richtig. Und der Kunde kann zustimmen oder ablehnen. Das alles bei VERTRAGSSCHLUSS !
    pacta sund servanda, Vertrag ist Vertrag.
    Wenn Sky auf Leihreceiver besteht bei Vertragsschluss (individuell abweichend von AGB), dann kann Sky das.
    Wenn ich aber 24 Monate 67 EUR zahlen soll und ich als Bedingung sage "Nur Smartcard, nutze eigenen Receiver" und Sky stimmt dem zu, ist der Vertrag so geschlossen.
    Private Dauerschuldverhältnisse können nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Hier nicht, da weiter solo V14 ausgegeben werden.

    Wesentliche Änderung nach BGB nur mit Zustimmung des Kunden, 311.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Februar 2015
  9. twini2000

    twini2000 Neuling

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Hallo Leute
    Habe gestern einen Newsletter von einem andren Board erhalten, wo drin steht das man mit der Dream 7080 CI+ verwenden kann und die V 14 entschlüsseln kann und jetzt der Hammer wenn man ein bisschen kreativ ist und etwas drauf spielt werden auch gepairte Karten hell.
    Da ich nicht sicher bin ob ich den Link vom anderen Board hier hereinstellen darf lasse ich es einstweilen aber wenn es erlaubt ist mache ich es gerne
     
  10. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Vollkommen richtig, wenn das "wirksam" vereinbart wird und wettbewerbsrechtlich niemand eingreifend tätig wird. Ferner schließt so ein Vorgehen aber keinesfalls Ansprüche (Schadenersatz) aus, der Nachweis ist natürlich vom Kunden bzw. Geschädigten zu führen (schwierig, da Gerät ja nicht defekt). P.S. Sky "sieht ja" bisher nicht mal eine einseitige Vertragsänderung!
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2015
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